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   LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15   

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https://dejure.org/2016,61884
LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15 (https://dejure.org/2016,61884)
LAG München, Entscheidung vom 21.01.2016 - 2 Sa 556/15 (https://dejure.org/2016,61884)
LAG München, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 2 Sa 556/15 (https://dejure.org/2016,61884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf beamtenähnliche Versorgung kraft betrieblicher Übung durch Unterzeichnung einer Wechselvereinbarung

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Gewährung eines Versorgungsvertrages kraft betrieblicher Übung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; Vertragsauslegung; Inhaltskontrolle; Transparenzkontrolle; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de

    Verzicht auf beamtenähnliche Versorgung kraft betrieblicher Übung durch Unterzeichnung einer Wechselvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, ge nügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (vgl. etwa BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13 - NZA 2014, 1333, Rz. 25).

    Überraschenden Klauseln muss ein "Überrumpelungseffekt" innewohnen, d.h. zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen (BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13 - NZA 2014, 1333, Rz. 22).

    Erst wenn die Gefahr besteht, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen abgehalten wird, seine Rechte wahrzunehmen, ist eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB gegeben (BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13 - NZA 2014, 1333).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen vom 15.05.2012 (u.a. Az.: 3 AZR 610/11) festgestellt, dass bei der Beklagten eine betriebliche Übung bezüglich des Ver sorgungsvertrags entstanden ist.

    2010 hat sie einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht) aus betrieblicher Übung (vgl. dazu BAG v. 15.5. 2012 - 3 AZR 610/11 - NZA 2012, 1279) abgelöst.

    Die Beklagte hatte seit 1972 nahezu allen Mitarbeitern bei einer Betriebszugehörigkeit von maximal 20 Jahren ein mit vielfältigen Verbesserungen der Rechtsstellung der Arbeitnehmer auch noch im laufenden Arbeitsverhältnis verbundenes Versorgungsrecht erteilt und dadurch eine betriebliche Übung begründet (BAG v. 15.5. 2012 - 3 AZR 610/11 -NZA 2012, 1279).

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Die Klagepartei verkennt, dass das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gerade keine ausdrückliche Regelung der Rechte, die aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur einer Vereinbarung folgen oder eine Belehrung des Vertragspartners hierüber verlangt (vgl. BAG v. 01.02.2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682).

    Eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, wenn die Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht betrifft, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; vgl. BAG v. 1.2. 2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682, unter I 2 c der Gründe).

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Maßgeblich ist der Widerspruch zwischen den Erwartungen des Vertragspartners und dem Inhalt der Klausel (BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B) - NZA 2014, 1076, Rz. 62).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Hin weis- und Aufklärungspflichten des Vertragspartners beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG v. 15.4. 2014 - 3 AZR 288/12 - Juris, Rz. 43 ff.).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Nur die übrigen Klauseln zu den weiteren, im Zusammenhang mit den Hauptleistungspflichten stehenden noch regelungsbedürftigen Fragen, unterliegen als Nebenabreden in vollem Umfang einer Inhaltskontrolle (BAG v. 12.3. 2015 - 6 AZR 82/14 - NZA 2015, 676, Rz. 23 f.).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 323/95

    Eingruppierung: Kfz-Meister in der Staatlichen Technischen Überwachung - Anspruch

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Ferner können sich Anhaltspunkte für das Gewollte insbesondere aus weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung, aus im Lauf der Zeit entstandenen Gebräuchen und aus dem Zweck der Erklärung ergeben (BAG v. 18.12.1996 - 4 AZR 323/95 - Juris).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (vgl. BAG v. 17.11.2010 - 4 AZR 127/09 - NZA 2011, 457).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Die Verpflichtung zu klarer und verständlicher Formulierung des Klauselinhalts besteht nur im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (BAG v. 19.1. 2011 - 3 AZR 621/08 - NZA 2012, 85, Rz. 24).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus LAG München, 21.01.2016 - 2 Sa 556/15
    Der Bundesgerichtshof bezieht sich in der klägerseits zitierten Entscheidung vom 30.6.1995 (V ZR 184/94 - NJW 1995, 2637) seinerseits auf seine ständige Rechtsprechung, wonach es generell nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit des für derartige Verträge zu erwartenden Personenkreises ankommt (BGH v. 30.10.1987 - V ZR 174/86 - NJW 1988, 558).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98

    Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

  • LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 216/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 11.08.2015 - 9 Sa 295/15

    Anspruch auf Abschluss eines sog. Versorgungsvertrags

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 227/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Januar 2016 - 2 Sa 556/15 - wird zurückgewiesen.
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