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   LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17   

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LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,40382)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03.08.2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,40382)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03. August 2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,40382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 5 KSchG, § ... 4 Satz 1 KSchG, § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 5 Absatz 1 Satz 1 KSchG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 303 ZPO, § 5 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 KSchG, § 318 ZPO, § 5 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 5 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 130 Absatz 1 Satz 1 BGB, § 4 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 5 Abs. 2 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Vorkehrungen zur Ermöglichung einer tatsächlichen Kenntnisnahme der Kündigungserklärung während wiederholter langfristiger Auslandsaufenthalte

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Zugang der Kündigungserklärung bei langer Auslandsabwesenheit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Lange Auslandsabwesenheit - Zugang Kündigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130; KSchG § 5
    Zugang der Kündigungserklärung bei langer Auslandsabwesenheit

  • rechtsportal.de

    Verspätete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Vorkehrungen zur Ermöglichung einer tatsächlichen Kenntnisnahme der Kündigungserklärung während wiederholter langfristiger Auslandsaufenthalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    (vgl. BAG, Urteil vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 -, juris-Rn. 15,).

    Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie ein Briefkasten (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 21; Palandt/Ellenberger 74. Aufl. § 130 BGB Rn. 5).

    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).

    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (BAG, Versäumnisurteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 37, juris; BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 22; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).

    (Vgl. insgesamt BAG vom 22.03.2012 - 2 AZR 224/11- juris - Rn. 21 - 22 m.w.N.).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG aufgrund der Abweichung von der Entscheidung des LAG Köln vom 30. Mai 2007 - 9 Ta 51/07- zuzulassen, da das Bundesarbeitsgericht bisher nicht über die Rechtsfrage entschieden hat, inwieweit es sich auf den Zugang eines Kündigungsschreibens bzw. auf die Möglichkeit einer nachträglichen Klagzulassung auswirkt, wenn einem Arbeitgeber zusätzlich zu einer Heimatanschrift eine Urlaubsanschrift bzw. eine andere Anschrift bekannt ist, bei welcher der Arbeitgeber mit Sicherheit von einer zeitnahen tatsächlichen Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer ausgehen kann (vgl. nur BAG vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris Rn. 39).

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).

    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (BAG, Versäumnisurteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 37, juris; BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 22; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Köln, 30.05.2007 - 9 Ta 51/07

    Kündigungsschutzklage; nachträgliche Zulassung

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Da der Beklagte dem Kläger das Kündigungsschreiben am 4. Juli 2006 unter der Kölner Anschrift zugestellt, ohne ihn in Tunesien per Telefax oder auf andere Weise zu verständigen, hat der Kläger schuldlos die Klagefrist versäumt (vgl. dazu auch: KR- Friedrich, a.a.O., § 5 KSchG Rn. 59 m.w.N.)" (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 9 Ta 51/07 -, Rn. 33, juris).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG aufgrund der Abweichung von der Entscheidung des LAG Köln vom 30. Mai 2007 - 9 Ta 51/07- zuzulassen, da das Bundesarbeitsgericht bisher nicht über die Rechtsfrage entschieden hat, inwieweit es sich auf den Zugang eines Kündigungsschreibens bzw. auf die Möglichkeit einer nachträglichen Klagzulassung auswirkt, wenn einem Arbeitgeber zusätzlich zu einer Heimatanschrift eine Urlaubsanschrift bzw. eine andere Anschrift bekannt ist, bei welcher der Arbeitgeber mit Sicherheit von einer zeitnahen tatsächlichen Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer ausgehen kann (vgl. nur BAG vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris Rn. 39).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Februar 1976 -2 BvR 849/75- zurückgeht, trifft den Arbeitnehmer bei einer üblichen Urlaubsabwesenheit keine Verpflichtung, für die Nachsendung von ihm in der Urlaubszeit eingeworfenen Schreiben zu sorgen.

    Von solchen Betroffenen können deshalb besondere Vorkehrungen dafür verlangt werden, daß sie normalerweise rechtzeitig Kenntnis von Zustellungen erlangen." (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 -,Rn. 11).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (BAG, Versäumnisurteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 37, juris; BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 22; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang eines Kündigungsschreibens, Annahmeverweigerung des Empfangsboten

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - juris-Rn. 22; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - zu III 1 der Gründe; 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu I 1 der Gründe, aaO; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 17.02.2005 - 15 Ta 578/04

