Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 425/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8028
LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 425/05 (https://dejure.org/2005,8028)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.10.2005 - 2 Sa 425/05 (https://dejure.org/2005,8028)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 2 Sa 425/05 (https://dejure.org/2005,8028)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitgegenstand bei der ordentlichen Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Folgen einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Montageklausel; Zusammensetzung und Höhe des ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 2; ; KSchG § 4 S. 2; ; GewO § 106

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 5 § 2 § 4 Satz 2
    Unwirksame Änderungskündigung bei struktureller Änderung des Stundenlohns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Interessensausgleich, Klageantrag, Namensliste, Verhältnismäßigkeit, Änderungsangebot, Änderungskündigung, Änderungsschutzklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 425/05
    Die Zusammensetzung des Stundenlohnes stellt auch nicht nur eine bloße Nebenleistung im Randbereich der vertraglichen Vereinbarungen dar (vgl. hierzu BAG NZA 2003, 1029), sondern die Zusammensetzung und Höhe des Stundenlohnes sind eine der bedeutendsten Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 2 Sa 950/04

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 425/05
    Die Montageklausel berechtigt lediglich den jeweiligen Arbeitgeber des Unternehmens den in diesem Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer per Direktionsrecht gemäß § 106 GewO an unterschiedlichen Montageorten einzusetzen (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 12.04.2005 - 2 Sa 950/04).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 425/05
    Außerdem muss sich der Arbeitgeber darauf beschränken, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG v. 03.07.2003, BAGReport 2004, 111 und ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Die instanzgerichtliche Rechtsprechung bejaht die Anwendbarkeit von § 1 Abs. 5 KSchG auf Änderungskündigungen überwiegend, wobei die Reichweite der Vermutung unterschiedlich beurteilt wird (Sächsisches Landesarbeitsgericht 6. Dezember 2005 - 7 Sa 584/05 - und - 7 Sa 585/05 -, jeweils zu II der Gründe; ArbG Frankfurt am Main 23. November 2005 - 22 Ca 2556/05 -, zu I 2 c der Gründe, jeweils zumindest für die Betriebsbedingtheit insgesamt; LAG Rheinland-Pfalz 25. Oktober 2005 - 2 Sa 425/05 - Rn. 27, welches die Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots prüft und damit zum Ausdruck bringt, dass diese Prüfung von § 1 Abs. 5 KSchG nicht beschränkt wird; LAG Hamm 18. Januar 2006 - 14 Sa 1126/05 - Rn. 37).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 595/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    Die instanzgerichtliche Rechtsprechung bejaht die Anwendbarkeit von § 1 Abs. 5 KSchG auf Änderungskündigungen überwiegend, wobei die Reichweite der Vermutung unterschiedlich beurteilt wird (Sächsisches LAG 6. Dezember 2005 - 7 Sa 584/05 - und - 7 Sa 585/05 -, jeweils zu II der Gründe; ArbG Frankfurt am Main 23. November 2005 - 22 Ca 2556/05 -, zu I 2 c der Gründe, jeweils zumindest für die Betriebsbedingtheit insgesamt; LAG Rheinland-Pfalz 25. Oktober 2005 - 2 Sa 425/05 - Rn. 27, welches die Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots prüft und damit zum Ausdruck bringt, dass diese Prüfung von § 1 Abs. 5 KSchG nicht beschränkt wird; LAG Hamm 18. Januar 2006 - 14 Sa 1126/05 -Rn. 37).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 305/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    Die instanzgerichtliche Rechtsprechung bejaht die Anwendbarkeit von § 1 Abs. 5 KSchG auf Änderungskündigungen überwiegend, wobei die Reichweite der Vermutung unterschiedlich beurteilt wird (Sächsisches LAG 6. Dezember 2005 - 7 Sa 584/05 - und - 7 Sa 585/05 -, jeweils zu II der Gründe; ArbG Frankfurt am Main 23. November 2005 - 22 Ca 2556/05 -, zu I 2 c der Gründe, jeweils zumindest für die Betriebsbedingtheit insgesamt; LAG Rheinland-Pfalz 25. Oktober 2005 - 2 Sa 425/05 - Rn. 27, welches die Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots prüft und damit zum Ausdruck bringt, dass diese Prüfung von § 1 Abs. 5 KSchG nicht beschränkt wird; LAG Hamm 18. Januar 2006 - 14 Sa 1126/05 -Rn. 37).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 594/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    Die instanzgerichtliche Rechtsprechung bejaht die Anwendbarkeit von § 1 Abs. 5 KSchG auf Änderungskündigungen überwiegend, wobei die Reichweite der Vermutung unterschiedlich beurteilt wird (Sächsisches LAG 6. Dezember 2005 - 7 Sa 584/05 - und - 7 Sa 585/05 -, jeweils zu II der Gründe; ArbG Frankfurt am Main 23. November 2005 - 22 Ca 2556/05 -, zu I 2 c der Gründe, jeweils zumindest für die Betriebsbedingtheit insgesamt; LAG Rheinland-Pfalz 25. Oktober 2005 - 2 Sa 425/05 - Rn. 27, welches die Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots prüft und damit zum Ausdruck bringt, dass diese Prüfung von § 1 Abs. 5 KSchG nicht beschränkt wird; LAG Hamm 18. Januar 2006 - 14 Sa 1126/05 -Rn. 37).
  • LAG Hessen, 19.05.2011 - 14 Sa 1479/10

    Änderungskündigung und Interessenausgleich mit Namensliste - Vermutungswirkung

    (Vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2005 - 2 Sa 425/05 - Juris ebenso für den Fall, dass die Frage möglicher freier Arbeitsplätze auch im Interessenausgleich behandelt wird BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 2 AZR 304/06 - Juris).
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