Rechtsprechung
LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zur Frage der Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste gem. § 125 Abs. 1 InsO.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 102 Abs. 1, 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG; 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO
Zur Frage der Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste gem. § 125 Abs. 1 InsO. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen wegen Stilllegung des Betriebes; Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates zur Arbeitgeberkündigung
- Judicialis
BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 26 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 10.06.2005 - 1 Ca 7071/02
- LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99
Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Gibt der Betriebsratsvorsitzende für den Betriebsrat aber eine Erklärung ab, spricht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (BAG, v. 24.02.2000 8 AZR 180/99 - NZA 2000, 785) und der Betriebsratsvorsitzende im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse gehandelt hat.Ein unbefugtes Handeln des Betriebsratsvorsitzenden hat die darlegungspflichtige Klägerin nicht substantiiert dargelegt (vgl. BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - NZA 2000, 785; BAG v. 21.02.23002 - 2 AZR 581/00 -, NZA 2002, 1360).
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Dem Arbeitsgericht ist darin beizupflichten, dass die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im Sinne von § 125 Abs. 1 InsO keinen erleichterten Anforderungen unterliegt (BAG, v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - ZIP 2004, 525 = DB 2004, 937; BAG, v. 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - NZA 2004, 1037 = ZIP 2004, 1773).Eine weitergehende Individualisierung der Kündigungsgründe brauchte nicht zu erfolgen, weil wegen Stilllegung des Betriebes alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen werden sollten und demgemäß für eine soziale Auswahl kein Raum war (vgl. BAG, v. 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - NZA 2004, 1037 = ZIP 2004, 1773).
- BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78
Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Er ist nicht Vertreter im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung (BAG, v. 17.02.1981 - 1 AZR 290/78 - NJW 1982, 69).
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Ein unbefugtes Handeln des Betriebsratsvorsitzenden hat die darlegungspflichtige Klägerin nicht substantiiert dargelegt (vgl. BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - NZA 2000, 785; BAG v. 21.02.23002 - 2 AZR 581/00 -, NZA 2002, 1360). - BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01
Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Etwaige Mängel, die in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, führen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gem. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG (BAG, v. 16.01.2003 - 2 AZR 707/01, NZA 2003, 1791). - BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Von einer bewusst unrichtigen Information des Betriebsrats (vgl. BAG, v. 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG) kann vorliegend keine Rede sein, denn der Beklagte hat dem Betriebsrat diejenigen Gründe mitgeteilt, die aus seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluss maßgebend waren. - BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Der Betriebsrat kann bei Abschluss des Interessenausgleichs zugleich zum Ausspruch der beabsichtigten Kündigung angehört werden und eine abschließende Stellungnahme dazu abgeben (BAG, v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - NZA 1999, 1101, 1102; vgl. Berscheid Juris Praxisreport Arbeitsrecht 13/04 v. 31.03.2004 Anm. 3). - BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Dem Arbeitsgericht ist darin beizupflichten, dass die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im Sinne von § 125 Abs. 1 InsO keinen erleichterten Anforderungen unterliegt (BAG, v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - ZIP 2004, 525 = DB 2004, 937; BAG, v. 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - NZA 2004, 1037 = ZIP 2004, 1773). - BGH, 18.10.2000 - IV ZB 9/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Dies ist der Fall, wenn der Rechtsmittelführer wie vorliegend geschehen innerhalb der Berufungsfrist ein vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht hat (vgl. BAG, v. 26.01.2006 - 9 AZR 11/05 -, AuR 2006, 174; BGH, v. 18.10.2000 - IV ZB 9/00, NJW-RR 2001, 570). - BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Dies ist der Fall, wenn der Rechtsmittelführer wie vorliegend geschehen innerhalb der Berufungsfrist ein vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht hat (vgl. BAG, v. 26.01.2006 - 9 AZR 11/05 -, AuR 2006, 174; BGH, v. 18.10.2000 - IV ZB 9/00, NJW-RR 2001, 570). - BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde
- LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 6 Sa 179/19
Kündigung, betriebsbedingt, Vermutungswirkung, Betriebsänderung, …
Die Darlegungs- und Beweispflicht liegt also bei demjenigen, der ein unbefugtes Handeln des Betriebsratsvorsitzenden geltend macht, § 292 ZPO (…BAG, Urt. v. 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 -, Rn.51, juris;… BAG, Urt. v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 -, Rn. 55, juris;… LAG Niedersachsen, Urt. v. 26.09.2019 - 7 Sa 337/18 -, Rn. 86, juris;… LAG Hessen Urt. v. 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10 -, Rn. 45, juris; LAG Hamm, Urt. v. 15.03.2006 - 2 Sa 73/06 -, Rn. 49, juris;… LAG Brandenburg, Urt. v. 10.11.2005 - 9 Sa 331/05 -, Rn. 42, juris;… Fitting, BetrVG, a.a.O., § 26, Rn. 31). - LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 353/07
Vorliegen einer insolvenzgeschützten Versorgungszusage
a) Eine Partei, die wegen nicht ausreichender Mittel nicht in der Lage war, ein dem Vertretungszwang unterliegendes Rechtsmittel wirksam zu erheben, und innerhalb der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat, kann nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO Wiedereinsetzung für die Einlegung der Berufung beantragen, da sie dann ohne ihr Verschulden i.S. des § 233 ZPO gehindert war, die Berufungsfrist einzuhalten (vgl. BAG, Beschluss vom 26.01.2006 - 9 AZR 11/05, AP Nr. 81 zu § 233 ZPO 1977, zu II. 2. der Gründe m.w. Nachw.; LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2006 - 2 Sa 73/06, zu I. der Gründe, zitiert nach juris). - LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 244/07
Vorliegen einer - insolvenzgeschützten - Versorgungszusage
a) Eine Partei, die wegen nicht ausreichender Mittel nicht in der Lage war, ein dem Vertretungszwang unterliegendes Rechtsmittel wirksam zu erheben, und innerhalb der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat, kann nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO Wiedereinsetzung für die Einlegung der Berufung und innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung für die Begründung der Berufung beantragen, da sie dann ohne ihr Verschulden i.S. des § 233 ZPO gehindert war, die Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist einzuhalten (vgl. BAG, Beschluss vom 26.01.2006 - 9 AZR 11/05, AP Nr. 81 zu § 233 ZPO 1977, zu II. 2. der Gründe m.w. Nachw.; LAG Hamm, Urteil vom 15.03.2006 - 2 Sa 73/06, zu I. der Gründe, zitiert nach juris). - LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1020/08
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der …
Mit dem Abschluss des Interessenausgleichs kann der Betriebsrat zugleich zum Ausspruch der beabsichtigten Kündigungen angehört werden und eine abschließende Stellungnahme dazu abgeben (BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 532/98, NZA 1999, 1103; im Einzelnen LAG Hamm vom 15.03.2006 - 2 Sa 73/06). - LAG Hamm, 06.12.2006 - 2 Sa 390/06
Darlegungs- und Beweislast des gekündigten Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 …
Das Verfahren nach § 102 BetrVG ist in zulässiger Weise mit den Verhandlungen über den Interessenausgleich verbunden worden (vgl. BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 532/98, ZIP 1999, 1610; BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 377/02, ZIP 2004, 525; LAG Hamm vom 15.03.2006 - 2 Sa 73/06).