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   LAG Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - 2 Sa 295/04   

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https://dejure.org/2004,8952
LAG Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - 2 Sa 295/04 (https://dejure.org/2004,8952)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.12.2004 - 2 Sa 295/04 (https://dejure.org/2004,8952)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 2 Sa 295/04 (https://dejure.org/2004,8952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrente, Versorgungszusage, Nachhaftung, Verjährung, Haftungsentlassung, persönliche Verpflichtung, Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge; Voraussetzung für das Ausscheiden aus der Verpflichtung für die Zahlung einer Betriebsrente; Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung von Ansprüchen die innerhalb von 4 Jahren nach Eintragung der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72a; ; HGB §§ 25 ff.; ; HGB § 26; ; HGB § 28; ; HGB § 28 Abs. 3; ; HGB § 159; ; HGB § 160; ; BetrAVG § 18a; ; BGB § 195; ; BGB § 202; ; BGB § 204

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverjährte Betriebsrentenansprüche aus Versorgungszusage des Kommanditisten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 320
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 151/03

    Begrenzung der Arbeitgeberhaftung für Versorgungsverbindlichkeiten nach

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - 2 Sa 295/04
    Aus Art. 37 Abs. 1 EGHGB folgt, dass für die einzelnen monatlichen Betriebrentenansprüche, die in dem Zeitraum von 4 Jahren nach der Eintragung der Firmennachfolge, d.h. ab dem 2.4.1998, fällig geworden sind, § 26 HGB in der Neufassung Anwendung findet (BAG Urteil vom 23.3.2004 - 3 AZR 151/03 - DB 2004, 1324).

    Die Revision ist im Hinblick auf die Entscheidung des BAG vom 23.3.2004 (3 AZR 151/03) nicht zuzulassen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - 3 Sa 296/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber,

    Gleichwohl geht die die monatliche Rentenleistung erfassende Verjährungsregelung des § 18a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB nicht der Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB als zwingendes Recht vor (Abweichung zu LAG Schleswig - Holstein vom 21.12.2004 - 2 Sa 295/04).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung für den Beklagten, sowie für den Kläger wegen Divergenz - Abweichen von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein - 2 Sa 295/04 - gem. § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber,

    Gleichwohl geht die die monatliche Rentenleistung erfassende zweijährige Verjährungsregelung des § 18 a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB nicht der einjährigen Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB als zwingendes Recht vor (entgegen: LAG Schleswig - Holstein vom 21.12.2004 - 2 Sa 295/04 -).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung für den Beklagten, sowie für den Kläger wegen Divergenz - Abweichen von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein - 2 Sa 295/04 - gem. § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung

    Entgegen der Auffassung der zweiten Kammer in der Parallelsache 2 Sa 295/04 ist nach Auffassung dieser Kammer die Übergangsvorschrift mit der 1-jährigen Verjährungsfrist gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 EGHGB als Spezialvorschrift vorrangig.

    Für den Kläger musste die Revision wegen der Divergenz zur Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts zugelassen werden (2 Sa 295/04).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 297/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung

    Entgegen der Auffassung der zweiten Kammer in der Parallelsache 2 Sa 295/04 ist nach Auffassung dieser Kammer die Übergangsvorschrift mit der 1-jährigen Verjährungsfrist gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 EGHGB als Spezialvorschrift vorrangig.

    Für den Kläger musste die Revision wegen der Divergenz zur Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts zugelassen werden (2 Sa 295/04).

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