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   LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10   

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LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10 (https://dejure.org/2011,11922)
LAG München, Entscheidung vom 18.08.2011 - 2 Sa 62/10 (https://dejure.org/2011,11922)
LAG München, Entscheidung vom 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 (https://dejure.org/2011,11922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Inhalt des Beschäftigungsanspruchs - unwirksame Versetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschäftigungsanspruch nach unwirksamer Versetzung auf die konkret vor der Versetzung ausgeübten Tätigkeit besteht bei veränderter Arbeitsorganisation nicht mehr; Beschäftigungsanspruch nach unwirksamer Versetzung auf die konkret vor der Versetzung ausgeübten Tätigkeit ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 106 GewO
    Inhalt des Beschäftigungsanspruchs

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Inhalt des Beschäftigungsanspruchs - unwirksame Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsanspruch nach unwirksamer Versetzung; unbegründete Klage auf bisherige Beschäftigung bei veränderter Arbeitsorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch nach unwirksamer Versetzung und Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10
    Bei Anwendung dieser Grundsätze hat es das Bundesarbeitsgericht bei einem Urteil auf Weiterbeschäftigung für ausreichend angesehen, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist (Beschluss vom 15.4.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917).

    Bei einem denkbaren Streit im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens muss das Vollstreckungsgericht eine möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeiführen, ob gegen die aus dem Titel folgende Verpflichtung verstoßen wurde (BAG vom 15.4.2009 aaO Rn 14) und wird dann, wenn eine solche Klärung nicht möglich sein sollte, von Vollstreckungsmaßnahmen absehen.

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10
    45 Bei einem Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes wird die Beschäftigung auf diesem Arbeitsplatz unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB; BAG vom 13.6.1990 - 5 AZR 350/89 - Juris, LAG Hamm vom 20.8.2004 - 7 Sa 889/04 - Juris).
  • LAG Hamm, 20.08.2004 - 7 Sa 889/04
    Auszug aus LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10
    45 Bei einem Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes wird die Beschäftigung auf diesem Arbeitsplatz unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB; BAG vom 13.6.1990 - 5 AZR 350/89 - Juris, LAG Hamm vom 20.8.2004 - 7 Sa 889/04 - Juris).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10
    Es bleibe dann bei dem zuletzt erteilten Arbeitsauftrag, solange ein neuer Tätigkeitsbereich nicht wirksam zugewiesen werden könne (ähnlich Urteile vom 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - NZA 1988, 476 und vom 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - NZA 1997, 104).
  • LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09

    Beschäftigungsanspruch, Inhalt

    Auszug aus LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10
    Vielmehr kann die Beklagte dem Kläger insbesondere unter Beachtung von § 106 GewO und des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats unterschiedliche Tätigkeiten zuweisen (s.a. LAG München vom 13.8.2009 - 3 Sa 91/09 - Juris insbesondere Rn 81 ff).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10
    Im Urteil vom 2.4.1996 (1 AZR 743/95 - NZA 1997, 112) hat es angenommen, der Arbeitnehmer könne sich auf die Unwirksamkeit einer Versetzung wegen der Verletzung des Mitbestimmungsrechts berufen.
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10
    Es bleibe dann bei dem zuletzt erteilten Arbeitsauftrag, solange ein neuer Tätigkeitsbereich nicht wirksam zugewiesen werden könne (ähnlich Urteile vom 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - NZA 1988, 476 und vom 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - NZA 1997, 104).
  • LAG Düsseldorf, 10.06.2016 - 10 Sa 614/15

    Vollstreckungsabwehrklage; Unmöglichkeit; Beschäftigung

    Dabei hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich darauf erkannt, dass der Arbeitsplatz nicht dadurch fortbestehe, dass die Tätigkeitsgebiete in der dort bisher vom Kläger geleiteten Abteilung auf andere Bereiche verteilt worden sind (BAG, Urteil vom 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 -, Rn. 18 f., juris; ebenso LAG München, Urteil vom 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 -, Rn. 45, juris; LAG Hamm, Urteil vom 2. März 2012 - 10 Sa 1086/11 -, Rn. 95, juris; LAG Hessen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 -, Rn. 52, juris).

    Das Berufungsgericht folgt insoweit der von der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hessen in seinem Urteil vom 24. Juni 2014 und den dort zitierten Fundstellen vertretenen Auffassung (LAG Hessen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 -, Rn. 52, juris; LAG München, Urteil vom 18.8.2011 - 2 Sa 62/10 - Rn. 45 ff., juris; LAG Hamm, Urteil vom 2. März 2012 - 10 Sa 1086/11 -, Rn. 99, juris; wohl auch BAG, Urteil vom 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 -, Rn. 18 f.).

    dem titulierten Anspruch auf Beschäftigung auf dem ursprünglich einmal bestehenden aber fortgefallenen Arbeitsplatz (vgl. für den Fall des Versetzungsstreits: LAG München, Urteil vom 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 -, Rn. 47, juris).

