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   LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18   

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LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18 (https://dejure.org/2019,35455)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.03.2019 - 2 Sa 369/18 (https://dejure.org/2019,35455)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. März 2019 - 2 Sa 369/18 (https://dejure.org/2019,35455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 a Abs. 2 ZPO, § 4 Abs. 1 Nr. 2 ERVV, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG
    Die Gerichte trifft auch unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht keine anlasslose Pflicht, die Formalien einer als elektronisches Dokument eingehenden Rechtsmittelschrift abweichend vom ordnungsgemäßen Geschäftsgang noch vor Ablauf der ...

  • IWW

    §§ 8 Abs. 2, ... 64 Abs. 2 Buchst. b, c ArbGG, §§ 64 Abs. 6 S. 1, 66 Abs. 1 S. 1, 2 ArbGG, 522 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 130a ZPO, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1 ZPO, § 519 Abs. 4 ZPO, § 11 Abs. 4 S. 1, 2 und 4 ArbGG, §§ 525 Abs. 1 S. 1, 130a Abs. 1 ZPO, § 130a Abs. 2 S. 1 ZPO, § 130a Abs. 2 S. 2 ZPO, § 130a Abs. 3, 4 ZPO, § 4 Abs. 1 Nr. 1 ERVV, § 4 Abs. 1 Nr. 2 ERVV, § 4 Abs. 2 ERVV, § 130a Abs. 3 ZPO, § 130a Abs. 2 S. 2, Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ERVV, § 130a Abs. 2 ZPO, Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 222 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, § 233 S. 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 276 BGB, § 236 Abs. 2 ZPO, §§ 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 522 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGVP; Formmangel; gerichtliche Hinweispflicht; Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 Abs. 1 S. 1
    Unzulässigkeit der Containersignatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 15. August 2018 - Az. 2 AZN 269/18) gebotenen Hinweis auf den offenkundigen Formmangel ihrer Berufungsschrift hätte dieser noch bis zum Ablauf der Berufungsfrist am 2. April 2018 ohne Weiteres durch Einreichung einer formwirksamen Berufungsschrift und im Folgenden auch durch Einreichung einer formwirksamen Berufungsbegründungsschrift behoben werden können.

    Das gilt auch dann, wenn dem Gericht lediglich ein einziges Dokument übermittelt wird ( BAG, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 6, nach juris ).

    Das gilt auch dann, wenn sich die Container-Signatur nur auf elektronische Dokumente bezieht, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt werden ( BAG, Beschluss vom 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 6, nach juris; BVerwG, Beschluss vom 7. September 2018 - 2 WDB 3/18 - Rn. 8, nach juris; offengelassen von BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 6 zu § 65a SGG, nach juris; anderer Ansicht: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 6. März 2018 - 13 WF 45/18 - Rn. 18 ff., nach juris).

    Einer teleologischen Reduktion von § 4 Abs. 2 ERVV bedarf es vor diesem Hintergrund nicht ( BAG, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 7, nach juris; siehe ebenfalls: Hess. LAG, Urteil vom - 11 Sa 70/18 - Rn. 25 , nach juris ).

    Unterbleibt ein gebotener Hinweis, ist der Partei Wiedereinsetzung zu bewilligen, wenn er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang so rechtzeitig hätte erfolgen müssen, dass der Partei noch die Fristwahrung möglich gewesen wäre ( BAG, Beschluss vom15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, nach juris; BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 11, nach juris ).

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens ( vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10, nach juris; BAG, Beschluss vom 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, nach juris; BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16, nach juris ).

    Ein richterlicher Hinweis an die Beklagte hätte daher an der Fristversäumung nichts mehr ändern können, so dass eine Wiedereinsetzung allein aus diesem Grund ausscheidet ( BAG, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, nach juris ).

  • LAG Hessen, 18.10.2018 - 11 Sa 70/18

    § 130a Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 2 ERVV

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Einer teleologischen Reduktion von § 4 Abs. 2 ERVV bedarf es vor diesem Hintergrund nicht ( BAG, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 7, nach juris; siehe ebenfalls: Hess. LAG, Urteil vom - 11 Sa 70/18 - Rn. 25 , nach juris ).

    Eine Fristversäumung ist daher grundsätzlich als verschuldet anzusehen, wenn sie auf Gesetzesunkenntnis des Anwalts beruht ( Hess. LAG, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 11 Sa 70/18 - Rn. 34 m. w. N., nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 233 ZPO Rn. 23 ).

    Zutreffend führt die 11. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts in einem Urteil mit vergleichbarem Sachverhalt aus, dass es sich bei den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr nicht nur um berufsalltäglich relevante, sondern in der forensischen Anwaltspraxis besonders bedeutsame Regelungen handelt ( LAG Hessen, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 11 Sa 70/18 - Rn. 35 , nach juris ).

