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   LAG Berlin, 21.08.1998 - 2 Sa 18/98   

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https://dejure.org/1998,6399
LAG Berlin, 21.08.1998 - 2 Sa 18/98 (https://dejure.org/1998,6399)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21.08.1998 - 2 Sa 18/98 (https://dejure.org/1998,6399)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21. August 1998 - 2 Sa 18/98 (https://dejure.org/1998,6399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristgemäßen Änderungskündigung; Änderunskündigung zur Erzwingung eines Tarifwechsels; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Änderung der angewandten Vergütungsgruppenordnung; Anforderungen an eine ordnungemäße Betriebsratsanhörung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Landesarbeitsgericht Berlin - 2 Sa 18/98 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 21. August 1998 - 2 Sa 18/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • ArbG Berlin, 07.08.2015 - 28 Ca 7136/15

    Änderungskündigung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten

    Es reicht jedoch jedenfalls nicht aus, dass das Unternehmen einmal Verluste gemacht hat, schon gar nicht, dass einzelne Abteilungen rote Zahlen schreiben"; noch strikter LAG Berlin 21.8.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34 = RzK I 7 b Nr. 35 (Leitsatz) [Ls. u. II.4 a.]: "Eine Änderungskündigung allein zum Zwecke der Entgeltskürzung ist nicht sozial gerechtfertigt".S. dazu statt vieler prägnant LAG Berlin 30.6.1997 - 9 Sa 56/97 - NZA-RR 1998, 257 = RzK I 7 b Nr. 25 - speziell zur Ablösung einer arbeitsentgeltlichen Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld"): "Finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern haben ... grundsätzlich keine andere Qualität als Verpflichtungen gegenüber Lieferanten oder Banken bzw. Drittunternehmen.

    Es reicht jedoch jedenfalls nicht aus, dass das Unternehmen einmal Verluste gemacht hat, schon gar nicht, dass einzelne Abteilungen rote Zahlen schreiben"; noch strikter LAG Berlin 21.8.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34 = RzK I 7 b Nr. 35 (Leitsatz) [Ls. u. II.4 a.]: "Eine Änderungskündigung allein zum Zwecke der Entgeltskürzung ist nicht sozial gerechtfertigt".

    Es reicht jedoch jedenfalls nicht aus, dass das Unternehmen einmal Verluste gemacht hat, schon gar nicht, dass einzelne Abteilungen rote Zahlen schreiben"; noch strikter LAG Berlin 21.8.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34 = RzK I 7 b Nr. 35 (Leitsatz) [Ls. u. II.4 a.]: "Eine Änderungskündigung allein zum Zwecke der Entgeltskürzung ist nicht sozial gerechtfertigt".

  • LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04

    Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der

    Schließlich setzt auch die Änderungskündigung ebenso wie die Beendigungskündigung - eine individuelle Betrachtungsweise voraus (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 21.08.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34).

    Dies gilt auch dann, wenn mit einer überwältigenden Mehrheit der Arbeitnehmer die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages im Gegensatz zum hier zu behandelnden Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist (so LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 14.12.2000 - 6 Sa 973/00 - RzK I 7 b Nr. 90; LAG Berlin, Urteil vom 21.08.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34).

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