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei mehrwöchiger

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Umstritten ist lediglich, ob dies auch gilt, wenn für den Arbeitnehmer konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er in der Urlaubszeit ein Kündigungsschreibenseines Arbeitgebers erhalten könnte (vgl. nur LAG Nürnberg, Beschluss vom 23. August 2005 - 6 Ta 136/05 -, Rn. 7; LAG Hessen, Beschluss vom 17.02.2005 -15 Ta 578/04 -, Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 23.08.2005 - 6 Ta 136/05

    Nachträgliche Klagezulassung - Urlaubsabwesenheit - Kostentragungspflicht

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    Umstritten ist lediglich, ob dies auch gilt, wenn für den Arbeitnehmer konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er in der Urlaubszeit ein Kündigungsschreibenseines Arbeitgebers erhalten könnte (vgl. nur LAG Nürnberg, Beschluss vom 23. August 2005 - 6 Ta 136/05 -, Rn. 7; LAG Hessen, Beschluss vom 17.02.2005 -15 Ta 578/04 -, Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17
    "Entscheidend ist allein, daß die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - zu denken wäre an längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 40, 182 (186) mit Nachweisen).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 3. August 2017 - 2 Sa 26/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17   

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https://dejure.org/2017,59113
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,59113)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.09.2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,59113)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. September 2017 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2017,59113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 194 ; BGB § 202 ; BGB § 307
    Verfallfrist; Ausschlussfrist; Vorsatzhaftung; Verjährung; unerlaubte Handlung; Verwirkung; Entgelt; Erfüllungseinwand; Darlegungslast; Benachteiligung; Transparenzgebot - Unwirksame arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist; Ausschlussfristenregelung in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Die Revision wurde in Hinblick auf BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - NZA-RR 2014, 177, BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680 sowie BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111 zugelassen.

    Deshalb verbietet § 202 Absatz 1 BGB nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen, die sich auf eine Vorsatzhaftung des Schädigers beziehen (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - AP Nr. 204 zu § 4 TVG Ausschlussfristen = NZA-RR 2014, 177).

    Das Bundesarbeitsgericht geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich aus einem Verstoß einer Regelung zu Ausschlussfristen gegen § 202 BGB lediglich ergebe, dass die gesetzliche Regelung der rechtsgeschäftlichen Verfallregelung vorgehe, was zur Folge hat, dass die Ausschlussfristenregelung auf die Ansprüche anwendbar bleibt, die sich - wie vorliegend - nicht auf die Haftung für Vorsatzschäden beziehen (BAG 26. September 2013 aaO; BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111).

  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen sind insgesamt unwirksam, wenn sie nach ihrem Wortlaut auch für Ansprüche aus Vorsatzhaftung des Arbeitgebers gelten sollen (wie LAG Hamm 1. August 2014 - 14 Ta 344/14 und LAG Hamm 11. Oktober 2011 - 14 Sa 543/11).

    Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs an (wie hier LAG Hamm 1. August 2014 - 14 Ta 344/14; LAG Hamm, 11. Oktober 2011 - 14 Sa 543/11 - NZA-RR 2011, 75).

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Die Revision wurde in Hinblick auf BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - NZA-RR 2014, 177, BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680 sowie BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111 zugelassen.

    Das Bundesarbeitsgericht geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich aus einem Verstoß einer Regelung zu Ausschlussfristen gegen § 202 BGB lediglich ergebe, dass die gesetzliche Regelung der rechtsgeschäftlichen Verfallregelung vorgehe, was zur Folge hat, dass die Ausschlussfristenregelung auf die Ansprüche anwendbar bleibt, die sich - wie vorliegend - nicht auf die Haftung für Vorsatzschäden beziehen (BAG 26. September 2013 aaO; BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111).

  • LAG Hamm, 01.08.2014 - 14 Ta 344/14

    Formularmäßige Vereinbarung einer umfassenden Ausschlussfrist von drei Monaten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen sind insgesamt unwirksam, wenn sie nach ihrem Wortlaut auch für Ansprüche aus Vorsatzhaftung des Arbeitgebers gelten sollen (wie LAG Hamm 1. August 2014 - 14 Ta 344/14 und LAG Hamm 11. Oktober 2011 - 14 Sa 543/11).

    Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs an (wie hier LAG Hamm 1. August 2014 - 14 Ta 344/14; LAG Hamm, 11. Oktober 2011 - 14 Sa 543/11 - NZA-RR 2011, 75).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Die Revision wurde in Hinblick auf BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - NZA-RR 2014, 177, BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680 sowie BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111 zugelassen.

