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   LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98   

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LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98 (https://dejure.org/1999,7436)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98 (https://dejure.org/1999,7436)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 2 Sa 404/98 (https://dejure.org/1999,7436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gestaltung einer Betriebsvereinbarung; Abstrakte Regelung der Einführung von Kurzarbeit; Kurzarbeit für Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 77 87 Abs. 1 Nr. 3
    Betriebsvereinbarung: Ausgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Brandenburg, 10.08.1994 - 5 Sa 286/94

    Streitigkeit über Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Anordnung von

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98
    "Eine Betriebsvereinbarung kann so gestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache den Betriebsparteien überlässt (wie LAG Brandenburg vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94 -, entgegen LAG Hessen, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96 - NZA-RR 1997, 479).«.

    Nach einer Entscheidung des LAG Brandenburg (Urteil vom 10.08.1994, 5 Sa 286/94) könne eine Betriebsvereinbarung so ausgestaltet werden, daß sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit regele und die personelle Festlegung des betroffenen Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebspartner überlasse.

    Insoweit kann auch nach der überzeugenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 10.08.1994 (a.a.O.; a. A. LAG Hessen, Urteil vom 14.03.1997, NZA 1997, 479), der sich die erkennende Kammer anschließt, eine Betriebsvereinbarung durchaus so ausgestaltet werden, daß sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlaß regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überläßt.

  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit; tarifvertragliche

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98
    Anderenfalls bedarf es einer Änderungskündigung (vgl. etwa BAG Urteil vom 12.10.1994 - 7 AZR 398/93, BAG Urteile vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, m. w. N. und 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Ohne Rücksicht auf den Willen der betroffenen Arbeitnehmer kann durch sie grundsätzlich eine Änderung der Arbeitsbedingungen auch hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnzahlungspflichten erfolgen (vgl. etwa BAG Urteil vom 12.10.1994, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 14.03.1997 - 13 Sa 162/96

    Klage einer Arbeitnehmerin (Buchhalterin) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung von

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98
    "Eine Betriebsvereinbarung kann so gestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache den Betriebsparteien überlässt (wie LAG Brandenburg vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94 -, entgegen LAG Hessen, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96 - NZA-RR 1997, 479).«.

    Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 14.03.1997, 17/13 Sa 162/96, n.v.) müsse der Betriebsvereinbarung selbst zu entnehmen sein, was für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten soll.

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98
    Anderenfalls bedarf es einer Änderungskündigung (vgl. etwa BAG Urteil vom 12.10.1994 - 7 AZR 398/93, BAG Urteile vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, m. w. N. und 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98
    Anderenfalls bedarf es einer Änderungskündigung (vgl. etwa BAG Urteil vom 12.10.1994 - 7 AZR 398/93, BAG Urteile vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, m. w. N. und 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13

    Kurzarbeit; Annahmeverzug

    LAG 07.10.1999 - 2 Sa 404/98 - LAG Brandenburg 10.08.1994 - 5 Sa 286/94 - ).
  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

    So wird zum Teil die Auffassung vertreten, eine Betriebsvereinbarung genüge den Anforderungen für eine wirksame Gestaltung von Kurzarbeit, wenn sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regele und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlasse (so Thüringer Landesarbeitsgericht, Urt. v. 07.10.1999, 2 Sa 404/98, - juris - Landesarbeitsgereicht Brandenburg, Urt. v. 10.08.1994, 5 Sa 286/94, - juris -).
  • ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09

    1. Durch eine Betriebsvereinbarung kann keine Verpflichtung gekündigter

    Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98; Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2005 - 20 Sa 112/04

    Kurzarbeit

    Soweit die Beklagte dies unter Berufung auf die Urteile des LAG Thüringen vom 07.10.1999 (- 2 Sa 404/98 - n. v.) und des LAG Brandenburg vom 10.08.1994 (- 5 Sa 286/94 - n. v.) für ausreichend erachtet, vermag ihr die erkennende Kammer nicht zu folgen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05

    Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit

    Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache den Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98 - Landesarbeitsgericht Brandenburg Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94 -).
  • LAG Sachsen, 31.07.2002 - 2 Sa 910/01

    Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

    Diesem Urteil wird zwar in der Praxis der Landesarbeitsgerichte weithin nicht gefolgt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98 -).
  • ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09

    Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort

    Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98; Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2006 - 1 Sa 34/06

    Betriebsvereinbarung Kurzarbeit - Festlegung betroffener Arbeitnehmer

    Das Berufungsgericht sieht sich auch nicht im Gegensatz zu Entscheidungen anderer Landesarbeitsgerichte, die davon ausgehen, dass eine Betriebsvereinbarung auch so gestaltet werden könne, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regele und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlasse (so LAG Thüringen, Urteil vom 07.10.1999, 2 Sa 404/98; ähnlich LAG Brandenburg, Urteil vom 10.08.1994, 5 Sa 286/94).
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