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   LAG Sachsen, 26.03.2003 - 2 Sa 466/02   

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https://dejure.org/2003,21232
LAG Sachsen, 26.03.2003 - 2 Sa 466/02 (https://dejure.org/2003,21232)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2003 - 2 Sa 466/02 (https://dejure.org/2003,21232)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2003 - 2 Sa 466/02 (https://dejure.org/2003,21232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der Notwendigkeit einer innerbetrieblichen Kündigung durch den Arbeitgeber; Begründungserfordernisse einer innerbetrieblichen Kündigung; Arbeitsgerichtliche Kontrolle und Überprüfung einer innerbetrieblichen Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung; Organisationsentscheidung des Arbeitgebers ; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; Abgestufte Darlegungslast des Arbeitnehmers; Dringende betriebliche Erfordernisse; Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung durch das Arbeitsgericht; ...

  • Judicialis

    ArbGG § 67 Abs. 2 Satz 1; ; ArbGG § 67 Abs. 4 n. F.; ; ZPO § 139 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 n. F.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.03.2003 - 2 Sa 466/02
    Zusammenfassend sagt das Bundesarbeitsgericht: Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss rückt, umso mehr muss der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. zum Vorstehenden insgesamt u. m. w. N. BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    Zwar gehört die Entscheidung des Arbeitgebers, den Personalbestand auf Dauer zu reduzieren, zu den sog. unternehmerischen Maßnahmen, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und damit den entsprechenden Beschäftigungsbedarf ihrerseits entfallen lassen können (vgl. BAG vom 17.06.1999, a. a. O., zusammengefasst auch in Leitsatz 1).

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.03.2003 - 2 Sa 466/02
    Von den Arbeitsgerichten ist voll nachzuprüfen, ob eine derartige unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt; eine solche unternehmerische Entscheidung ist selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. aus jüngerer Zeit BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 489/01 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 119 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 21.01.2015 - 2 Sa 552/13

    Aufgrund des konkreten Ablaufs der Tarifvertragsverhandlungen zum

    Auf die Tatbestände in § 67 ArbGG, der § 531 ZPO als Spezialregelung vorgeht (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04 - Rn 25, zitiert nach [...]) und wonach neuer Sachvortrag im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren ohnehin unter erheblich leichteren Voraussetzungen möglich ist (vgl. Sächs. LAG, Urteil vom 26. März 2003 - 2 Sa 466/02 -Rn 90, zitiert nach [...]), kommt es nicht an.
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