Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - 2 Sa 295/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Betriebsrente, Versorgungszusage, Nachhaftung, Verjährung, Haftungsentlassung, persönliche Verpflichtung, Gesellschafter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge; Voraussetzung für das Ausscheiden aus der Verpflichtung für die Zahlung einer Betriebsrente; Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung von Ansprüchen die innerhalb von 4 Jahren nach Eintragung der ...
- Judicialis
ArbGG § 72a; ; HGB §§ 25 ff.; ; HGB § 26; ; HGB § 28; ; HGB § 28 Abs. 3; ; HGB § 159; ; HGB § 160; ; BetrAVG § 18a; ; BGB § 195; ; BGB § 202; ; BGB § 204
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverjährte Betriebsrentenansprüche aus Versorgungszusage des Kommanditisten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 29.04.2004 - 2 Ca 52/04
- LAG Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - 2 Sa 295/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 320
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 151/03
Begrenzung der Arbeitgeberhaftung für Versorgungsverbindlichkeiten nach …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - 2 Sa 295/04
Aus Art. 37 Abs. 1 EGHGB folgt, dass für die einzelnen monatlichen Betriebrentenansprüche, die in dem Zeitraum von 4 Jahren nach der Eintragung der Firmennachfolge, d.h. ab dem 2.4.1998, fällig geworden sind, § 26 HGB in der Neufassung Anwendung findet (BAG Urteil vom 23.3.2004 - 3 AZR 151/03 - DB 2004, 1324).Die Revision ist im Hinblick auf die Entscheidung des BAG vom 23.3.2004 (3 AZR 151/03) nicht zuzulassen.
- LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - 3 Sa 296/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber, …
Gleichwohl geht die die monatliche Rentenleistung erfassende Verjährungsregelung des § 18a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB nicht der Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB als zwingendes Recht vor (Abweichung zu LAG Schleswig - Holstein vom 21.12.2004 - 2 Sa 295/04).Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung für den Beklagten, sowie für den Kläger wegen Divergenz - Abweichen von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein - 2 Sa 295/04 - gem. § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen.
- LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber, …
Gleichwohl geht die die monatliche Rentenleistung erfassende zweijährige Verjährungsregelung des § 18 a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB nicht der einjährigen Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB als zwingendes Recht vor (entgegen: LAG Schleswig - Holstein vom 21.12.2004 - 2 Sa 295/04 -).Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung für den Beklagten, sowie für den Kläger wegen Divergenz - Abweichen von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein - 2 Sa 295/04 - gem. § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen.
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung
Entgegen der Auffassung der zweiten Kammer in der Parallelsache 2 Sa 295/04 ist nach Auffassung dieser Kammer die Übergangsvorschrift mit der 1-jährigen Verjährungsfrist gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 EGHGB als Spezialvorschrift vorrangig.Für den Kläger musste die Revision wegen der Divergenz zur Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts zugelassen werden (2 Sa 295/04).
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 297/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung
Entgegen der Auffassung der zweiten Kammer in der Parallelsache 2 Sa 295/04 ist nach Auffassung dieser Kammer die Übergangsvorschrift mit der 1-jährigen Verjährungsfrist gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 EGHGB als Spezialvorschrift vorrangig.Für den Kläger musste die Revision wegen der Divergenz zur Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts zugelassen werden (2 Sa 295/04).