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   LAG Nürnberg, 27.03.2008 - 2 Sa 394/07   

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LAG Nürnberg, 27.03.2008 - 2 Sa 394/07 (https://dejure.org/2008,13078)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27.03.2008 - 2 Sa 394/07 (https://dejure.org/2008,13078)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27. März 2008 - 2 Sa 394/07 (https://dejure.org/2008,13078)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausschlussfristen - Arbeitszeitkonto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertraglicher Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung nach Ablauf des Ausgleichszeitraums bei Führung eines Arbeitszeitkontos; Beginn des Laufs einer auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Ausschlussfrist für den Anspruch auf Abrechnung nach Ablauf des ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 12, 6 MTV für Arbeitnehmer des bayer. Bäckerhandwerks
    Arbeitszeitkonto - Vergütung - Fälligkeit - Ausschlussfrist

  • Judicialis

    MTV für Arbeitnehmer des bayer. Bäckerhandwerks § 6; ; MTV für Arbeitnehmer des bayer. Bäckerhandwerks § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligkeit der Arbeitsvergütung bei einem Arbeitszeitkonto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.03.2008 - 2 Sa 394/07
    Das BAG hat in der Entscheidung vom 05.09.2002 9 AZR 244/01 unter Rz. 64 im JURIS-Ausdruck ausgeführt, jedenfalls bei Vereinbarungen einer zweistufigen Ausschlussfrist sei davon auszugehen, dass der Lauf der tariflichen Ausschlussfrist erst mit Ende der Abrechnungsperiode beginne.
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.03.2008 - 2 Sa 394/07
    Das BAG hat in der Entscheidung vom 13.02.2002 Az. 5 AZR 470/00 Rz. 88 im JURIS-Ausdruck offen gelassen, ob ein Anspruch auf Berücksichtigung von Zusatzschicht und Schichtverlängerung monatlich fällig wird und laufend geltend gemacht muss oder ob der Arbeitnehmer wenigstens bis zum Ablauf des Ausgleichszeitraums bzw. bis zur vorzeitigen Schließung des Arbeitszeitkontos habe abwarten dürfen.
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.03.2008 - 2 Sa 394/07
    Kann der Arbeitnehmer einen Zahlungsanspruch nicht geltend machen, weil er darauf angewiesen ist, dass der Arbeitgeber vorher eine Abrechnung erteilt, so ist der Lauf der Verfallfrist nur solange gehemmt, wie die Erteilung der Abrechnung noch verlangt werden kann (vgl. BAG vom 27.11.1984 3 AZR 596/82 unter II. 3 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12

    Berufung auf Unwirksamkeit von Klauseln im Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber -

    Demnach hatte die Beklagte für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeitkonto zu führen, bei Beendigung desselben hierüber abzurechnen (vgl. LAG Nürnberg, 27. März 2008, 2 Sa 394/07, juris) und ein etwaiges Guthaben an die Klägerin auszuzahlen.

    Ansprüche auf Berücksichtigung von Stunden auf einem Zeitguthaben sind erst mit dem Ende des Zeitraums fällig, an dem sie hätten ausgeglichen werden müssen (vgl. BAG, 5. September 2002, 9 AZR 244/01, NZA 2003, 726; LAG Nürnberg, 27. März 2008, 2 Sa 394/07, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 54; LAG Niedersachsen, 29. April 2005, 16 Sa 1330/04, NZA-RR 2005, 589; Weyand in Ausschlussfristen im Tarifrecht, Kapitel 5, Rn. 17).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 4 Sa 7/09

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

    Teilweise wird erwogen, die Fälligkeit an den Ablauf des Ausgleichszeitraums nach Ziff. 5 der Betriebsvereinbarung vom 07.12.2005 anzuknüpfen (LAG Baden-Württemberg 24.07.2009 - 7 Sa 39/09; ebenso LAG Niedersachsen - 29.04.2005 - 16 Sa 1330/04 - NZA-RR 2005, 589; LAG Nürnberg 27.03.2008 - 2 Sa 394/07 - LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 54), wobei allerdings im vorliegenden Fall die Vorschrift über den Ausgleichszeitraum tarifwidrig sein soll.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 4 Sa 8/09

    Nachbindung des Tarifvertrags bei Verbandsaustritt während der Einführungsphase

    Teilweise wird erwogen, die Fälligkeit an den Ablauf des Ausgleichszeitraums nach Ziff. 5 der Betriebsvereinbarung vom 07.12.2005 anzuknüpfen (LAG Baden-Württemberg 24.07.2009 - 7 Sa 39/09; ebenso LAG Niedersachsen - 29.04.2005 - 16 Sa 1330/04 - NZA-RR 2005, 589 ; LAG Nürnberg 27.03.2008 - 2 Sa 394/07 - LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 54), wobei allerdings im vorliegenden Fall die Vorschrift über den Ausgleichszeitraum tarifwidrig sein soll.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2009 - 7 Sa 39/09

    Anspruch auf Korrektur eines Arbeitszeitkontos; Kalendermäßige Bestimmung bei

    aa) Nach dem Sinn und Zweck eines flexiblen Arbeitszeitkontos (vergleiche dazu BAG, Urteil vom 05.09.2002 - 9 AZR 244/01 - NZA 2003, 726 bis 731, zu B III 1 b aa der Gründe) spricht vieles dafür, den Beginn des Laufs der Ausschlussfrist an den Ablauf des Ausgleichszeitraums zu koppeln (vergleiche auch dazu LAG Nürnberg, Urteil vom 27.03.2008 - 2 Sa 394/07 - LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 54, zu 1 a der Gründe = Rnr. 29).
  • ArbG Dortmund, 26.11.2008 - 5 Ca 3785/08

    Ausgleichskonto, Guthabenstunden, Verfall, Bautarif

    Der Arbeitnehmer hat daher vielmehr etwa fehlende Stunden auf dem Ausgleichskonto innerhalb der tariflichen Verfallfristen geltend zu machen ( vgl. LAG Nürnberg, Urt. v. 27.03.2008, 2 Sa 394/07 = juris).
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