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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15   

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https://dejure.org/2016,6195
LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15 (https://dejure.org/2016,6195)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2016 - 2 Sa 216/15 (https://dejure.org/2016,6195)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 2 Sa 216/15 (https://dejure.org/2016,6195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 140 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Darlegungs-und Beweislast - Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Parteivernehmung von Amts wegen

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § ... 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 140 BGB, § 141 ZPO, §§ 445 ff. ZPO, § 445 Abs. 1 ZPO, § 448 ZPO, § 622 Abs. 3 BGB, §§ 294, 295 BGB, § 3 Abs. 1 EFZG, §§ 293, 296, 615 Satz 1 BGB, § 8 Nr. 6.2 BRTV, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Selbstbeurlaubung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung des vom Arbeitnehmer dargelegten Inhalts einer Kurznachricht

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    "Du brauchst nicht mehr zu kommen!" - Hat er das wirklich gesagt?

  • arbeitsrecht-hessen.de

    "Du brauchst nicht mehr zu kommen!" - Hat er das wirklich gesagt?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast; Entlastungsvorbringen; Selbstbeurlaubung; Vier Augen Gespräch; Außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Selbstbeurlaubung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung des vom Arbeitnehmer dargelegten Inhalts einer Kurznachricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15
    Das schließt die Darlegungslast für das Fehlen von Umständen ein, die den Arbeitnehmer entlasten ( BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 28, AP BGB § 626 Nr. 24 ).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15
    a) Im Hinblick darauf, dass das Telefongespräch am 06. Mai 2014 zwischen dem Kläger und dem Komplementär der Beklagten allein geführt worden ist und daher der beweisbelasteten Beklagten diesbezüglich kein Zeuge zur Verfügung steht (sog. Vier-Augen-Gespräch), hat das Berufungsgericht den Komplementär der Beklagten hierzu persönlich gemäß § 141 ZPO angehört ( vgl. hierzu BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - NZA 2007, 885; Thomas/Putzo ZPO 35. Aufl. § 448 Rn. 4 ).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15
    Unentschuldigtes Fehlen und eine eigenmächtige Urlaubsnahme eines Arbeitnehmers sind an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen ( BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36, DB 2000, 1524 ).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15
    Den Kündigenden trifft - entgegen der Ansicht der Beklagten - die Darlegungs- und Beweislast auch für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund ausschließen ( BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 29, DB 2009, 964 ).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15
    Die Parteivernehmung von Amts wegen darf nach § 448 ZPO grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht ( BGH 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363, zu II 2 b bb der Gründe; Zöller ZPO 31. Aufl. § 448 Rn. 4 u. 4a; sog. Anbeweis ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16

    Anfechtung eines Abfindungsversprechens

    Diese setzt freilich voraus, dass aufgrund einer schon durchgeführten Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die durch die Parteivernehmung zu beweisende Tatsache spricht ("Anbeweis"; s. etwa BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17 mwN; BGH 08.07.2010 - III ZR 249/09 - Rn. 15 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 28.01.2016 - 2 Sa 216/15 - Rn. 34 mwN).
  • ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17

    Zugang Kündigung, Zugang unter Anwesenden, Zugang bei vorübergehender

    Dann kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt (BAG, 2..11.2013 - 8 AZR 813/12, Rn. 23; BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15, Rn. 34).
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