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   LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05   

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LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05 (https://dejure.org/2005,18408)
LAG Saarland, Entscheidung vom 24.08.2005 - 2 Sa 6/05 (https://dejure.org/2005,18408)
LAG Saarland, Entscheidung vom 24. August 2005 - 2 Sa 6/05 (https://dejure.org/2005,18408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Lohnansprüchen; Trennung zweier Ansprüche im Verfahren; Rechtmäßigkeit einer Verfahrenstrennung; Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen des Gerichts; Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach dem Gehalts- und Lohntarifvertrag für den Einzelhandel ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § ... 145; ; ZPO § 533; ; TVG § 4 Abs. 5; ; TVG § 5 Abs. 4; ; BGB § 151; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; NachwG § 2 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 5
    Einzelvertraglich getroffene andere Abmachung nach Tarifvertragsgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02

    Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Ob das Gericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat, kann im Rechtsmittelverfahren überprüft werden (dazu BGH, Urteil vom 2. April 2003, NJW 2003, 2386 mit weiteren Nachweisen).

    Auch wenn für alle drei Ansprüche die gleiche Vorfrage von Bedeutung gewesen wäre oder wenn eine materiellrechtliche Verzahnung (dazu BAG, Urteil vom 23. März 2005, 4 AZR 243/04) der drei Ansprüche bestünde, wofür hier einiges spricht, hätte dies einer Trennung der Verfahren nicht entgegen gestanden, denn die Prozesstrennung nach § 145 ZPO unterliegt nicht den gleichen Einschränkungen wie die Zulässigkeit eines Teilurteils (dazu BGH, Urteil vom 3. April 2003, IX ZR 113/02, NJW 2003, 2386 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Letzteres gilt auch dann, wenn es um einen Tarifvertrag geht, der auf das Arbeitsverhältnis lediglich kraft Allgemeinverbindlicherklärung anwendbar ist (BAG, Urteil vom 29. Mai 2002, 5 AZR 105/01, ZTR 2003, 87, und BAG, Urteil vom 23. Januar 2002, 4 AZR 56/01, BAGE 100, 225).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Nach dem 31. März 2000 wirkte der Tarifvertrag gemäß § 4 Absatz 5 TVG nach und war deshalb für das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weiter maßgebend; die Nachwirkung nach dieser Vorschrift tritt auch dann ein, wenn der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zuvor nur kraft Allgemeinverbindlicherklärung galt (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2000, 4 AZR 212/00, NZA 2001, 1146 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Geht es aber um eine für den Annehmenden nachteilige Änderung des Vertrages, darf dieser sich darauf verlassen, dass es dazu nur kommen soll, wenn dafür die Schriftform eingehalten wird (zu all dem: BAG, Urteil vom 24. November 2004, 10 AZR 202/04, NZA 2005, 349).
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Eine solche andere Abmachung kann auch eine einzelvertragliche Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein (BAG, Urteil vom 21. Juni 1989, 1 AZR 454/88, BAGE 62, 360, und BAG, Urteil vom 28. Mai 1997, 4 AZR 546/95, BAGE 86).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Eine solche andere Abmachung kann auch eine einzelvertragliche Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein (BAG, Urteil vom 21. Juni 1989, 1 AZR 454/88, BAGE 62, 360, und BAG, Urteil vom 28. Mai 1997, 4 AZR 546/95, BAGE 86).
  • BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71

    Anforderungen an die Kündigung bei einem Gruppenarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Hält das Gericht einen von drei geltend gemachten Ansprüchen für entscheidungsreif, hält es in Bezug auf die beiden übrigen Ansprüche hingegen noch eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für erforderlich, so handelt es sich dabei um eine Erwägung, die eine Trennung des Verfahrens rechtfertigen kann (dazu auch BAG, Urteil vom 21. Oktober 1971, 2 AZR 17/71, AP Nummer 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Letzteres gilt auch dann, wenn es um einen Tarifvertrag geht, der auf das Arbeitsverhältnis lediglich kraft Allgemeinverbindlicherklärung anwendbar ist (BAG, Urteil vom 29. Mai 2002, 5 AZR 105/01, ZTR 2003, 87, und BAG, Urteil vom 23. Januar 2002, 4 AZR 56/01, BAGE 100, 225).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Dafür, dass sie ihre Ansprüche in diesem Fall rechtzeitig geltend gemacht hätte, was die Klägerin auch behauptet, spricht eine tatsächliche Vermutung (zu all dem BAG, Urteil vom 17. April 2002, 5 AZR 89/01, BAGE 101, 75, und BAG, Urteil vom 5. November 2003, 5 AZR 676/02, NZA 2005, 64, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05
    Auch wenn für alle drei Ansprüche die gleiche Vorfrage von Bedeutung gewesen wäre oder wenn eine materiellrechtliche Verzahnung (dazu BAG, Urteil vom 23. März 2005, 4 AZR 243/04) der drei Ansprüche bestünde, wofür hier einiges spricht, hätte dies einer Trennung der Verfahren nicht entgegen gestanden, denn die Prozesstrennung nach § 145 ZPO unterliegt nicht den gleichen Einschränkungen wie die Zulässigkeit eines Teilurteils (dazu BGH, Urteil vom 3. April 2003, IX ZR 113/02, NJW 2003, 2386 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 2 Sa 6/05   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 2 Sa 6/05 (https://dejure.org/2005,49716)
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