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   LAG Bremen, 26.05.2000 - 2 Sa 188/99, 3 Sa 189/99, 4 Sa 190/99, 4 Sa 194/99, 4 Sa 262/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20914
LAG Bremen, 26.05.2000 - 2 Sa 188/99, 3 Sa 189/99, 4 Sa 190/99, 4 Sa 194/99, 4 Sa 262/99 (https://dejure.org/2000,20914)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 Sa 188/99, 3 Sa 189/99, 4 Sa 190/99, 4 Sa 194/99, 4 Sa 262/99 (https://dejure.org/2000,20914)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 Sa 188/99, 3 Sa 189/99, 4 Sa 190/99, 4 Sa 194/99, 4 Sa 262/99 (https://dejure.org/2000,20914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen ; Gerichtliche Überprüfung einer unternehmerischen Entscheidung ; Wegfall von Arbeitsplätzen infolge eines vollzogenen (Teil-)Betriebsübergangs; Aufgaben- und Vermögensverteilung bei einem Bauunternehmen; Übertragung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 26. Mai 2000 - 2 Sa 188/99 - hinsichtlich der Kläger zu 1), 2), 3), 4) und 8) aufgehoben und hinsichtlich der Kläger zu 5), 6) und 7) insoweit aufgehoben, als die Berufung der Kläger nicht zurückgewiesen worden ist.

    Der Rechtsstreit des Klägers zu 2) - 3 Sa 189/99 - wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an die Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.

    Die Rechtsstreitigkeiten der Kläger zu 3) - 4 Sa 190/99 -, 4) - 4 Sa 194/99 -, 6) - 4 Sa 259/99 - und 8) - 4 Sa 262/99 - werden zur andersweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an die Kammer 4 des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.

    Die Kammer 2 des Landesarbeitsgerichts hat durch Beschluß vom 10. Dezember 1999 die bei ihr anhängigen Verfahren 2 Sa 188/99 (Kläger zu 1), 2 Sa 218/99 (Kläger zu 5) und 2 Sa 260/99 (Kläger zu 7) gemäß § 147 ZPO miteinander verbunden.

    Gleichzeitig hat die Kammer 2 das bei der Kammer 3 anhängige Verfahren 3 Sa 189/99 (Kläger zu 2) sowie die Verfahren der Kammer 4 4 Sa 190/99 (Kläger zu 3), 4 Sa 194/99 (Kläger zu 4), 4 Sa 259/99 (Kläger zu 6) und 4 Sa 262/99 (Kläger zu 8) unter Hinweis auf Ziffer 7 e des Geschäftsverteilungsplans des Landesarbeitsgericht mit dem führenden Verfahren 2 Sa 188/99 verbunden.

    Soweit das Landesarbeitsgericht allerdings das Verfahren 2 Sa 188/99 mit anderen Verfahren der Kammer 2 verbunden hat, ist dies mit § 147 ZPO vereinbar und verstößt auch nicht gegen den gesetzlichen Richter.

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