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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07   

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https://dejure.org/2007,18843
LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07 (https://dejure.org/2007,18843)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.08.2007 - 2 Sa 373/07 (https://dejure.org/2007,18843)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 2007 - 2 Sa 373/07 (https://dejure.org/2007,18843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in einem Kleinbetrieb durch eine krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitgebers; Herausnahme von Kleinbetrieben aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) durch den Gesetzgeber

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 612 a; ; KSchG § 23 Abs. 1; ; EfzG § 3; ; EfzG § 8; ; EfzG § 8 Abs. 1

Kurzfassungen/Presse

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Erleichterte Anforderungen an die krankheitsbedingte Kündigung in Kleinbetrieben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Trier, 16.05.2007 - 1 Ca 211/07
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.05.2007 - 1 Ca 211/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 16.05.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichtes Trier, AZ.: 1 Ca 211/07 wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Beschäftigungsverhältnis nicht durch die arbeitgeberseitige Kündigung vom 30.01.2007 zum 31.03.2007 beendet wurde.

    die Berufung in das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16.05.2007, Az.: 1 Ca 211/07 zurückzuweisen.

  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Dies folgt allein schon aus dem Umkehrschluss des § 8 Abs. 1 EFZG, wonach der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht dadurch berührt wird, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.08.2007 - 2 Sa 373/07; LAG Hamm vom 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05).
  • ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13

    Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot

    Vielmehr ist bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsleistung unmöglich mit der Folge, das der Arbeitnehmer nach § 275 BGB von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit ist (...)"; LAG Rheinland-Pfalz 30.8.2007 - 2 Sa 373/07 - EEK 3347 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Es ist nicht treuwidrig bzw. es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für den das KSchG nicht anwendbar ist, gekündigt wird während einer Erkrankung oder sogar wegen Erkrankung.

    Vielmehr ist bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsleistung unmöglich mit der Folge, das der Arbeitnehmer nach § 275 BGB von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit ist (...)"; LAG Rheinland-Pfalz 30.8.2007 - 2 Sa 373/07 - EEK 3347 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Es ist nicht treuwidrig bzw. es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für den das KSchG nicht anwendbar ist, gekündigt wird während einer Erkrankung oder sogar wegen Erkrankung.

    Vielmehr ist bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsleistung unmöglich mit der Folge, das der Arbeitnehmer nach § 275 BGB von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit ist (...)"; LAG Rheinland-Pfalz 30.8.2007 - 2 Sa 373/07 - EEK 3347 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Es ist nicht treuwidrig bzw. es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für den das KSchG nicht anwendbar ist, gekündigt wird während einer Erkrankung oder sogar wegen Erkrankung.

  • ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach

    cc) Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber außerhalb wie auch innerhalb des KSchG grundsätzlich eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen darf (ebenso Hessisches LAG 13.11.2007 - 13 Sa 724/07; a. A. wohl LAG Rheinland-Pfalz 30.08.2007 - 2 Sa 373/07; LAG Berlin-Brandenburg 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10).

    Die Gegenansicht (LAG Hamm 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05; LAG Rheinland-Pfalz 30.08.2007 - 2 Sa 373/07; LAG Berlin-Brandenburg 07.10.2011 - 25 Sa 1435/10), die darauf abstellt, der Arbeitnehmer sei lediglich nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet, mache aber damit noch kein eigenes Recht geltend, erscheint der erkennenden Kammer zu spitzfindig und in der Sache nicht angemessen.

  • LAG Köln, 15.05.2020 - 4 Sa 693/19

    Probezeitkündigung; Kleinbetrieb; vor Ablauf der Wartefrist; diskriminierende

    Denn er macht mit dem "Kranksein" kein Recht geltend, sondern ist wegen der infolge Krankheit bestehenden Arbeitsunfähigkeit außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, § 275 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93, NZA 1995, 226; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 25 Sa 1435/10, Rn. 34 juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2007 - 2 Sa 373/07 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 6. September 2005 - 19 Sa 1045/05 - juris).

    Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für den das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, während einer Erkrankung (oder sogar wegen Erkrankung) gekündigt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2007 - 2 Sa 373/07, juris).

    Wäre eine während der Erkrankung oder sogar wegen der Erkrankung erklärte Kündigung generell unwirksam, stünde dem Arbeitnehmer ein Entgeltfortzahlungsanspruch bereits auf der Grundlage des dann bestehenden Arbeitsvertrages gemäß § 611 Abs. 1 BGB iVm. § 3 EFZG zu, so dass für die Regelung des § 8 EFZG kein praktisches Bedürfnis bestünde und diese Norm damit überflüssig wäre (LAG Hamm, Urteil vom 6. September 2005 - 19 Sa 1045/05, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2007 - 2 Sa 373/07, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10

    Treuwidrige Kündigung - Diskriminierung wegen Krankheit - Zuckerschock bei

    Denn er macht damit kein Recht geltend, sondern ist wegen der infolge Krankheit bestehenden Arbeitsunfähigkeit außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, § 275 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie = NZA 1995, 226; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2007 - 2 Sa 373/07 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 06. September 2005 - 19 Sa 1045/05 - juris).

    Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für den das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, während einer Erkrankung (oder sogar wegen Erkrankung) gekündigt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2007 - 2 Sa 373/07 -juris).

    Wäre eine während der Erkrankung oder sogar wegen der Erkrankung erklärte Kündigung generell unwirksam, stünde dem Arbeitnehmer ein Entgeltfortzahlungsanspruch bereits auf der Grundlage des dann bestehenden Arbeitsvertrages gemäß § 611 Abs. 1 BGB i. V. m. § 3 EFZG zu, so dass für die Regelung des § 8 EFZG kein praktisches Bedürfnis bestünde und diese Norm damit überflüssig wäre (LAG Hamm, Urteil vom 06. September 2005 - 19 Sa 1045/05 -juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2007 - 2 Sa 373/07 - a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2016 - 1 Sa 89/16

    Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

    Diese gesetzliche Bestimmung wäre überflüssig und daher nicht bedeutsam, wenn eine Kündigung, die aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird, gemäß § 242 BGB rechtsunwirksam wäre (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 30.08.2007 - 2 Sa 373/07 -, juris).
  • LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22

    Kleinbetrieb - Kündigung - Krankheit - Maßregelung

    Denn er macht mit dem "Kranksein" kein Recht geltend, sondern ist wegen der infolge Krankheit bestehenden Arbeitsunfähigkeit außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil v. 26.10.1994, Az. 10 AZR 482/93; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.10.2010, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, Az. 2 Sa 373/07; LAG Hamm, Urteil v. 06.09.2005, Az. 19 Sa 1045/05, in juris recherchiert).

    Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, während einer Erkrankung oder sogar wegen Erkrankung gekündigt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, Az. 2 Sa 373/07; LAG Köln, Urteil v. 15.05.2020, a.a.O., in juris recherchiert).

    Wäre eine während der Erkrankung oder sogar wegen der Erkrankung erklärte Kündigung generell unwirksam, stünde dem Arbeitnehmer ein Entgeltfortzahlungsanspruch bereits auf der Grundlage des dann bestehenden Arbeitsvertrages gemäß § 611 BGB i.V.m. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zu, so dass für die Regelung des § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz kein praktisches Bedürfnis bestünde und diese Norm damit überflüssig wäre (LAG Hamm, Urteil v. 06.09.2005, Az. 19 Sa 1045/05; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2007, a.a.O., in juris recherchiert).

  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Dies folgt allein schon aus dem Umkehrschluss des § 8 Abs. 1 EFZG, wonach der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht dadurch berührt wird, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.08.2007 - 2 Sa 373/07; LAG Hamm vom 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05).
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