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   LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00   

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https://dejure.org/2001,6185
LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00 (https://dejure.org/2001,6185)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2001 - 2 Sa 200/00 (https://dejure.org/2001,6185)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 2 Sa 200/00 (https://dejure.org/2001,6185)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00
    a) Die erneute Anhörung des Betriebsrats wird auch dann nicht entbehrlich, wenn der Insolvenzverwalter wie im vorliegenden Fall mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste vereinbart hat (BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 148/99 und 2 AZR 532/98 - NZA 99, 1039, 1101; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99 - AuR 2000, 195 ).

    Der Beklagte brauchte den Betriebsrat über den Kündigungssachverhalt aber nicht erneut informieren, soweit dem Betriebsrat die Kündigungsgründe aus den Verhandlungen über den Interessenausgleich bekannt waren und sich die Sachlage bei Ausspruch der Kündigung nicht verändert hatte (so ausdrücklich BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - aaO.).

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00
    Ist die Kündigung, zu der der Betriebsrat angehört worden ist, ausgesprochen und dem Arbeitnehmer zugegangen, ist das Anhörungsverfahren verbraucht und der Insolvenzverwalter muss den Betriebsrat noch einmal anhören, wenn er eine neue Kündigung aussprechen will (BAG vom 16.09.1993 - 2 AZR 267/93 - NZA 94, 311).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Unterrichtung des Betriebsrates über

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00
    a) Die erneute Anhörung des Betriebsrats wird auch dann nicht entbehrlich, wenn der Insolvenzverwalter wie im vorliegenden Fall mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste vereinbart hat (BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 148/99 und 2 AZR 532/98 - NZA 99, 1039, 1101; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99 - AuR 2000, 195 ).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00
    Das vom Insolvenzverwalter eingeleitete Anhörungsverfahren kann grundsätzlich nur für diejenige Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. BAG vom 11.10.1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00
    a) Die erneute Anhörung des Betriebsrats wird auch dann nicht entbehrlich, wenn der Insolvenzverwalter wie im vorliegenden Fall mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste vereinbart hat (BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 148/99 und 2 AZR 532/98 - NZA 99, 1039, 1101; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99 - AuR 2000, 195 ).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Das vom Insolvenzverwalter eingeleitete Anhörungsverfahren kann grundsätzlich nur für diejenige Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (LAG Hamm, Urt. v. 07.02.2001 - 2 Sa 200/00, DZWIR 2001, 426 [Weisemann] = ZInsO 2001, 678); eine Anhörung gleichsam auf Vorrat ist unzulässig (BAG, Urt. v. 19.01.1983 - 7 AZR 514/80, NJW 1983, 2047, 2048).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Das vom Insolvenzverwalter eingeleitete Anhörungsverfahren kann grundsätzlich nur für diejenige Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (LAG Hamm, Urt. v. 07.02.2001 - 2 Sa 200/00, DZWIR 2001, 426 [Weisemann] = ZInsO 2001, 678); eine Anhörung gleichsam auf Vorrat ist unzulässig (BAG, Urt. v. 19.01.1983 - 7 AZR 514/80, NJW 1983, 2047, 2048).
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