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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08   

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LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08 (https://dejure.org/2008,28425)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.10.2008 - 2 Sa 36/08 (https://dejure.org/2008,28425)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 2 Sa 36/08 (https://dejure.org/2008,28425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (im Folgenden: TV-Ärzte) 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    Entscheidend wird nicht auf die (Höher-)Wertigkeit der einem Arzt übertragenen Aufgaben und ein damit einhergehendes erweitertes Maß an Verantwortung abgestellt, bei dem die Eingruppierung nur der übliche "feststellende" Akt gewesen wäre, bei dem lediglich danach gefragt wird, ob der Arbeitnehmer nach der von ihm auszuübenden Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Vergütungsgruppe erfüllt und ihm danach die Vergütung nach der entsprechenden Vergütungsgruppe zuzuerkennen ist (vgl. LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 - 15 Sa 1617/07, FA 2008, 286 und veröffentlicht in juris).

    Sie haben vielmehr die ausschließlich beim Krankenhausträger liegenden Personalhoheit, d. h. seine eigene Entscheidungsbefugnis in personellen Angelegenheit, gestärkt und damit die rein faktische Ausübung von Leitungstätigkeiten aufgrund schleichender oder ausdrücklicher Übertragung durch Chefärzte und deren Duldung durch den Arbeitgeber nicht genügen lassen wollen, um eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 zu rechtfertigen (vgl. BAG vom 25. Oktober 1995 a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 a. a. O.).

    Die Kollision zwischen den Weisungsrechten des Klinikdirektors/Chefarztes einschließlich seiner Befugnis, Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die ihm unterstellten Ärzte zu übertragen, wie sie im Klinikalltag gelebt werden, und den eigenen Entscheidungsbefugnissen des Krankenhausträgers in personellen Angelegenheiten andererseits haben die Tarifvertragsparteien dahingehend gelöst, dass sie für Fachärzte/innen der Entgeltgruppen Ä 5 und Ä 6 mit der Formulierung "durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers" einen entsprechenden "Entscheidungsvorbehalt" des Krankenhausträgers statuiert haben, der eine ausdrückliche Anordnung von Leitungsaufgaben durch einen Chefarzt für die Erfüllung der Tarifmerkmale nicht genügen lässt (vgl. LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 a. a. O.).

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    geschuldeten Tätigkeit sein und damit inhaltlich in Leere laufen, wird es nach Wortlaut und systematischem Zusammenhang dahin zu verstehen sein, dass jedenfalls eine bloße Zuweisung der entsprechenden Aufgaben durch den Vorgesetzten (Chefarzt) im Wege des Direktionsrechts für eine Eingruppierung als Oberarzt nicht genügt (vgl. auch BAG vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94, AP Nr. 207 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2008 - 8 Sa 15/08 E, veröffentlicht in juris).

    Sie haben vielmehr die ausschließlich beim Krankenhausträger liegenden Personalhoheit, d. h. seine eigene Entscheidungsbefugnis in personellen Angelegenheit, gestärkt und damit die rein faktische Ausübung von Leitungstätigkeiten aufgrund schleichender oder ausdrücklicher Übertragung durch Chefärzte und deren Duldung durch den Arbeitgeber nicht genügen lassen wollen, um eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 zu rechtfertigen (vgl. BAG vom 25. Oktober 1995 a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 a. a. O.).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    Die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06, NZA 2008, 131; BAG vom 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03, AP Nr. 24 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG vom 24. Oktober 2007 a. a. O.).

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    Konkludentes Verhalten des öffentlichen Arbeitgebers oder die lediglich faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung hingegen sind nicht ausreichend, auch nicht die Benachrichtigung lediglich der unterstellten Angestellten (vgl. BAG vom 11. November 1987 - 4 AZR 336/87, AP Nr. 140 zu § 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94

    Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat zutreffend erkannt, dass die die von ihm verfolgte Eingruppierungsfeststellungsklage - gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94, AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 19. März 1996 - 4 AZR 470/84, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 5. Mai 1999 - 4 AZR 360/98, AP Nr. 268 zu §§ 22, 23 BAT 1975) keine rechtlichen Bedenken bestehen - unbegründet ist.
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    Die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06, NZA 2008, 131; BAG vom 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03, AP Nr. 24 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    Nach der Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer darlegungs- und gegebenenfalls auch beweispflichtig für die Erfüllung der tariflichen Qualifizierungsmerkmale (vgl. BAG vom 24. Oktober 1984, 4 AZR 518/82, AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT und 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 05.05.1999 - 4 AZR 360/98

    Eingruppierung einer Diplom-Chemikerin - höhere Vergütung entgegen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat zutreffend erkannt, dass die die von ihm verfolgte Eingruppierungsfeststellungsklage - gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94, AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 19. März 1996 - 4 AZR 470/84, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 5. Mai 1999 - 4 AZR 360/98, AP Nr. 268 zu §§ 22, 23 BAT 1975) keine rechtlichen Bedenken bestehen - unbegründet ist.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 Sa 15/08
    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    geschuldeten Tätigkeit sein und damit inhaltlich in Leere laufen, wird es nach Wortlaut und systematischem Zusammenhang dahin zu verstehen sein, dass jedenfalls eine bloße Zuweisung der entsprechenden Aufgaben durch den Vorgesetzten (Chefarzt) im Wege des Direktionsrechts für eine Eingruppierung als Oberarzt nicht genügt (vgl. auch BAG vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94, AP Nr. 207 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2008 - 8 Sa 15/08 E, veröffentlicht in juris).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08
    Nach der Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer darlegungs- und gegebenenfalls auch beweispflichtig für die Erfüllung der tariflichen Qualifizierungsmerkmale (vgl. BAG vom 24. Oktober 1984, 4 AZR 518/82, AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT und 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2008 - 2 Sa 36/08 - aufgehoben.
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   LAG Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 2 Sa 36/08   

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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2 Sa 36/08 (https://dejure.org/2008,43675)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2 Sa 36/08 (https://dejure.org/2008,43675)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2008 - 2 Sa 36/08 - wird zurückgewiesen.
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