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   LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04   

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https://dejure.org/2004,7463
LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04 (https://dejure.org/2004,7463)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04 (https://dejure.org/2004,7463)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. November 2004 - 2 Sa 1863/04 (https://dejure.org/2004,7463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Betriebsstilllegung durch Freistellung der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung im Insolvenzfall ; Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung; Einwand der Masseunzulänglichkeit ; Pflicht des Insolvenzverwalters, vor Betriebsstilllegung einen Interessenausgleich ...

  • Judicialis

    BetrV § 113; ; InsO § 208; ; InsO § 209; ; InsO § 210; ; InsO §§ 121 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Zahlungsantrages bei Insolvenz; Freistellung als Betriebsstilllegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
    Der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch wäre damit eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO (zur Zulässigkeit eines Zahlungsantrages vgl. auch BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 -).

    Die §§ 121 ff. InsO setzen die Anwendbarkeit dieser Vorschriften voraus (BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 -).

    Eine Betriebsstilllegung kann auch dadurch begonnen werden, dass der Insolvenzverwalter fast alle Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung freistellt (BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 -).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Arbeitgeber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (vgl. BAG vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 -).
  • LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00

    Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
    Bei den von dem Beklagten ergriffenen Maßnahmen handelt es sich um insolvenzspezifische Handlungen (zum insolvenzspezifischen Freistellungsrecht Landesarbeitsgericht Hamm vom 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00 -), die ihre Rechtfertigung nicht in erster Linie in einer beabsichtigten Stilllegung hatten, sondern die im Interesse des Erhalts der Insolvenzmasse bzw. im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer erfolgten.
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
    Dieser soll die Möglichkeit haben, im Interesse der Arbeitnehmer auf die Modalitäten der Stilllegung Einfluss zu nehmen (BAG a.a.O.; ferner vom 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 -).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
    Der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch wäre damit eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO (zur Zulässigkeit eines Zahlungsantrages vgl. auch BAG vom 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 - vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 -).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 12. November 2004 - 2 Sa 1863/04 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 3/07

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

    Gleichwohl beginnt der Unternehmer mit der Freistellung von Arbeitnehmern noch nicht mit einer Betriebsstilllegung (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - AP InsO § 209 Nr. 5 = NZA 2006, 1122; LAG Berlin, Urteil vom 12.11.2004 - ZInsO 2005, 1061; vgl. auch: Gottwald/Heinze/Bertram, Insolvenzrechtshandbuch, 3. Aufl., § 103 Rz. 28 f.; Bertram, NZI 2001, 625, 627; Marotzke, InVo 2004, 301; Marotzke, HK-InsO, 4. Aufl., § 108 Rz. 23 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Damit wollte der Beklagte zu 3) erreichen, dass die Arbeitnehmer, zu denen auch der Kläger gehört, trotz des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben konnten, da sie beschäftigungs- und entgeltlos gestellt wurden ( LAG Berlin , Urt. v. 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04, EzA-SD 2005, Nr. 3, S. 16).
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