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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05   

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https://dejure.org/2005,12973
LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05 (https://dejure.org/2005,12973)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.10.2005 - 2 Sa 509/05 (https://dejure.org/2005,12973)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 2 Sa 509/05 (https://dejure.org/2005,12973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs für eine Dolmetscherentschädigung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; ZPO § 138; ; ZPO § 308; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung und eingeschränkter Widerruf von unrichtigen Tatsachenbehauptungen unter Mitgliedern eines Ballettensembles - Wahrnehmung berechtigter Interessen im anhängigen Rechtsstreit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
    Ebenso besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch gegen das der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen einer Partei oder ihres Rechtsanwalts innerhalb eines Zivilprozesses bis zum Abschluss dieses Verfahrens (BGH NJW 1971, 284; BVerfG NJW 1991, 29).

    Solche Behauptungen müssen mit Blick auf die konkrete Prozesssituation zur Rechtswahrung geeignet und erforderlich erscheinen sowie der Rechtsgüter- und Pflichtenlage angemessen sein (BVerfG NJW 1991, 29; BGH NJW 1971, 284).

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
    Ebenso besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch gegen das der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen einer Partei oder ihres Rechtsanwalts innerhalb eines Zivilprozesses bis zum Abschluss dieses Verfahrens (BGH NJW 1971, 284; BVerfG NJW 1991, 29).

    Solche Behauptungen müssen mit Blick auf die konkrete Prozesssituation zur Rechtswahrung geeignet und erforderlich erscheinen sowie der Rechtsgüter- und Pflichtenlage angemessen sein (BVerfG NJW 1991, 29; BGH NJW 1971, 284).

  • BAG, 01.11.2004 - 3 AZB 10/04

    Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
    3 ArbGG (vgl. hierzu BAG v. 01.11.2004 - 3 AZB 10/04) zurückzuweisen.
  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
    So wurde er von der Rechtsprechung etwa verneint gegen die Einreichung oder Verfolgung einer Strafanzeige (BGH NJW 1962, 245) oder gegen die Einreichung von Beschwerden oder sonstigen Eingaben wegen angeblicher Missstände bei den für ihre Beseitigung zuständigen Stellen.
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
    Auf Verschulden des Täters oder das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit kommt es genauso wenig an wie auf eine Interessenabwägung (vgl. BHG NJW 1997, 2513).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
    Ist in einer Klage im Wege objektiver Klagehäufung über mehrere Ansprüche entschieden, dann muss sich die Berufungsbegründung grundsätzlich mit jedem Einzelanspruch auseinander setzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (BAG NZA 1998, 45; Schwab, Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Diss. 2004, S. 229, 235).
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