    Hingegen konnte die Gerichte auch unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht keine anlasslose Pflicht treffen, die Formalien einer als elektronisches Dokument eingehenden Rechtsmittelschrift abweichend vom ordnungsgemäßen Geschäftsgang noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist eingehend richterlich prüfen zu lassen ( vgl. auch LAG Hessen, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 11 Sa 70/18 - Rn. 40 , nach juris ).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens ( vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10, nach juris; BAG, Beschluss vom 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, nach juris; BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16, nach juris ).

    Die Praxis, eingehende Berufungen - wie beim Hessischen Landesarbeitsgericht üblich - zunächst lediglich durch die Geschäftsstelle erfassen zu lassen und erst nach Eingang der Berufungsbegründung dem Kammervorsitzenden vorzulegen, war nach bisheriger Rechtsprechung von Verfassung wegen nicht zu beanstanden und entsprach noch einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang ( BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10 f., nach juris ).

  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 14 U 52/18

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Geht es um die Beurteilung der Rechtslage, wird von Rechtsanwälten grundsätzlich die Kenntnis bundesrechtlicher Normen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen, vorausgesetzt ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. August 2018 - 14 U 52/18 - Rn. 17 ; Grandel, in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 233 Rn. 4.; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 233 ZPO Rn. 23 ).

    Zumal über den bevorstehenden Ausschluss der Container-Signatur, worauf das OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss hinweist ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. August 2018 - 14 U 52/18 - Rn. 19 ), bspw. unter anderem bereits im September 2017 und im Oktober 2017 in zwei Beiträgen in der NJW berichtet worden war.

  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Das gilt auch dann, wenn sich die Container-Signatur nur auf elektronische Dokumente bezieht, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt werden ( BAG, Beschluss vom 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 6, nach juris; BVerwG, Beschluss vom 7. September 2018 - 2 WDB 3/18 - Rn. 8, nach juris; offengelassen von BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 6 zu § 65a SGG, nach juris; anderer Ansicht: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 6. März 2018 - 13 WF 45/18 - Rn. 18 ff., nach juris).

    Unterbleibt ein gebotener Hinweis, ist der Partei Wiedereinsetzung zu bewilligen, wenn er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang so rechtzeitig hätte erfolgen müssen, dass der Partei noch die Fristwahrung möglich gewesen wäre ( BAG, Beschluss vom15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, nach juris; BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 11, nach juris ).

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08

    Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Die Berufungsschrift muss damit als bestimmender Schriftsatz von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 S. 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein ( vgl. BAG, Urteil vom 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17, nach juris ).

    Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie ( vgl. BAG, Urteil vom 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17, a.a.O.; zum Ganzen: BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 17, nach juris ).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Vielmehr handelte es sich um eine Rechtsänderung, die in der Praxis überwiegend unbeachtet geblieben war ( vgl. Tiedemann, jurisPR-ITR 17/2018 Anm. 3 unter C.2 ) Dabei kann es für die Frage der leichten und einwandfreien Erkennbarkeit in einer Fallgestaltung wie hier nur auf den Wissensstand des Leiters der Serviceeinheit ankommen ( vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - IV ZB 17/10 - Rn. 15, nach juris ).
  • BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17

    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift -

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens ( vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10, nach juris; BAG, Beschluss vom 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, nach juris; BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16, nach juris ).
  • BVerwG, 07.09.2018 - 2 WDB 3.18

    Anwaltsverschulden; Berufungsfrist; Containersignatur (Umschlagsignatur);

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Das gilt auch dann, wenn sich die Container-Signatur nur auf elektronische Dokumente bezieht, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt werden ( BAG, Beschluss vom 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 6, nach juris; BVerwG, Beschluss vom 7. September 2018 - 2 WDB 3/18 - Rn. 8, nach juris; offengelassen von BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 6 zu § 65a SGG, nach juris; anderer Ansicht: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 6. März 2018 - 13 WF 45/18 - Rn. 18 ff., nach juris).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18

    Verbot der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18
    Das gilt auch dann, wenn sich die Container-Signatur nur auf elektronische Dokumente bezieht, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt werden ( BAG, Beschluss vom 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 6, nach juris; BVerwG, Beschluss vom 7. September 2018 - 2 WDB 3/18 - Rn. 8, nach juris; offengelassen von BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 6 zu § 65a SGG, nach juris; anderer Ansicht: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 6. März 2018 - 13 WF 45/18 - Rn. 18 ff., nach juris).
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

  • LAG Hessen, 14.02.2020 - 10 Sa 1031/19

    1. Wird ein bestimmender Schriftsatz auf elektronischem Weg über das EGVP nach

    In welcher Zeit in einem "ordnungsgemäßen Geschäftsgang" ein Hinweis hätte erwartet werden können, braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden (vgl. GK-ArbGG/Horcher Stand: Sept. 2019 § 46c Rn. 63: Orientierung an 10-Tages-Frist; großzügiger Hess. LAG 6. März 2019 - 2 Sa 369/18 - Juris) .
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