Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2014

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14   

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LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14 (https://dejure.org/2015,6699)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.2015 - 2 Sa 31/14 (https://dejure.org/2015,6699)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 2015 - 2 Sa 31/14 (https://dejure.org/2015,6699)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wunsch der Arbeitnehmerin nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG, § ... 41 S. 2 SGB VI, § 313 BGB, § 99 BetrVG, § 41 SGB VI, § 7 Abs. 2 AGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG, § 148 BGB, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 151 BGB, § 147 Abs. 2 BGB, § 41 Satz 2 SGB VI, § 313 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Wunschs der Arbeitnehmerin nach zeitlich begrenzter Beschäftigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 6 TzBfG, § 147 Abs 2 BGB, § 151 BGB, § 7 Abs 2 AGG
    Arbeitnehmerwunsch nach zeitlich begrenzter Beschäftigung - Arbeitgeberangebot - Annahme - Befristungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6
    Befristung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Wunschs der Arbeitnehmerin nach zeitlich begrenzter Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umwandlung unbefristeter Verträge in befristete - "Konzept 60+"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wunsch der Arbeitnehmerin nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umwandlung unbefristeter Arbeitsverträge in befristete Arbeitsverträge im Rahmen eines "Konzeptes 60+"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachträglich vereinbarte Befristung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Unbefristeter Arbeitsvertrag - Ist eine nachträgliche Befristung wirksam?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Befristung eines (zuvor unbefristeten) Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - juris Rn. 51, 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - juris Rn. 14, 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - juris Rn. 38) und der allgemeinen Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (etwa APS-Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 350 ff., EK-Müller-Glöge 15. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61, Staudinger/Preis[2012] § 620 BGB Rn. 147) kann der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung als Unterfall der in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe die Befristung des Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen.

    Als Indiz für das objektive Interesse des Arbeitnehmers kann der Umstand herangezogen werden, dass der Arbeitnehmer von sich aus die Vereinbarung einer Befristung gewünscht hat (BAG 26. April 1985 aaO Rn. 51).

  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - juris Rn. 51, 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - juris Rn. 14, 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - juris Rn. 38) und der allgemeinen Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (etwa APS-Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 350 ff., EK-Müller-Glöge 15. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61, Staudinger/Preis[2012] § 620 BGB Rn. 147) kann der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung als Unterfall der in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe die Befristung des Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen.

    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses müssen objektive Anhaltspunkte vorliegen, aus denen ein Interesse des Arbeitnehmers gerade an einer befristeten Beschäftigung folgt (BAG 6. November 1996 aaO Rn. 14).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - juris Rn. 51, 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - juris Rn. 14, 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - juris Rn. 38) und der allgemeinen Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (etwa APS-Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 350 ff., EK-Müller-Glöge 15. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61, Staudinger/Preis[2012] § 620 BGB Rn. 147) kann der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung als Unterfall der in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe die Befristung des Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen.

    Notwendig ist dafür, dass der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages nur ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 19. Januar 2005 aaO Rn. 38).

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 349/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Auch die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages bedarf grundsätzlich eines sachlichen Grundes (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 349/97 - juris Rn. 10).
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Das gilt vor allem dann, wenn der von den Parteien gewählte Beendigungszeitpunkt die jeweilige Kündigungsfrist um ein Vielfaches überschreitet und es an weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fehlt, wie sie im Aufhebungsvertrag regelmäßig getroffen werden (BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - juris Rn. 16).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Deshalb ist auch die (ein- oder mehrmalige) Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder dessen Umwandlung in ein unbefristetes als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - juris Rn. 22).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Im Übrigen führt eine unterlassene Beteiligung des Betriebsrats bei einer Einstellung gem. § 99 BetrVG nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - juris Rn. 37).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Diese Vergrößerung der Versorgungslücke von ca. 11, 1 % erreicht bei Weitem nicht die Größenordnungen, bei denen die Rechtsprechung eine Unzumutbarkeit am Festhalten der ursprünglichen Vereinbarung annimmt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - juris Rn. 23).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - juris Rn. 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13

    Befristetes Arbeitsverhältnis - sozialer Überbrückungszweck

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14
    Das bloße Einverständnis mit dem nur befristeten Vertragsschluss, dokumentiert durch eine Unterschrift, reicht nicht aus, um auf das Vorhandensein eines entsprechenden Wunsches schließen zu können, weil anderenfalls das Sachgrunderfordernis bei jedem bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrag nicht mehr kontrolliert zu werden bräuchte (LAG Rheinland-Pfalz 16. Januar 2014 - 5 Sa 273/13 - juris Rn. 34).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. März 2015 - 2 Sa 31/14 - aufgehoben.
  • ArbG München, 27.11.2019 - 5 BV 248/19

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Hier kann nicht von einer Eingliederung in den Betrieb gesprochen werden, sondern - als actus contrarius - eher von einer Ausgliederung (LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14 = BeckRS 2015, 67399).
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2014 - 2 Sa 31/14   

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https://dejure.org/2014,50067
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2014 - 2 Sa 31/14 (https://dejure.org/2014,50067)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.09.2014 - 2 Sa 31/14 (https://dejure.org/2014,50067)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. September 2014 - 2 Sa 31/14 (https://dejure.org/2014,50067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Besitzstandswahrende Übergangsregelungen bei der Eingruppierung von Wohngeldsachbearbeiterinnen; Feststellungsklage bei Tätigkeitsbeginn nach dem maßgeblichen Stichtag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BAT § 22; BAT § 23; TVÜ-VKA § 8; TVÜ-VKA Anl. 3
    Eingruppierung; Wohngeldsachbearbeiter; Gleichbehandlung; Besitzstandswahrung - Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin in die Entgeltgruppe E 8 des TVöD (VKA)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 611 Abs. 1
    Besitzstandswahrende Übergangsregelungen bei der Eingruppierung von Wohngeldsachbearbeiterinnen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingruppierung von Wohngeldsachbearbeiterinnen mit Tätigkeitsbeginn ab Oktober 2005 in Entgeltgruppe 8 des TVöD

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2014 - 2 Sa 31/14
    Das hat das Arbeitsgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt (BAG 23. September 2009, 4 AZR 308/08, AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT-O = NZA-RR 2010, 494).
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