Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 07.05.2003

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 28.04.2004 - 2 Sa 53/03   

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https://dejure.org/2004,10712
LAG Sachsen, 28.04.2004 - 2 Sa 53/03 (https://dejure.org/2004,10712)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2004 - 2 Sa 53/03 (https://dejure.org/2004,10712)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2004 - 2 Sa 53/03 (https://dejure.org/2004,10712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a Bundesangestelltentarifvertrag Ost (BAT-O) ; Anknüpfung des Tarifrechts des Öffentlichen Dienstes an Eingruppierungsmerkmale der Ausbildungen ; Lehrbefähigung eines Lehrers nach dem Tarifrecht des Öffentlichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BAT-O Vergütungsgruppe II a
    Höherstufung angestellter Lehrer nach den sächsischen Richtlinien zur Neuregelung der Eingruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    § 22 BAT-O
    Vergütungsrechtliche Behandlung von DDR-Abschlüssen bei Lehrern in Sachsen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.04.2004 - 2 Sa 53/03
    Dabei ist die Eignung nach Beurteilung, worauf der Beklagte in der Berufungsverhandlung zu Recht hingewiesen hat, Anspruchsvoraussetzung neben dem Vorhandensein von Planstellen, der maßgebenden Dauer der Lehrtätigkeit und der Bewährung (vgl. so ausdrücklich BAG vom 21.08.2003 - 8 AZR 442/02 -, dok. in JURIS, dort Rdnr. 85).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. April 2004 - 2 Sa 53/03 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin betreffend ihre Ansprüche für die Zeit nach dem 31. Juli 1997 zurückgewiesen hat.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 07.05.2003 - 2 Sa 53/03   

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https://dejure.org/2003,59748
LAG Hessen, 07.05.2003 - 2 Sa 53/03 (https://dejure.org/2003,59748)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.05.2003 - 2 Sa 53/03 (https://dejure.org/2003,59748)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 (https://dejure.org/2003,59748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Dies folge zum einen daraus, dass der Gesetzgeber - anders als in der Gesetzesbegründung vorgesehen - nicht mehr von den "besonderen Bedürfnissen eines Arbeitsverhältnisses", sondern von den "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" spreche (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 -); "gelten" könnten nicht tatsächliche, sondern nur rechtliche Momente (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 - LAG Hamm 24. Januar 2003 - 10 Sa 1158/02 - AP BGB 2002 § 309 Nr. 1; ArbG Bochum 8. Juli 2002 - 3 Ca 1287/02 - DB 2002, 1659 = NZA 2002, 978; Thüsing NZA 2002, 591, 592; derselbe BB 2002, 2666, 2673; Preis Sonderbeilage NZA 2003, 19, 26; aA dagegen wohl Joost FS Ulmer S. 1199, 1203; Leder/Morgenroth NZA 2002, 952, 956).

    Daher handele es sich auch dann nicht um eine rechtliche Besonderheit von Arbeitsverhältnissen, wenn man die Arbeitsleistung als unvertretbare, nach § 888 Abs. 3 ZPO nicht vollstreckbare Handlung ansehe, denn derartige Vollstreckungsprobleme ergäben sich bei Dienstverträgen aller Art, nicht nur bei Arbeitsverträgen (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 - Klevemann Anm. zu AiB 2002, 577, 579, 581; ähnlich auch Herbert/Oberrath NZA 2004, 121, 126).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Dies folge zum einen daraus, dass der Gesetzgeber - anders als in der Gesetzesbegründung vorgesehen - nicht mehr von den "besonderen Bedürfnissen eines Arbeitsverhältnisses", sondern von den "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" spreche (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 -); "gelten" könnten nicht tatsächliche, sondern nur rechtliche Momente (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 - LAG Hamm 24. Januar 2003 - 10 Sa 1158/02 - AP BGB 2002 § 309 Nr. 1; ArbG Bochum 8. Juli 2002 - 3 Ca 1287/02 - DB 2002, 1659 = NZA 2002, 978; Thüsing NZA 2002, 591, 592; derselbe BB 2002, 2666, 2673; Preis Sonderbeilage NZA 2003, 19, 26; aA dagegen wohl Joost FS Ulmer S. 1199, 1203; Leder/Morgenroth NZA 2002, 952, 956).

    Daher handele es sich auch dann nicht um eine rechtliche Besonderheit von Arbeitsverhältnissen, wenn man die Arbeitsleistung als unvertretbare, nach § 888 Abs. 3 ZPO nicht vollstreckbare Handlung ansehe, denn derartige Vollstreckungsprobleme ergäben sich bei Dienstverträgen aller Art, nicht nur bei Arbeitsverträgen (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 - Klevemann Anm. zu AiB 2002, 577, 579, 581; ähnlich auch Herbert/Oberrath NZA 2004, 121, 126).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Dies folge zum einen daraus, dass der Gesetzgeber - anders als in der Gesetzesbegründung vorgesehen - nicht mehr von den "besonderen Bedürfnissen eines Arbeitsverhältnisses", sondern von den "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" spreche (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 -); "gelten" könnten nicht tatsächliche, sondern nur rechtliche Momente (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 - LAG Hamm 24. Januar 2003 - 10 Sa 1158/02 - AP BGB 2002 § 309 Nr. 1; ArbG Bochum 8. Juli 2002 - 3 Ca 1287/02 - DB 2002, 1659 = NZA 2002, 978; Thüsing NZA 2002, 591, 592; derselbe BB 2002, 2666, 2673; Preis Sonderbeilage NZA 2003, 19, 26; aA dagegen wohl Joost FS Ulmer S. 1199, 1203; Leder/Morgenroth NZA 2002, 952, 956).

    Daher handele es sich auch dann nicht um eine rechtliche Besonderheit von Arbeitsverhältnissen, wenn man die Arbeitsleistung als unvertretbare, nach § 888 Abs. 3 ZPO nicht vollstreckbare Handlung ansehe, denn derartige Vollstreckungsprobleme ergäben sich bei Dienstverträgen aller Art, nicht nur bei Arbeitsverträgen (Hessisches LAG 7. Mai 2003 - 2 Sa 53/03 - Klevemann Anm. zu AiB 2002, 577, 579, 581; ähnlich auch Herbert/Oberrath NZA 2004, 121, 126).

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