Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2011 - 2 Sa 478/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 307 Abs 1 S 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 14 Abs 1 S 2 Nr 5 TzBfG
Befristungsabrede - unangemessene Benachteiligung - Intransparenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Transparenz einer Formularklausel bei Probezeitbefristung und befristeter Vertragslaufzeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unklare Formularklausel bei Probezeitbefristung und befristeter Vertraglaufzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Intransparenz
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 11.07.2011 - 3 Ca 96/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2011 - 2 Sa 478/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07
Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2011 - 2 Sa 478/11
Im Gegensatz zu der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16.04.2008 (7 AZR 132/07) entschiedenen Fallkonstellation ist die Vertragslaufzeit und die Tätigkeit nicht fett und in größerer Schrift gedruckt als der restliche Text in § 1 des Vertrages.Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 16.04.2008, 7 AZR 132/07, welcher die Berufungskammer uneingeschränkt folgt, festgestellt, dass jede der beiden Regelungen zwar für sich genommen klar und verständlich ist, insgesamt betrachtet die Regelungen aber nicht ohne Weiteres einen vernünftigen Sinn ergeben, da durch die Befristung zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit der zuvor festgelegten Befristung für die Dauer eines Jahres die Grundlage entzogen wird.
- BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2011 - 2 Sa 478/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss eine vom Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen gewählte Befristungsabrede wegen der weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, die mit der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses verbunden sind, den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den durchschnittlichen Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennen lassen (vgl. BAG Urteil vom 08.08.2007, 7 AZR 605/06 = EzA TzBfG § 21 Nr. 2).
Rechtsprechung
LAG Köln, 29.08.2011 - 2 Sa 478/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Brötchenzustelldienst, Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB
Brötchenzustelldienst, Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag - Wolters Kluwer
Kein Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeitern eines Brötchenzustelldiensts; Brötchenzustelldienst in freier Mitarbeit bei Fremdeinsatz i.R.e. "Service-Fahrervertrages"
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1
Brötchenzustelldienst in freier Mitarbeit bei Fremdeinsatz im Rahmen eines "Service-Fahrervertrages" - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 18.11.2010 - 8 Ca 5322/09
- LAG Köln, 29.08.2011 - 2 Sa 478/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Köln, 29.08.2011 - 2 Sa 478/11
Das Landesarbeitsgericht legt der Abgrenzung dabei die vom Bundesarbeitsgericht herausgearbeiteten Abgrenzungskriterien zugrunde (vgl. BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06 - und vom 16.07.1997 - 5 AZR 3112/06 -).