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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07   

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https://dejure.org/2007,15058
LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07 (https://dejure.org/2007,15058)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2007 - 2 Sa 369/07 (https://dejure.org/2007,15058)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2007 - 2 Sa 369/07 (https://dejure.org/2007,15058)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Schwierigkeit und Bedeutung einer Tätigkeit als Kriterium für eine Eingruppierung eines mit der psycho-sozialen Betreuung von Polizeibediensteten beschäftigten Diplom-Sozialarbeiters; Begriff des "Arbeitsvorganges" als maßgebliches Merkmal für eine ...

  • Judicialis

    BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 1; ; BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 2; ; BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 1, Unterabs. 2 Satz 1
    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Sozialarbeiters im Polizeipräsidium zur Betreuung von Bediensteten und deren Angehörigen - unsubstantiierte Darlegungen zu den Tarifmerkmalen der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Trier, 06.03.2007 - 2 Ca 1665/06
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.03.2007 - 2 Ca 1665/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.03.2007, Az. 2 Ca 1665/06, wird aufgehoben,.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07
    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und die eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. BAG, Urteil vom 29.09.1993, 4 AZR 690/92 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT "Sozialarbeiter").

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. BAG Urteil vom 29.09.1993, 4 AZR 690/92, a.a.O.).

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07
    In Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen hat das Bundesarbeitsgericht regelmäßig angenommen, die gesamte diesen übertragene Tätigkeit sei als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen, da die Tätigkeit auf ein einziges Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des zugewiesenen Personenkreises gerichtet ist, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder der nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. BAG Urteil vom 14.12.1994, 4 AZR 950/93 = AP Nr. 10 zu § 22, 23 BAT "Sozialarbeiter").
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07
    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (vgl. BAG Urteil vom 20.03.1991, 4 AZR 471/90 = AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 2 Sa 369/07
    Es handele sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeiten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. BAG Urteil vom 12.06.1996, 4 AZR 26/95).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2007 - 2 Sa 369/07 - wird zurückgewiesen.
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