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   LAG Sachsen, 07.11.2001 - 2 Sa 559/01 BZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12223
LAG Sachsen, 07.11.2001 - 2 Sa 559/01 BZ (https://dejure.org/2001,12223)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07.11.2001 - 2 Sa 559/01 BZ (https://dejure.org/2001,12223)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07. November 2001 - 2 Sa 559/01 BZ (https://dejure.org/2001,12223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstanzeige eines möglicherweise die Ablehnung rechtfertigenden Grundes durch einen ehrenamtlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 48 Abs. 1, Abs. 2 § 41
    Selbstanzeige eines möglicherweise die Ablehnung rechtfertigenden Grundes durch ehrenamtlichen Richter

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2007 - 2 Ta 256/07

    Kein Ablehnungsgesuch bei Brainstorming

    Eine den Beteiligten ungünstige und möglicherweise auch unrichtige Rechtsauffassung kommt als Ursache für die Parteilichkeit des Richters nicht in Betracht, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAG, Beschl. v. 10.07.1996 - 4 AZR 759/94 -, zit. n. Juris; Sächsisches LAG, Beschl. v. 07.11.2001 - 2 Sa 559/01 -, zit. n. Juris; Düwell/Lipke/Kloppenburg/ Ziemann, ArbGG, 2. Aufl., Rn. 29 zu § 49; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., Rn. 2 zu § 42; ).
  • VG Köln, 07.04.2014 - 33 K 3979/13

    Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters aufgrund einer Erklärung

    werde zugunsten oder zulasten einer der Verfahrensbeteiligten votieren, wobei sein Stimmverhalten ohnehin dem Beratungsgeheimnis unterfällt; vgl. LAG Sachsen, Beschluss vom 07.11.2001 - 2 Sa 559/01 BZ -, MDR 2002, 589 f.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2007 - 2 Sa 256/07

    Ablehnung, Ablehnungsgesuch, Besorgnis der Befangenheit, Voreingenommenheit,

    Eine den Beteiligten ungünstige und möglicherweise auch unrichtige Rechtsauffassung kommt als Ursache für die Parteilichkeit des Richters nicht in Betracht, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAG, Beschl. v. 10.07.1996 ­ 4 AZR 759/94 -, zit. n. Juris; Sächsisches LAG, Beschl. v. 07.11.2001 ­ 2 Sa 559/01 -, zit. n. Juris; Düwell/Lipke/Kloppenburg/ Ziemann, ArbGG, 2. Aufl., Rn. 29 zu § 49; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., Rn. 2 zu § 42; ).
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