Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 TVG, § 12 TVöD, Anl 1a Teil I VergGr III Fallgr 1a BAT, Anl 1a Teil I VergGr IVa Fallgr 1b BAT
Eingruppierung in Entgeltgruppe E 12 TVöD (VkA) - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierungssystematik nach der Rechtsprechung des BAG bei aufsteigenden und aufeinander bezogenen Fallgruppen im Tarifvertrag; Anforderungen an qualifizierende Merkmale im Tarifvertrag im Bereich "Verantwortung" und "besondere Schwierigkeit"im BAT; Sehr strenger ...
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 1; TVöD (VkA) § 12; ZPO § 256
Eingruppierung; Höhergruppierung; Schwierigkeit; Bedeutung; Verantwortung; Gleichbehandlung; Zusage; Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht - Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 12 TVöD (VkA) - rechtsportal.de
Eingruppierungssystematik nach der Rechtsprechung des BAG bei aufsteigenden und aufeinander bezogenen Fallgruppen im Tarifvertrag
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 21.10.2015 - 5 Ca 466/15
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08
Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfolgt die Zuordnung zu der zutreffenden Vergütungsgruppe bei aufsteigenden und aufeinander bezogenen Fallgruppen durch die vollständige Prüfung der Eingruppierungsmerkmale beginnend bei der Basisvergütungsgruppe und von dort Stufe für Stufe aufsteigend (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - AP Nr. 322 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - AP Nr. 314 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Soweit allerdings die Erfüllung einzelner Merkmale der aufsteigenden Fallgruppen zwischen den Parteien des Rechtsstreits unstreitig sind und vom Arbeitgeber als erfüllt angesehen werden, bedarf es lediglich einer kursorischen und vergewissernden Prüfung durch das Gericht (BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - öAT 2016, 168; BAG 19. Mai 2010 aaO).
Die Bedeutung muss - aufgrund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal - zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den voranstehenden Vergütungsgruppen führen (BAG 19. Mai 2010 aaO).
- BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
Korrigierende Rückgruppierung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16
Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).
- BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07
Eingruppierung einer Heimleiterin
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16
Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).
- BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08
Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16
Der klägerische Tatsachenvortrag muss vielmehr erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlauben (…BAG 19. Mai 2000 aaO; BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - AP Nr. 310 zu 22, 23 BAT 1975). - BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10
Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfolgt die Zuordnung zu der zutreffenden Vergütungsgruppe bei aufsteigenden und aufeinander bezogenen Fallgruppen durch die vollständige Prüfung der Eingruppierungsmerkmale beginnend bei der Basisvergütungsgruppe und von dort Stufe für Stufe aufsteigend (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - AP Nr. 322 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - AP Nr. 314 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16
Soweit allerdings die Erfüllung einzelner Merkmale der aufsteigenden Fallgruppen zwischen den Parteien des Rechtsstreits unstreitig sind und vom Arbeitgeber als erfüllt angesehen werden, bedarf es lediglich einer kursorischen und vergewissernden Prüfung durch das Gericht (BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - öAT 2016, 168;… BAG 19. Mai 2010 aaO).
- LAG Düsseldorf, 27.06.2019 - 11 Sa 903/18
Eingruppierung eines Stadtplaners - Ausübung einer Tätigkeit, die einer …
Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 07.05.2008 - 4 AZR 303/07 - Juris; BAG, Urteil vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 31.01.2017 - 2 Sa 76/16 - Juris).