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   LAG Schleswig-Holstein, 24.05.1995 - 2 Sa 244/95   

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https://dejure.org/1995,7182
LAG Schleswig-Holstein, 24.05.1995 - 2 Sa 244/95 (https://dejure.org/1995,7182)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.05.1995 - 2 Sa 244/95 (https://dejure.org/1995,7182)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 2 Sa 244/95 (https://dejure.org/1995,7182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Weiterbeschäftigung ; Durchsetzung der Vollziehung durch Zustellung des Urteils im Parteibetrieb; Versäumnis der Vollziehungsfrist; Überprüfung der Statthaftigkeit der Vollziehung im Rahmen des Berufungsverfahrens; Beendigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.05.1995 - 2 Sa 244/95
    Wenn eine Einwendung nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz, aber vor Eintritt der Rechtskraft entstanden ist, so steht die Wahl zwischen Berufung und Vollstreckungsgegenklage dem Schuldner offen (BAG, AP Nr. 4 zu § 767 ZPO ; Zöller/Herget, ZPO , 17. Aufl., § 767 Rdn. 4; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 7. Aufl., § 110 II 5 b).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.05.1995 - 2 Sa 244/95
    Versäumt dieser die Vollziehungsfrist, so wird die einstweilige Verfügung wirkungslos (BGH, NJW 1993, 1076, 1077, 1078; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO , 53. Aufl., § 929 Rdn. 3; Zöller/Vollkommer, ZPO , 19. Aufl., § 929 Rdn. 12).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für die Kündigungsfrist

    Deshalb geht das Thüringer Landesarbeitsgericht davon aus, daß mit der Formulierung "für die Dauer der Kündigungsfrist" auf die aus der Kündigungserklärung folgende tatsächliche Kündigungsfrist abgestellt ist (26. Juni 1995 - 8 (3) Sa 1436/93 - 14. August 1996 - 2 Sa 244/95 -).

    Kündigungsfrist iSd. § 4 Nr. 5 GMTV ist nach allem der Zeitraum, der tatsächlich zwischen Zugang der Kündigungserklärung und dem vorgesehenen Kündigungstermin liegt, und nicht der Mindestzeitraum zwischen Zugang der Kündigungserklärung und Kündigungstermin (vgl. für die insoweit wortgleiche Regelung in § 3 Nr. 5 GMTV Hessen: Thüringer Landesarbeitsgericht 26. Juni 1995 - 8 (3) Sa 1436/93 - 14. August 1996 - 2 Sa 244/95 -, jeweils nv.).

  • LAG Hamm, 25.05.2005 - 10 (2) Sa 381/05

    Einstweilige Verfügung Weiterbeschäftigung fehlende Vollziehung

    Dazu ist nach ganz herrschender Meinung regelmäßig eine fristgemäße Zustellung der einstweiligen Verfügung durch den Gläubiger an den Schuldner im Wege der Parteizustellung notwendig, denn damit verdeutlicht der Gläubiger zweifelsfrei seinen Willen, von der einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 22.10.1992 - BGHZ 120, 78 = NJW 1993, 1076; LAG Berlin, Urteil vom 10.06.1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Berlin, Beschluss vom 18.08.1987 - NZA 1987, 825; LAG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1990 - NZA 1991, 30; LAG Hamm, Urteil vom 09.03.1995 - NZA-RR 1996, 145; LAG Hamburg, Beschluss vom 28.03.1995 - LAGE ZPO § 929 Nr. 3; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.1995 - 2 Sa 244/95 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.08.1998 - BB 2000, 987; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 929 Rz. 12; Baur, a.a.O., B Rz. 19 m.w.N.).

    Auch die auf Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung bedarf danach der Vollziehung nach § 929 Abs. 2 ZPO (LAG Berlin, Urteil vom 10.06.1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Hessen, Urteil vom 23.03.1987 - 1/11 Sa 1850/86 - LAG Hamburg, Urteil vom 28.03.1995 - LAGE ZPO § 929 Nr. 3; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.1995 - 2 Sa 244/95 - Baur, a.a.O., B Rz. 118).

  • LAG München, 06.11.2007 - 6 Sa 892/07

    Pflicht zum Stillschweigen

    Dazu wird dann regelmäßig eine fristgemäße Zustellung der einstweiligen Verfügung durch den Gläubiger an den Schuldner im Wege der Parteizustellung als notwendig erachtet, denn damit verdeutlicht dieser zweifelsfrei seinen Willen, von der einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - BGHZ 120, 78 = NJW 1993, 1076; LAG Berlin, Urteil vom 10. Juni 1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Berlin, Beschluss vom 18. August 1987 - NZA 1987, 825; LAG Frankfurt, Beschluss vom 20. Februar 1990 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 9. März 1995 - a.a.O.; LAG Hamburg, Beschluss vom 28. März 1995 - LAGE ZPO § 929 Nr. 3; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Mai 1995 - 2 Sa 244/95 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. August 1998 -BB 2000, 987).
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