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   LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98   

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https://dejure.org/1999,13405
LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98 (https://dejure.org/1999,13405)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98 (https://dejure.org/1999,13405)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 2 Sa 3006/98 (https://dejure.org/1999,13405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte Anforderungen"; Darlegungslast einer Eingruppierungsfeststellungsklage bei Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87

    Eingruppierung einer Revisorin im Bankgewerbe - Geltung des Tarivertrages auf

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  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 430/81

    Privates Bankgewerbe - Eingruppierung einer Kassiererin - Öffentliche Banken -

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  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

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  • LAG Hessen, 24.05.2002 - 2 Sa 1370/00

    Wahrheitspflicht der Partei in einem Zivilprozess; Beweisangebot in einem

    Dies sind Beweisanträge, die nicht dem Beweis der vom Beweisführer vorgetragenen Tatsachen dienen, sondern der Beschaffung von Tatsachen und Ausfüllung unsubstantiierten Vorbringens durch Zeugenaussagen (Hess. LAG Urteil vom 7.6.2002 - 9 Sa 440/01 - Hess. LAG Urteil vom 27. Juli 2001 - 9/2 Sa 1844/00 - Hess. LAG Urteil vom 29. Oktober 1999-2 Sa 3006/98 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 22. Oktober 1999 - 2 Sa 576/99 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 9. Juli 1999-2 Sa 2093/98 - LAGE § 1 BeschFG 1985/1996 Klagefrist Nr. 84 Baumbach-Hartmann, ZPO; 57. Aufl., Einf.
  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08

    Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrats auf Antrag des

    Der Beweisantrag der Beteiligten zu 2) und 3) betrifft indessen keine Tatsache, nicht einmal eine Pauschalbehauptung oder eine Vermutung, sondern eine Fragestellung, also einen unzulässigen Beweisermittlungsantrag oder Ausforschungsbeweis, der nicht dem Beweis von Tatsachen dient, sondern der Beschaffung von Tatsachen durch eine Zeugenaussage (Hess. LAG Urteil vom 24. Mai 2002 - 9/2 Sa 1370/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 7.6.2002 - 9 Sa 440/01 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juli 2001 - 9/2 Sa 1844/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 29. Oktober 1999 - 2 Sa 3006/98 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 22. Oktober 1999 - 2 Sa 576/99 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 9. Juli 1999 - 2 Sa 2093/98 - LAGE § 1 BeschFG 1985/1996 Klagefrist Nr. 8).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin eines Investmentunternehmens

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 2 Sa 3006/98 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 28.09.2001 - 2 Sa 1270/99

    Außerordentliche Kündigung

    Dies sind Beweisanträge, die nicht dem Beweis der vom Beweisführer vorgetragenen Tatsachen dienen, sondern der Beschaffung von Tatsachen und Ausfüllung unsubstantiierten Vorbringens durch Zeugenaussagen ( Hess. LAG Urteil vom 29. Oktober 1999 2 Sa 3006/98 Juris; Hess. LAG Urteil vom 22. Oktober 1999 2 Sa 576/99 Juris; Hess. LAG Urteil vom 9. Juli 1999 2 Sa 2093/98 LAGE § 1 BeschFG 1985/1996 Klagefrist Nr. 8; Baumbach-Hartmann, ZPO; 57. Aufl., Einf. § 284 Rz. 27 ff.; Zöller-Greger, ZPO, 18. Aufl., vor § 284 Rz. 5).
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