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   LAG Sachsen, 23.01.2002 - 2 Sa 430/01   

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https://dejure.org/2002,12267
LAG Sachsen, 23.01.2002 - 2 Sa 430/01 (https://dejure.org/2002,12267)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2002 - 2 Sa 430/01 (https://dejure.org/2002,12267)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 2 Sa 430/01 (https://dejure.org/2002,12267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB ; Verletzung von Vertragspflichten in schwerwiegender Weise ; Eigenmächtige Verringerung des Hilfspotentials durch Rettungsassistent bei Notfallrettungseinsatz; Lebensmitteleinkäufe zum eigenen Verzehr ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; RettAssG § 3; ; Sächs.RDG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; Sächs.RDG § 2 Abs. 2 Satz 3; ; Sächs.RDG § 6 Abs. 1; ; Sächs.RDG § 21 Abs. 1; ; Sächs.RDG § 22 Abs. 1; ; AZG § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung eines zunächst akzeptierten Notfallrettungs-Auftrages durch Rettungsassistenten/Verlängerung des therapiefreien Intervalls zwischen Meldung des Notfalls und Eintreffen des Rettungsmittels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - 4 Sa 81/00

    Arbeitsverweigerung wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.01.2002 - 2 Sa 430/01
    Die Dienstzeit eines Rettungsassistenten ist (hier: nach 12 Stunden Dienst und sechs Minuten vor Dienstende) verlängert sich nicht deshalb und ohne zeitliche Grenze, weil sein Arbeitgeber mit der Durchführung von Notfallrettung unter Einhaltung einer bestimmten Hilfsfrist beauftragt ist (ähnlich LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 - 4 Sa 81/00 -, AuR 2001, 512, 513).

    Dies schließt ein - wenn auch untechnisch gemeint - organisatorisches Mitverschulden des Beklagten nicht aus (s. ähnlich hierzu LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 - 4 Sa 81/00 -, AuR 2001, 512, 513).

    Eine Pflicht, über ihre Arbeitszeit hinaus Notfallrettung zu betreiben, ergibt sich daraus jedenfalls nicht für die Arbeitnehmer des Beklagten (vgl. auch LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000, a. a. O.).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Sachsen, 23.01.2002 - 2 Sa 430/01
    In solchen Fällen müsse dem Arbeitnehmer bewußt sein, daß er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setze (vgl. BAG vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 -, EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 47).
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