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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 Sa 711/04   

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https://dejure.org/2005,9460
LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 Sa 711/04 (https://dejure.org/2005,9460)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2005 - 2 Sa 711/04 (https://dejure.org/2005,9460)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 2 Sa 711/04 (https://dejure.org/2005,9460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen aus dem Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer; Anrechenbarkeit der im Zeitraum des Annahmeverzugs des Arbeitgebers erzielten Erwerbseinkünfte und öffentlich-rechtlicher Leistungen; Anforderungen an das böswillige Unterlassen ...

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 615 Satz 1; ; BGB § 615 Satz 2; ; BGB §§ 293 ff; ; KSchG § 11; ; KSchG § 11 Nr. 2; ; KSchG § 11 Nr. 3; ; SGB X § 115; ; BRTV-Bau § 16 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Böswilliges Unterlassung anderweitiger Arbeit bei Ansprüchen aus Annahmeverzug bei Kündigung eines Zwischenarbeitsverhältnisses - grobe Unbilligkeit unüblicher Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lohn bei unberechtigter Kündigung nachzahlen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 Sa 711/04
    Dabei war schon vorher eine richterliche Korrektur vorzunehmen, wenn eine Vertragsgestaltung die Interessen der Gegenpartei unverhältnismäßig außer Acht gelassen hat (BAG AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie unter II 5 der Entscheidungsgründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2002 - 4 Sa 311/02

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 Sa 711/04
    Es genügt das vorsätzliche außer Acht lassen einer dem Arbeitnehmer bekannten Gelegenheit zur Erwerbstätigkeit, in dem der Arbeitnehmer vorsätzlich grundlos Arbeit ablehnt oder vorsätzlich verhindert, dass ihm Arbeit angeboten wird (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.07.2002 - 4 Sa 311/02, LAGR 2003, 2; Erfurter Kommentar / Preis, 5. Auflage, 230 BGB § 615 Rz 99 bis 101 m.w.N.).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 Sa 711/04
    § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG unterscheiden sich somit zwar von ihrem Wortlaut, sie sind aber inhaltlich deckungsgleich (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa NZA 2001, 26).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 2 Sa 307/05

    Annahmeverzug, Verzugslohn, Vergütung, umsatzabhängig, Ermittlung, Schätzung

    Böswilligkeit kann nur dann bejaht werden, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis der objektiven Umstände, d. h. Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolge für den Arbeitgeber, vorsätzlich untätig bleibt oder die Arbeitsaufnahme verhindert (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 18.1.2005 - 2 Sa 711/04 - LAG-Report 2005, 168).
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