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   LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02   

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LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02 (https://dejure.org/2003,9964)
LAG Bremen, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 Sa 196/02 (https://dejure.org/2003,9964)
LAG Bremen, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 Sa 196/02 (https://dejure.org/2003,9964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Arbeitsvorganges im Bundesangestelltentarifvertrag; Konkret zu bewertender Aufgabenbereich bei der Einstufung eines Arbeitsvorganges; Besondere Schwierigkeiten einer Tätigkeit als Heraushebungsmerkmal für die Einstufung in eine höhere Tarifgruppe; Fachliche ...

  • Judicialis

    BSHG § 46; ; BAT § 22 Abs. 2; ; BAT § 22 Abs. 1; ; BAT § 23 a; ; BAT § 24 Abs. 1; ; BAT § 24 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Begriff des Arbeitsvorgangs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 177/96

    Eingruppierung eines technischen Angestellten im Hochbauamt

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Es kommt nicht darauf an, ob es theoretisch möglich wäre, durch organisatorische Maßnahmen einen Arbeitsvorgang aufzuteilen und die Bearbeitung dieser Teile auf verschiedene Bearbeiter zu übertragen (Urteil v. 09.07.1997 - 4 AZR 177/96 -).

    Für maßgeblich bei Bildung eines Arbeitsvorganges hat das BAG das Vorliegen eines engen inneren Zusammenhangs der Einzelaufgaben gehalten (Urteil v. 09.07.1997 - 4 AZR 177/96 -).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Dabei ist es rechtlich möglich, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten/der Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung als Ganzes zugänglich ist (BAG-Urteil v. 30.01.1985, 4 AZR 184/83 = AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG-Urteil v. 23.02.1983, 4 AZR 222/80 = BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG-Urteil v. 12.02.1997, 4 AZR 330/95 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT-O).

    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (vgl. BAG Urteile v. 24.08.1983 Az.: 4 AZR 302/83 = BAGE 43, 250; v. 29.08.1984 Az.: 4 AZR 338/82 = EzBAT §§ 22, 23 BAT B.1 VergGr. V c Nr. 7; v. 30.01.1985 Az.: 4 AZR 184/83 = EzBAT §§ 22, 23 BAT C.1 VergGr. IV b Nr. 5 = AP Nr. 79, 94 und 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 360/78

    Beamtendienstzeiten - Tarifliche Bewährungszeiten

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Das BAG hat in seinem Urteil vom 23. April 1980 (Az: 4 AZR 360/78 = BAGE 33, 103-108) dazu ausgeführt, nach dem für die Tarifauslegung zunächst maßgebenden Wortlaut der Tarifnorm (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) setze die Bewährung voraus, dass die dem Angestellten während der Bewährungszeit übertragene Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT entspreche.
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Das BAG hat in seinem Urteil vom 23. April 1980 (Az: 4 AZR 360/78 = BAGE 33, 103-108) dazu ausgeführt, nach dem für die Tarifauslegung zunächst maßgebenden Wortlaut der Tarifnorm (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) setze die Bewährung voraus, dass die dem Angestellten während der Bewährungszeit übertragene Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT entspreche.
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (vgl. BAG Urteile v. 24.08.1983 Az.: 4 AZR 302/83 = BAGE 43, 250; v. 29.08.1984 Az.: 4 AZR 338/82 = EzBAT §§ 22, 23 BAT B.1 VergGr. V c Nr. 7; v. 30.01.1985 Az.: 4 AZR 184/83 = EzBAT §§ 22, 23 BAT C.1 VergGr. IV b Nr. 5 = AP Nr. 79, 94 und 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Dementsprechend hat das BAG bereits in seinem Urteil v. 07.12.1977 (Az.: 4 AZR 399/76 = BAGE 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ausgeführt, der Begriff des Arbeitsvorgangs könne je nach dem zu erbringenden Ergebnis im Einzelfall auch mehrere Tätigkeiten umfassen, die sich bei anderen Angestellten wiederum als "Arbeitsvorgang" darstellen könnten.
  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95

    Hausmeister in Volkshochschule

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Dabei ist es rechtlich möglich, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten/der Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung als Ganzes zugänglich ist (BAG-Urteil v. 30.01.1985, 4 AZR 184/83 = AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG-Urteil v. 23.02.1983, 4 AZR 222/80 = BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG-Urteil v. 12.02.1997, 4 AZR 330/95 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT-O).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (vgl. BAG Urteile v. 24.08.1983 Az.: 4 AZR 302/83 = BAGE 43, 250; v. 29.08.1984 Az.: 4 AZR 338/82 = EzBAT §§ 22, 23 BAT B.1 VergGr. V c Nr. 7; v. 30.01.1985 Az.: 4 AZR 184/83 = EzBAT §§ 22, 23 BAT C.1 VergGr. IV b Nr. 5 = AP Nr. 79, 94 und 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Dabei ist von dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der Tarifvertragsparteien auszugehen, wonach hierunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59; 65, 282, 287, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02
    Dabei ist es rechtlich möglich, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten/der Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung als Ganzes zugänglich ist (BAG-Urteil v. 30.01.1985, 4 AZR 184/83 = AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG-Urteil v. 23.02.1983, 4 AZR 222/80 = BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG-Urteil v. 12.02.1997, 4 AZR 330/95 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT-O).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZN 656/83
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 407/03

    Hypothetische Eingruppierung einer "Sachgebietsleiterin Justitiariat" wegen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 9. April 2003 - 2 Sa 196/02 - wird zurückgewiesen.
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