  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13

    Versetzung - Direktionsrecht - AGB-Kontrolle

    Das gelte auch dann, wenn die bisherigen Aufgaben nicht entfallen, sondern durch Umorganisation auf andere Bereiche verteilt worden sind (BAG 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 - EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 44; ebenso LAG München 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 zitiert nach Juris; LAG Hamm 2. März 2012 - 10 Sa 1086/11 - zitiert nach Juris).
  • LAG Hamm, 29.11.2019 - 16 Sa 172/19

    Beschäftigungsanspruch, freie unternehmerische Entscheidung, Unmöglichkeit

    Sie ist - mit Ausnahme offenbar sachwidriger, missbräuchlicher oder willkürlicher Maßnahmen - hinzunehmen und führt daher ebenfalls zur Unmöglichkeit der Leistung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 - Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Juni 2016 - 10 Sa 614/15 _; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 02. März 2012 - 10 Sa 1086/11 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht

    Mit beiden Umständen war die vorliegend in Streit gestellte Beschäftigung als ausschließliche Fachkraft für Arbeitssicherheit im Oberlinhaus räumlich wie sachlich an sich erledigt (vgl. zur Unmöglichkeit einer Beschäftigung auf weggefallenen Arbeitsplätzen etwa LAG München 18.8.2011 - 2 Sa 62/10 - zu I 4 d der Gründe, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21

    Überflüssige Änderungskündigung - Direktionsrecht

    Der Beschäftigungspflicht in E-Stadt steht auch der Wegfall des Standorts und damit des Arbeitsplatzes dort entgegen (BAG, Urteil vom 13.6.1990 - 5 AZR 350/89; LAG Hamm vom 20.8.2004 - 7 Sa 889/04; LAG München, Urteil vom 18. August 2011 - 2 Sa 62/10 -, Rn. 45).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

    Mit beiden Umständen war die vorliegend in Streit gestellte Beschäftigung als ausschließliche Fachkraft für Arbeitssicherheit im Oberlinhaus räumlich wie sachlich an sich erledigt (vgl. zur Unmöglichkeit einer Beschäftigung auf weggefallenen Arbeitsplätzen etwa LAG München 18.8.2011 - 2 Sa 62/10 - zu I 4 d der Gründe, juris).
  • LAG Hamm, 12.01.2017 - 18 Sa 1200/16

    Vertragsgemäße Beschäftigung; Kindergartenhelferin; Ergänzungskraft

    Andererseits darf man die Bestimmtheit des Antrags keine Anforderungen stellen, die nicht erfüllt werden können (so auch LAG München, Urteil vom 18.08.2011 - 2 Sa 62/10).
  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2013 - 11 Ca 5757/12

    Stichwörter: Dienstordnungsangestelltenverhältnis, Entlassung auf Verlangen,

    Der Arbeitgeber kann bei dieser Sachlage die weiterhin vorhandenen Aufgaben auch wieder zurückverlagern, um seiner Beschäftigungspflicht nachzukommen (vgl. LAG Hessen 18.8.2009 - 12 Ta 235/09 - Rn. 21, juris; LAG Hessen 5.12.2011 - 16 Sa 1056/11 - Rn. 19, juris; LAG Hessen 3.7.2012 - 15 SaGa 243/12 - Rn. 45, juris; a.A: LAG München 18.8.2011 - 2 Sa 62/10 - Rn. 45 ff., juris; vor Einführung des § 275 BGB wohl auch: BAG 13.6.1990 - 5 AZR 350/89 - zu I. 1. b] der Gründe, EzA Nr. 44 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren zum Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter im

    Einem Wegfall des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Unmöglichkeit steht nicht entgegen, wenn die bisherigen Aufgaben nicht entfallen, sondern durch Umorganisation auf andere Bereiche verteilt worden sind (BAG Urteil vom 13.6.1990, Az. 5 AZR 350/89, Juris Rn.18; LAG München, Urteil vom 18.08.2011, Az. 2 Sa 62/10, Juris Rn.45).
  • ArbG Essen, 09.04.2015 - 5 Ca 3501/14

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Weihnachtsgratifikation auf

    Mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes wird die Leistung unmöglich, was nicht nur gelte wenn die bisherigen Aufgaben entfallen, sondern auch, wenn die Aufgaben durch Umorganisation auf andere Bereiche verteilt worden sind (BAG v. 13.06.1990 - 5 AZR 350/89 - juris; LAG München v. 18.08.2011 - 2 Sa 62/10 - juris; LAG Hamm v. 02.03.2012 - 10 Sa 1086/11 - juris).
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