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   LAG Sachsen, 19.02.2001 - 2 Sa 624/00   

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https://dejure.org/2001,10595
LAG Sachsen, 19.02.2001 - 2 Sa 624/00 (https://dejure.org/2001,10595)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19.02.2001 - 2 Sa 624/00 (https://dejure.org/2001,10595)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 (https://dejure.org/2001,10595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Verfügungsgrund einer sogenannten Befriedigungsverfügung, mit der eine Gewerkschaft das Unterlassen der Anwendung untertariflicher Vereinbarungen zu erzwingen sucht; Betriebliches "Bündnis für Arbeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 940
    Anforderungen an den Verfügungsgrund einer sog. Befriedigungsverfügung, mit der eine Gewerkschaft das Unterlassen der Anwendung untertariflicher Vereinbarungen (betriebliches "Bündnis für Arbeit") zu erzwingen sucht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 882
  • NZA-RR 2002, 439
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03

    Darlegungslast bei einer Unterlassungsverfügung

    Der drohende Wegfall der Erfüllbarkeit des Unterlassungsanspruchs durch Zeitablauf genügt zur Annahme eines Verfügungsgrundes nicht, der Verfügungskläger muß vielmehr darlegen, daß er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und ohne diese so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zugemutet werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123, 124; vgl. auch OLG Rostock, MDR 1996, 1183; Sächs. LAG MDR 2001, 882)).
  • ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24

    Stufenweise Wiedereingliederung; Beschäftigung; Beschäftigungsanspruch;

    (Hessisches LAG v. 20.05.2019 - 16 SaGa 433/19, BeckRS 2019, 16598, Rn. 11; Sächsisches LAG v. 19.02.2001 - 2 Sa 624/00, NZA-RR 2002, 439, 440; Schleusener , in: Germelmann/Matthes/Prütting, 10. Aufl. 2022, § 62 ArbGGRn.
  • LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08

    Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage die Anforderungen an den Verfügungsgrund erhöht ist und Zurückhaltung geboten ist, auf ungeklärter Rechtsgrundlage im Eilverfahren die Hauptsache vorwegzunehmen (ebenso etwa Hess. LAG Beschluss vom 27. April 2006 - 9 TaBVGa 61/06 - n.v.; LAG Köln Urteil vom 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - Juris; Sächs. LAG Urteil vom 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZA-RR 2002, 439: "Eine in einem Eilverfahren ergehende und überdies nicht anfechtbare landesarbeitsgerichtliche Entscheidung ist kein Ort für die Klärung der offenen Rechtsfragen.").
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2007 - 3 Sa 108/07

    Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit - Deutsches Rotes Kreuz - einstweilige

    D. h., der Erlass einer Leistungsverfügung setzt grundsätzlich voraus, dass bei Versagen einer solchen Maßnahme der Eintritt irreparabler Schäden oder eines irreparablen Zustandes bei dem Gläubiger zu befürchten ist (Sächsisches LAG vom 19.02.2001, NZA-RR 2002, Seite 439, 440 m. w. N.).

    Im Ergebnis ist für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Sinne einer Leistungsverfügung nach § 940 ZPO mithin erforderlich, dass derjenige - hier der Kläger -, der eine Abweichung von dem bestehenden Zustand begehrt, im Fall der Versagung der einstweiligen Verfügung im Rahmen des notwendigen Verfügungsgrundes den Eintritt irreparabler Schäden bzw. eines irreparablen Zustandes nicht nur darzulegen, sondern auch glaubhaft zu machen hat (Sächsisches LAG vom 19.02.2001, a. a. O.).

  • ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08

    Einstweilige Verfügung, Unklare Rechtslage, Mitbestimmungsrecht, Betriebliches

    Umgekehrt braucht der Verfügungsgrund nicht von besonderem Gewicht zu sein, wenn die Rechtslage insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne einer Bejahung des Verfügungsanspruchs geklärt ist und auch die Tatsachen weiterhin unstreitig sind (LAG Köln 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24, 25; LAG Sachsen 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZA RR 2002, 439, 441).

    Umgekehrt braucht der Verfügungsgrund nicht von besonderem Gewicht zu sein, wenn die Rechtslage insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne einer Bejahung des Verfügungsanspruchs geklärt ist und auch die Tatsachen weiterhin unstreitig sind ( LAG Köln 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24, 25; LAG Sachsen 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZARR 2002, 439, 44 1).

  • LAG Hessen, 20.05.2019 - 16 SaGa 433/19

    Für den Erlass einer Befriedigungsverfügung müssen besondere Umstände vorliegen.

    Das macht eine Interessenabwägung erforderlich (LAG Sachsen-Anhalt 29. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZA-RR 02, 439, zu II 4a der Gründe).
  • LAG Hessen, 15.11.2007 - 9 SaGa 1695/07

    Einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit den Bahnstreiks

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