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   LAG Köln, 14.10.2002 - 2 Sa 690/02   

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https://dejure.org/2002,8591
LAG Köln, 14.10.2002 - 2 Sa 690/02 (https://dejure.org/2002,8591)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.10.2002 - 2 Sa 690/02 (https://dejure.org/2002,8591)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 2 Sa 690/02 (https://dejure.org/2002,8591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung; Gleiche Vergütung für die gesamte Arbeitszeit ; Vertragsfreiheit der Tarifvertragsparteien ; Arbeitszeit eines Schulhausmeisters; Regelverdienst mit 38, 5 Stunden ; Festlegung des Regelverdienstes erst nach 46, 5 Arbeitsstunden; Nicht ...

  • Judicialis

    ArbeitszeitG § 2; ; Richtl. EG 93/04 Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbeitszeitG § 2; Richtl. EG Art. 93/04 Art. 2
    Schulhausmeister, Arbeitszeit, Bereitschaftszeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus LAG Köln, 14.10.2002 - 2 Sa 690/02
    Der Kläger meint nun, aus europarechtlichen Vorgaben, insbesondere der Richtlinie 93/104/EG vom 23.11.1993 in Verbindung mit dem EuGH-Urteil vom 03.10.2000 (Aktenzeichen C-303/98) ergebe sich, dass alle über 38, 5 hinausgehenden Wochenstunden zusätzlich bezahlt werden müssten, da Arbeitsbereitschaft Arbeitszeit sei.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03

    Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit

    Zur Vergütung von Arbeitszeit enthält sie keine Regelungen (BAG 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 - ArbuR 2003, 266, Pressemitteilung Nr. 44/03; ebenso LAG Köln 14.10.2002 - 2 Sa 690/02 - NZA-RR 2003, 292, 293).

    Nicht Regelungsinhalt ist es aber, für alle Arbeitnehmer eines Arbeitgebers einheitliche Arbeitszeitvolumina festzulegen, oder in das tarifvertraglich oder einzelvertraglich festgelegte Verhältnis von geschuldeter Arbeitsleistung zu geschuldeter Gesamtvergütung einzugreifen (LAG Köln 14.10.2002 - 2 Sa 690/02 - NZA-RR 2003, 292, 293).

    Solange der Tarifvertrag, aus dem sich ein Anspruch auf Überstundenvergütung ergibt, auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist es Sache der Tarifvertragsparteien, im Rahmen von Tarifverhandlungen für eine Ausgewogenheit zwischen geschuldeter Arbeitsleistung und geschuldeter Vergütung zu sorgen (LAG Köln 14.10.2002 - 2 Sa 690/92 - NZA-RR 2003, 292, 293).

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

    Zur Vergütung von Arbeitszeit enthält sie keine Regelungen (BAG 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 - DB 2004, 138, 140; ebenso LAG Köln 14.10.2002 - 2 Sa 690/02 - NZA-RR 2003, 292, 293).

    Nicht Regelungsinhalt ist es aber, für alle Arbeitnehmer eines Arbeitgebers einheitliche Arbeitszeitvolumina festzulegen, oder in das tarifvertraglich oder einzelvertraglich festgelegte Verhältnis von geschuldeter Arbeitsleistung zu geschuldeter Gesamtvergütung einzugreifen (LAG Köln 14.10.2002 - 2 Sa 690/02 - NZA-RR 2003, 292, 293).

    Solange der Tarifvertrag, aus dem sich ein Anspruch auf Überstundenvergütung ergibt, auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist es Sache der Tarifvertragsparteien, im Rahmen von Tarifverhandlungen für eine Ausgewogenheit zwischen geschuldeter Arbeitsleistung und geschuldeter Vergütung zu sorgen (LAG Köln 14.10.2002 - 2 Sa 690/92 - NZA-RR 2003, 292, 293).

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