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   LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01   

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LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01 (https://dejure.org/2002,15709)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21.08.2002 - 2 Sa 312/01 (https://dejure.org/2002,15709)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21. August 2002 - 2 Sa 312/01 (https://dejure.org/2002,15709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdrängung eines Flächentarifvertrages bzw. eines Verbandstarifvertrages durch einen Firmentarifvertrag bzw. einen Haustarifvertrag mit einer dritten Koalition; Spezialitätsprinzip als Ordnungsprinzip; Vereinbarung von einem Tarifvertrag abweichender und für die ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; TVG § 3 Abs. 2; ; ArbGG § 97 Abs. 5 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 482 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
    a) Die Sach- und Rechtslage ist zugunsten der Klägerin dadurch geprägt, daß das Bundesarbeitsgericht Unterlassungsansprüche einer Koalition der geltend gemachten Art anerkennt (BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 -, AP Nr. 89 zu Art. 9 GG).

    Das Bundesarbeitsgericht hält das Beschlußverfahren für die zulässige Verfahrensart nur dann, wenn der Betriebsrat an tarifvertragswidrigen Regelungen in irgendeiner Weise beteiligt war (vgl. BAG vom 20.04.1999, a. a. O., vom 13.03.2001 - 1 AZB 19/00 -, AP Nr. 17 zu § 2 a ArbGG 1979).

    Zur Sache gilt des weiteren, daß im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs die Arbeitsplatzgarantie keine Berücksichtigung finden können soll (so BAG vom 20.04.1999, a. a. O.).

    Denn nach den zugrunde liegenden Sachverhalten waren die betroffenen Arbeitnehmer entweder Mitglieder der Gewerkschaft, die auch den Verbandstarifvertrag abgeschlossen hatte (BAG vom 20.04.1999, a. a. O., vom 24.01.2001, a. a. O., vom 04.04.2001, a. a. O.) oder es war an dem Firmentarifvertrag wenigstens die Gewerkschaft beteiligt, die auch den Verbandstarifvertrag mit abgeschlossen hatte (BAG vom 20.03.1991, a. a. O.).

    Zwar soll dies nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.04.1999 (a. a. O.) möglich sein, jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber nach seiner Zielvorgabe entsprechende Vereinbarungen keinesfalls allein mit den Tarifaußenseitern treffen wollte, sondern nur zu einer Regelung bereit war, die sich unabhängig von der Tarifbindung auf die gesamte Belegschaft oder bestimmte Teile derselben erstreckt.

  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
    Es ist zwar richtig, daß nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts Firmentarifverträge (damit auch sog. Haustarifverträge) gegenüber Verbandstarifverträgen "stets" die speziellere Regelung darstellen sollen (BAG vom 22.04.1999 - 1 AZR 631/98 -, AP Nr. 12 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 -, AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; vom 24.01.2001 - 4 AZR 655/99 -, AP Nr. 173 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 04.04.2001 - 4 AZR 273/00 -, JURIS).

    Richtig ist auch, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Firmentarifvertrag einem Flächentarifvertrag (bzw. einem Verbandstarifvertrag) auch dann vorgeht, wenn er Regelungen des Flächentarifvertrages zu Lasten der Arbeitnehmer verdrängt (BAG vom 24.01.2001, a. a. O.).

    Denn nach den zugrunde liegenden Sachverhalten waren die betroffenen Arbeitnehmer entweder Mitglieder der Gewerkschaft, die auch den Verbandstarifvertrag abgeschlossen hatte (BAG vom 20.04.1999, a. a. O., vom 24.01.2001, a. a. O., vom 04.04.2001, a. a. O.) oder es war an dem Firmentarifvertrag wenigstens die Gewerkschaft beteiligt, die auch den Verbandstarifvertrag mit abgeschlossen hatte (BAG vom 20.03.1991, a. a. O.).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
    Es ist zwar richtig, daß nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts Firmentarifverträge (damit auch sog. Haustarifverträge) gegenüber Verbandstarifverträgen "stets" die speziellere Regelung darstellen sollen (BAG vom 22.04.1999 - 1 AZR 631/98 -, AP Nr. 12 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 -, AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; vom 24.01.2001 - 4 AZR 655/99 -, AP Nr. 173 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 04.04.2001 - 4 AZR 273/00 -, JURIS).

    Denn nach den zugrunde liegenden Sachverhalten waren die betroffenen Arbeitnehmer entweder Mitglieder der Gewerkschaft, die auch den Verbandstarifvertrag abgeschlossen hatte (BAG vom 20.04.1999, a. a. O., vom 24.01.2001, a. a. O., vom 04.04.2001, a. a. O.) oder es war an dem Firmentarifvertrag wenigstens die Gewerkschaft beteiligt, die auch den Verbandstarifvertrag mit abgeschlossen hatte (BAG vom 20.03.1991, a. a. O.).

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
    Der Beweisantritt durch notarielle Erklärung war zwar zulässig (BAG vom 25.03.1992 - 7 ABR 65/90 -, AP Nr. 4 zu § 2 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
    Es ist zwar richtig, daß nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts Firmentarifverträge (damit auch sog. Haustarifverträge) gegenüber Verbandstarifverträgen "stets" die speziellere Regelung darstellen sollen (BAG vom 22.04.1999 - 1 AZR 631/98 -, AP Nr. 12 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 -, AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; vom 24.01.2001 - 4 AZR 655/99 -, AP Nr. 173 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 04.04.2001 - 4 AZR 273/00 -, JURIS).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00

    Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
    Das Bundesarbeitsgericht hält das Beschlußverfahren für die zulässige Verfahrensart nur dann, wenn der Betriebsrat an tarifvertragswidrigen Regelungen in irgendeiner Weise beteiligt war (vgl. BAG vom 20.04.1999, a. a. O., vom 13.03.2001 - 1 AZB 19/00 -, AP Nr. 17 zu § 2 a ArbGG 1979).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
    Denn im Falle übereinstimmender Erledigterklärung - wie hier - kann zum Zwecke der Kostenentscheidung (und nur hierfür) vom fingierten Fortbestand der Partei ausgegangen werden, weil auch sie eine Erledigterklärung abgegeben und eine ihr günstige Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO erstrebt hat (vgl. BGH vom 29.09.1981 - VI ZR 21/80 -, NJW 1982, 236 f.).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79

    Kippdeckeldose

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01
    Denn im Falle übereinstimmender Erledigterklärung - wie hier - kann zum Zwecke der Kostenentscheidung (und nur hierfür) vom fingierten Fortbestand der Partei ausgegangen werden, weil auch sie eine Erledigterklärung abgegeben und eine ihr günstige Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO erstrebt hat (vgl. BGH vom 29.09.1981 - VI ZR 21/80 -, NJW 1982, 236 f.).
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