    Das Bundesarbeitsgericht geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich aus einem Verstoß einer Regelung zu Ausschlussfristen gegen § 202 BGB lediglich ergebe, dass die gesetzliche Regelung der rechtsgeschäftlichen Verfallregelung vorgehe, was zur Folge hat, dass die Ausschlussfristenregelung auf die Ansprüche anwendbar bleibt, die sich - wie vorliegend - nicht auf die Haftung für Vorsatzschäden beziehen (BAG 26. September 2013 aaO; BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111).

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Dieser geht davon aus, dass Ausschlussfristen, die die gesetzliche Verjährungsfrist für die Haftung auf Schadensersatz generell verkürzen, gegen § 309 Nr. 7 BGB verstoßen, weil sie Ansprüche aus der Haftung für Schäden erfassen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf groben Verschulden des Verwenders oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, und als Verkürzung der Verjährungsfristen einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbegrenzung im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB darstellen (BGH 15. November 2006 - VIII ZR 3/06 - NJW 2007, 674; BGH 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07 - NJW 2009, 1486; BGH 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12 - NJW 2013, 2584).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 28/17

    Streitige Zuordnung von Entgeltelementen auf die Normalleistung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    - Insoweit Parallelentscheidung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern 5. September 2017 - 2 Sa 28/17.
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 80/09

    Ausschluss einer betriebsbedingten Änderungskündigung durch die Regelungen der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs an (wie hier LAG Hamm 1. August 2014 - 14 Ta 344/14; LAG Hamm, 11. Oktober 2011 - 14 Sa 543/11 - NZA-RR 2011, 75).
  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Dieser geht davon aus, dass Ausschlussfristen, die die gesetzliche Verjährungsfrist für die Haftung auf Schadensersatz generell verkürzen, gegen § 309 Nr. 7 BGB verstoßen, weil sie Ansprüche aus der Haftung für Schäden erfassen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf groben Verschulden des Verwenders oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, und als Verkürzung der Verjährungsfristen einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbegrenzung im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB darstellen (BGH 15. November 2006 - VIII ZR 3/06 - NJW 2007, 674; BGH 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07 - NJW 2009, 1486; BGH 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12 - NJW 2013, 2584).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2017 - 2 Sa 26/17
    Dieser geht davon aus, dass Ausschlussfristen, die die gesetzliche Verjährungsfrist für die Haftung auf Schadensersatz generell verkürzen, gegen § 309 Nr. 7 BGB verstoßen, weil sie Ansprüche aus der Haftung für Schäden erfassen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf groben Verschulden des Verwenders oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, und als Verkürzung der Verjährungsfristen einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbegrenzung im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB darstellen (BGH 15. November 2006 - VIII ZR 3/06 - NJW 2007, 674; BGH 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07 - NJW 2009, 1486; BGH 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12 - NJW 2013, 2584).
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2020 - 4 Sa 571/19

    Vertragliche Ausschlussfrist; Urlaubsabgeltung

    (b)Dieser Rechtsprechung hat eine Reihe von Instanzgerichten widersprochen (u.a. LAG Niedersachsen 21.02.2018 - 2 Sa 83/17, Rn. 41 ff; LAG Hamm 09.09.2014 - 14 Sa 389/13, R. 40 ff; LAG Mecklenburg-Vorpommern 05.09.2017 - 2 Sa 26/17, alle juris).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 17.01.2018 - 2 Sa 26/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13939
LAG Hamburg, 17.01.2018 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2018,13939)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.2018 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2018,13939)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 2 Sa 26/17 (https://dejure.org/2018,13939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Betriebliche Altersversorgung - Veränderung einer aufgrund Tarifvertrages vorgesehenen Rentenanpassung - Vertretbarkeit - wirtschaftliche Lage - billiges Ermessen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Hamburg, 16.02.2017 - 12 Ca 314/16

    Betriebliches Versorgungswerk: Anpassung der Renten nach billigem Ermessen

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.01.2018 - 2 Sa 26/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Februar 2017 - Gz.: 12 Ca 314/16 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Februar 2017, Az. 12 Ca 314/16, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.01.2018 - 2 Sa 26/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 8. Dezember 2015, 3 AZR 267/14; juris).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.01.2018 - 2 Sa 26/17
    Der Eintritt der Fälligkeit führt nicht dazu, dass die klagende Partei verpflichtet ist, die auf wiederkehrende Leistungen gerichtete Klage auf eine Zahlungsklage umzustellen (siehe BAG, Urteil vom 17. Juni 2014, 3 AZR 529/12, juris Rn 20).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.01.2018 - 2 Sa 26/17
    Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (BAG, Urteil vom 26. März 1997, 10 AZR 751/96; juris).
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 109/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. Januar 2018 - 2 Sa 26/17 - aufgehoben.
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