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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16   

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https://dejure.org/2016,38453
LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16 (https://dejure.org/2016,38453)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.07.2016 - 2 Sa 27/16 (https://dejure.org/2016,38453)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 2 Sa 27/16 (https://dejure.org/2016,38453)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB
    Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • IWW

    § 34 Abs. 2 TVöD, § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 BGB, § 34 Abs. 1 TVöD, § 83 Abs. 4 LPersVG, § 83 Abs. 3 S. 1 LPersVG, § 83 Abs. 3 S. 2 LPersVG, § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Verdachtskündigung bei unberechtigter Überweisung eines Geldbetrages an eine Bekannte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalratsanhörung; Strafverfahren; Untreue; Verdacht; Vertrauensstellung; Weiterbeschäftigung; Zweiwochenfrist; Kündigungserklärungsfrist

  • rechtsportal.de

    Fristlose Verdachtskündigung bei unberechtigter Überweisung eines Geldbetrages an eine Bekannte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16
    Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt demnach erneut zu laufen, wenn der Arbeitgeber eine neue, den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache zum Anlass für eine Kündigung nimmt ( st. Rspr., vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15 ff., NZA 2011, 798 und BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30 ff., NZA 2013, 665).

    Im vorliegenden Fall liegt bereits darin ein relevanter Erkenntnisfortschritt, dass das mit den Möglichkeiten der Amtsermittlung ausgestattete Strafgericht nach Beweisaufnahme den Tatnachweis als geführt ansieht und zu einer Verurteilung des Klägers wegen Untreue gelangt ist ( vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 35, NZA 2013, 665 ).

    Unabhängig davon ist der Umstand, dass ein Strafgericht mit weiterreichenden Erkenntnismöglichkeiten, als sie dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, den Arbeitnehmer wegen einer von ihm als erwiesen angesehenen Straftat verurteilt, für sich genommen geeignet, den gegen den Arbeitnehmer gehegten Verdacht zu verstärken ( BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 32, NZA 2013, 665; vgl. hierzu auch BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 19, NZA 2011, 798 zur Anklageerhebung ).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16
    Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt demnach erneut zu laufen, wenn der Arbeitgeber eine neue, den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache zum Anlass für eine Kündigung nimmt ( st. Rspr., vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15 ff., NZA 2011, 798 und BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30 ff., NZA 2013, 665).

    Unabhängig davon ist der Umstand, dass ein Strafgericht mit weiterreichenden Erkenntnismöglichkeiten, als sie dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, den Arbeitnehmer wegen einer von ihm als erwiesen angesehenen Straftat verurteilt, für sich genommen geeignet, den gegen den Arbeitnehmer gehegten Verdacht zu verstärken ( BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 32, NZA 2013, 665; vgl. hierzu auch BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 19, NZA 2011, 798 zur Anklageerhebung ).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16
    Hierfür gelten die gleichen Anforderungen wie an eine Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG ( vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 57, NZA 2015, 353 ).

    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Personalrat allerdings solche persönlichen Umstände des Arbeitnehmers nicht vorenthalten, die er - der Arbeitgeber - zwar nicht berücksichtigt hat, die sich jedoch im Rahmen der Interessenabwägung entscheidend zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken könnten ( BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 57, NZA 2015, 353 ).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16
    Trifft der Vorwurf letztlich zu, so hat der Arbeitnehmer immerhin den Vorteil, dass sein Arbeitsverhältnis länger Bestand hatte, als es nach objektiver Tatlage gerechtfertigt gewesen wäre ( vgl. BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn. 26, NZA-RR 2008, 630 ).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16 und 17, NZA 2013, 137; BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 14, NZA 2014, 143; BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 29, NZA 2015, 741 ) kann auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einen wichtigen Grund bilden.
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16 und 17, NZA 2013, 137; BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 14, NZA 2014, 143; BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 29, NZA 2015, 741 ) kann auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einen wichtigen Grund bilden.
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16
    Fehlerhaft ist die Unterrichtung, wenn der Dienstherr dem Personalrat bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige Sachverhalte unterbreitet hat ( BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 46, NZA 2015, 621 ).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 2 Sa 27/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16 und 17, NZA 2013, 137; BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 14, NZA 2014, 143; BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 29, NZA 2015, 741 ) kann auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einen wichtigen Grund bilden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher

    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2016 - 2 Sa 27/16).
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