Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ausserordentlichen Kündigung; Weigerung des Arbeitnehmers, an angeordneten amtsärztlichen Untersuchungen mitzuwirken, als wichtiger Grund; Beharrliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers; Hinreichende Zweifel an der Arbeitsfähigkeit/Dienstfähigkeit des ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener amtsärztlicher Untersuchung
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 72 a; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BMT-G II § 53; ; BMT-G II § 10 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wegen der Weigerung des Arbeitnehmers, an einer amtsärztlichen Untersuchung des eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 19.04.2001 - 15 Ca 6262/00
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66
Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01
Der Ausgangspunkt der Rechtsauffassung der Beklagten ist richtig: weigert sich eine Arbeitnehmerin trotz ausgesprochener Abmahnung(en) beharrlich, an einer vom Arbeitgeber berechtigt angeordneten amtsärztlichen Untersuchung teilzunehmen oder mitzuwirken, so kann diese Pflichtverletzung je nach den Umständen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (BAG Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT). - BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01
Der Ausgangspunkt der Rechtsauffassung der Beklagten ist richtig: weigert sich eine Arbeitnehmerin trotz ausgesprochener Abmahnung(en) beharrlich, an einer vom Arbeitgeber berechtigt angeordneten amtsärztlichen Untersuchung teilzunehmen oder mitzuwirken, so kann diese Pflichtverletzung je nach den Umständen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (BAG Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT).
- LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08
Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung, …
Danach stellt die Weigerung des Arbeitnehmers, an der zulässigerweise angeordneten Untersuchung mitzuwirken, die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die bei entsprechender Beharrlichkeit nach einschlägiger Abmahnung eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers, rechtfertigen kann (…BAG Urt. v. 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 -, EzA § 626 BGB n. F. Nr. 171;… BAG Urt. v. 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, NZA 2003, 719, 720;… LAG Köln, Urt. v. 17.03.2006 - 4 Sa 85/05 -, zit. n. Juris; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 -, zit. n. Juris). - VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe - Erbkrankheit
Ausreichender Schutz ist insoweit gewährleistet, als die Weitergabe der bei der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse an Dritte, also auch an den künftigen Dienstherrn, von der Zustimmung des Bewerbers abhängig ist, denn auch der Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 -, zitiert nach juris). - LAG Köln, 11.06.2008 - 3 Sa 1505/07
Untersuchung durch Amtsarzt; Abmahnung; Kündigung
Danach stellt die Weigerung des Arbeitnehmers, an der zulässigerweise angeordneten Untersuchung mitzuwirken, die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die bei entsprechender Beharrlichkeit nach einschlägiger Abmahnung eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers, rechtfertigen kann (BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 171; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 - NZA 2003, 719, 720; LAG Köln, Urteil vom 17.03.2006 - 4 Sa 85/05 - LAG Baden Württemberg, Urteil vom 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 -). - LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05
Kündigung, Vertretung
Weigert der Arbeitnehmer sich, an der zulässiger Weise angeordneten Untersuchung mitzuwirken, so stellt diese Weigerung eine Verletzung einer Nebenpflicht des Arbeitsvertrages dar, die bei Beharrlichkeit nach einschlägigen Abmahnungen eine Kündigung rechtfertigen kann (LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 - ). - VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum …
Denn ausreichender Schutz ist insoweit gewährleistet, als die Weitergabe der bei der Untersuchung - einschließlich der dazugehörigen Befragung - gewonnenen Erkenntnisse an Dritte, also auch an den künftigen Dienstherrn, von der Zustimmung des Bewerbers abhängig ist, denn auch der Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (vgl. hierzu LAG Bad.-Württ., Urt. v. 5.12.2001 - 2 Sa 63/01 - ).
Rechtsprechung
LAG München, 11.12.2001 - 2 Sa 63/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Hilfskraft bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben als Angestellte in medizinischen Berufen oder technischer Assistent; Eingruppierung einer medizinisch-technischen Assistentin in richtige Besoldungsgruppe; Verfall des Vergütungsanspruchs wegen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 23.11.2000 - 28 Ca 13872/99
- LAG München, 11.12.2001 - 2 Sa 63/01
- BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02
Wird zitiert von ...
- BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02
Eingruppierung: Assistentin im Forschungsinstitut
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Dezember 2001 - 2 Sa 63/01 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 23. November 2000 - 28 Ca 13872/99 - teilweise abgeändert hat.
Rechtsprechung
LAG Hamburg, 08.01.2002 - 2 Sa 63/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung einer tarifvertraglichen Versorgungsvereinbarung; Berücksichtigung der Beiträge zur Pflichtversicherung für die Berechnung einer Nettogesamtversorgung und eines Nettovergleichseinkommens; Übergang von Tarifverträgen mit der Verschmelzung von Gewerkschaften; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 26.04.2001 - 7 Ca 443/00
- LAG Hamburg, 08.01.2002 - 2 Sa 63/01