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   LAG Sachsen, 06.03.2002 - 2 Sa 248/01   

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https://dejure.org/2002,15044
LAG Sachsen, 06.03.2002 - 2 Sa 248/01 (https://dejure.org/2002,15044)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06.03.2002 - 2 Sa 248/01 (https://dejure.org/2002,15044)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06. März 2002 - 2 Sa 248/01 (https://dejure.org/2002,15044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Übung bei gemeinnützigem Verein; Anspruch auf Wechselschicht-Zulage; Vorbehalt der Refinanzierbarkeit bei Krankenkassen ; Schriftformerfordernis für Nebenabreden ; Beseitigung betrieblicher Übung durch Widerruf; Anpassung des Arbeitsverhältnisses nach den ...

  • Judicialis

    BGB § 151

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 151
    Betriebliche Übung bei gemeinnützigem Verein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2002 - 2 Sa 248/01
    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Arbeitgeber eine Zulage gewährt, auf die inzwischen die Anspruchsgrundlagen entfallen sind (vgl. zum Vorstehenden m. zahlr. N. etwa BAG vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).

    Nur ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes muß bei Fehlen anderweitiger Anhaltspunkte davon ausgehen, der an die Grundsätze des Haushaltsrechts gebundene öffentliche Arbeitgeber wolle sich gesetzes- und tarifgemäß verhalten (zum Vorstehenden m. w. N. BAG vom 26.05.1993, a. a. O.).

    So hat das Bundesarbeitsgericht (vom 23.06.1988 - 6 AZR 137/86 -, AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) die Grundsätze über das Bestehen einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst zwar auch auf Eigengesellschaften einer Gemeinde übertragen, Entsprechendes allerdings für das ... (BAG vom 26.05.1993, a. a. O.) ebenso abgelehnt wie (sogar) für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (BAG vom 16.07.1996, a. a. O.).

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2002 - 2 Sa 248/01
    Dies ergibt sich hier zusätzlich auch daraus, daß die Parteien nicht wenigstens den BAT oder BAT-O, also einen für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag, anwenden, sondern den für einen in der Rechtsform des e. V. betriebenen privaten Arbeitgeber geltenden DRKTV-O. Letztlich ist nicht ersichtlich, daß der Beklagte durch Anweisung vorgesetzter Dienststellen, Verwaltungsrichtlinien, Verordnungen und gesetzliche Regelungen ähnlich gebunden wäre wie der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (hierzu BAG vom 16.07.1996 - 3 AZR 352/95 -, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).

    So hat das Bundesarbeitsgericht (vom 23.06.1988 - 6 AZR 137/86 -, AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) die Grundsätze über das Bestehen einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst zwar auch auf Eigengesellschaften einer Gemeinde übertragen, Entsprechendes allerdings für das ... (BAG vom 26.05.1993, a. a. O.) ebenso abgelehnt wie (sogar) für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (BAG vom 16.07.1996, a. a. O.).

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2002 - 2 Sa 248/01
    In Sonderheit hat er dem Kläger die Wechselschicht-Zulage nicht unter dem Vorbehalt der Refinanzierbarkeit bei Krankenkassen zugesagt (zur Zulässigkeit einer derartigen Vorgehensweise vgl. BAG vom 06.08.1997 - 4 AZR 195/96 -, AP Nr. 7 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2002 - 2 Sa 248/01
    So hat das Bundesarbeitsgericht (vom 23.06.1988 - 6 AZR 137/86 -, AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) die Grundsätze über das Bestehen einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst zwar auch auf Eigengesellschaften einer Gemeinde übertragen, Entsprechendes allerdings für das ... (BAG vom 26.05.1993, a. a. O.) ebenso abgelehnt wie (sogar) für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (BAG vom 16.07.1996, a. a. O.).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.03.2002 - 2 Sa 248/01
    Dies ergibt sich hier zusätzlich auch daraus, daß die Parteien nicht wenigstens den BAT oder BAT-O, also einen für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag, anwenden, sondern den für einen in der Rechtsform des e. V. betriebenen privaten Arbeitgeber geltenden DRKTV-O. Letztlich ist nicht ersichtlich, daß der Beklagte durch Anweisung vorgesetzter Dienststellen, Verwaltungsrichtlinien, Verordnungen und gesetzliche Regelungen ähnlich gebunden wäre wie der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (hierzu BAG vom 16.07.1996 - 3 AZR 352/95 -, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).
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