Weitere Entscheidung unten: LAG Saarland, 20.07.2011

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   LAG Bremen, 24.08.2011 - 2 Sa 20/11   

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LAG Bremen, 24.08.2011 - 2 Sa 20/11 (https://dejure.org/2011,74449)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24.08.2011 - 2 Sa 20/11 (https://dejure.org/2011,74449)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24. August 2011 - 2 Sa 20/11 (https://dejure.org/2011,74449)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 24. August 2011 - 2 Sa 20/11 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 20/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29780
LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 20/11 (https://dejure.org/2011,29780)
LAG Saarland, Entscheidung vom 20.07.2011 - 2 Sa 20/11 (https://dejure.org/2011,29780)
LAG Saarland, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 2 Sa 20/11 (https://dejure.org/2011,29780)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08

    Persönliche Zulage nach § 6 TVUmBw

    Auszug aus LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 20/11
    Das der Klage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts vom 25.1.2011 (vgl. Bl. 119 - 130 d. A.) geht zunächst von der Teilnahme der persönlichen Zulage an Tariflohnerhöhungen aus, indem es - basierend auf einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.2.2009 (Az: 6 AZR 33/08) darauf verweist, dass der im § 6 TV UmBw verwandte Begriff der "allgemeinen Erhöhung der Bezüge" dann gegeben sei, wenn nach abstrakten Merkmalen eine Erhöhung erfolge ohne dass sie auf Gründen basiere, die allein in der Person des Arbeitnehmers liegen.

    Die Beklagte und Berufungsklägerin ist auch ferner der Überzeugung, dass keine Präjudizierung der hier in Rede stehenden Frage durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08) erfolgt sei, da in dieser Entscheidung die Berechnung des Abschmelzungsbetrages keine entscheidende Rolle gespielt habe, weil sie von den Parteien nicht thematisiert worden sei, sondern die Frage, inwieweit eine Tarifüberführung als allgemeine Erhöhung im Sinne der Tarifvorschrift auch zu einer Erhöhung der persönlichen Zulage nach § 6 Abs. 1 TV UmBw im Sinne von § 6 Abs. 3 S. 1 TV UmBw führen.

    Zwischenzeitlich ist durch entsprechende Gerichtsverfahren und abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 5.2.2009 (Az: 6 AZR 33/08 - in ZTR 2009, 325) geklärt, dass die in § 6 Abs. 1 TV UmBw zunächst definierte persönliche Zulage entsprechend § 6 Abs. 3 S. 1 TV UmBw bei Tariflohnerhöhungen nicht statisch bleibt, sondern an dieser Tariflohnerhöhung entsprechend dem prozentual ausgehandelten Erhöhungsfaktor teilnimmt.

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08 in ZTR 2009, S. 325, in Rnr. 19 bei der Veröffentlichung in juris) zum Ausdruck gebracht, dass die nach § 6 Abs. 1 TV UmBw zu zahlende persönliche Zulage keineswegs statisch ist, sondern i.S.d. § 6 Abs. 3 S.1 TV UmBw dynamisch ausgestaltet ist.

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 5.2.2009 (6 AZR 33/08 in ZTR 2009, S. 325, dort in Rnr. 25 in der Veröffentlichung bei juris) eine der Klägeransicht entsprechende Berechnung aufgestellt, die jedoch nach Auffassung der erkennenden Kammer der in Rnr. 19 der gleichen Entscheidung ausgeführten Verringerung der persönlichen Zulage nach Durchführung einer Tariflohnerhöhung entgegen stehen dürfte.

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 12 Sa 56/09

    Persönliche Zulage nach TVUmBw

    Auszug aus LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 20/11
    Änderungen im persönlichen Bereich, z. B. die Erhöhung von Monatsstunden oder durch Höhergruppierung mit tariflich vorgesehener Abschmelzung nehmen an dieser Dynamisierung jedoch nicht teil (insoweit wird auf LAG Baden-Württemberg vom 15.9.2010 - 12 Sa 56/09 - verwiesen).

    Dabei sei dann im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Ergebnis führe (soweit verweist die Beklagte auf LAG Baden-Württemberg vom 15.9.2010 - Az: 12 Sa 56/09 - unter Randziffer 30 mit Verweis auf BAG, zitiert in juris).

    Hierbei gebührt im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einem vernünftigen, sachgerechten und zweckorientierten sowie praktisch brauchbaren Ergebnis führt (vgl. LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 15.9.2010 - Az: 12 Sa 56/09 - in der Veröffentlichung bei juris unter Rnr. 30).

    Es handelt sich somit um eine typische Besitzstandsregelung, wie dies auch durch die Auskünfte, die in 1. Instanz bei der dbb tarifunion eingeholt wurden bzw. beim Bundesministerium des Innern, ergibt (vgl. auch dazu zu Sinn und Zweck LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 15.9.2010 - Az: 12 Sa 56/09 - in der Zitierung bei juris, dort Rnr. 33).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 20/11
    Es sei mithin auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (Hinweis auf BAG-Urteil vom 22.4.2010, Az: 6 AZR 962/08).

    Zunächst geht man vom Wortlaut der Tarifbestimmung aus, wobei der allgemeine Sprachgebrauch und die Regeln der Grammatik wie auch der besondere Sprachgebrauch des sogenannten Verkehrskreises eine tragende Rolle spielen (vgl. Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz, 2. Auflage München 2004, Rnr. 555 zu § 1 TVG mit weiteren Nachweisen; BAG im Urteil vom 22.4.2010 - 6 AZR 962/08 - in juris).

    Dabei kann dies Veranlassung zur Einholung einer Tarifauskunft geben (vgl. BAG im Urteil vom 22.4.2010 - 6 AZR 962/08 - unter Randziffer 32 in der Veröffentlichung bei juris).

  • LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 22/11

    Verringerung der persönlichen Zulage nach § 6 TV UmBw bei allgemeiner

    Auszug aus LAG Saarland, 20.07.2011 - 2 Sa 20/11
    Mit Schreiben vom 6.8.2010 hat das Bundesministerium des Innern seine Stellungnahme für das vorliegende Verfahren wie auch ein parallel beim Arbeitsgericht S. ebenfalls anhängig gewesenes Verfahren abgegeben (vgl. Bl. 156 - 157 der vorliegenden Akte; Bl. 104 - 105 d.A. 64 Ca 20/10 = 2 Ca 48/11 d.ArbG SB = 2 Sa 22/11 d. LAG Saarland).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Anknüpfungspunkt für die Anrechnung ist also schon aufgrund des Wortlauts der Bestimmung der sich aus der allgemeinen Entgelterhöhung ergebende Steigerungsbetrag und nicht der Betrag, um den isoliert betrachtet die Zulage aufgrund der in § 6 Abs. 3 Satz 1 TV UmBw angeordneten Dynamisierung steigt (zutreffend LAG Saarland 20. Juli 2011 - 2 Sa 20/11 - und - 2 Sa 22/11 -; vgl. ver.di TV UmBw vom 18. Juli 2001 Tarifvertragstext und Erläuterungen zu § 6 Abs. 3; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO Bl. 374.104) .
  • ArbG Rheine, 15.11.2017 - 5 Ca 1078/17

    Kürzung Zulage, Einkommenssicherung

    Hierbei gebührt im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einem vernünftigen, sachgerechten und zweckorientierten sowie praktisch brauchbaren Ergebnis führt (LAG Saarland, Urteil vom 20. Juli 2011 - 2 Sa 20/11 -, Rn. 61, juris).
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