Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - 2 Sa 793/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen des Bestehens einer möglichen Befristung zwischen den Parteien; Kausalzusammenhang zwischen dem Ausfall eines Mitarbeiters und einer befristeten Einstellung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsvertrag (befristeter) - versehentliche Befristung und Ende des Arbeitsverhältnisses
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 c
Unbegründete Befristung zur Vertretung bei fehlender Zuordnung zu ausgefallenem Mitarbeiter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Befristungsgrund muß stimmen!
- docplayer.org (Auszüge und Kurzanmerkung)
Befristeter Arbeitsvertrag, Sachgrund der Vertretung, Austausch des Vertretenen
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Der Arbeitsvertrag muss den wahren Grund für eine Befristung enthalten
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitsrecht - Der Arbeitsvertrag muss den wahren Grund für eine Befristung enthalten
- docplayer.org (Auszüge und Kurzanmerkung)
Befristeter Arbeitsvertrag, Sachgrund der Vertretung, Austausch des Vertretenen
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 13.09.2006 - 1 Ca 833/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - 2 Sa 793/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Trier, 13.09.2006 - 1 Ca 833/06
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - 2 Sa 793/06
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 13.09.2006 - 1 Ca 833/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des am 13.09.2006 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Trier - 1 Ca 833/06 - die Klage abzuweisen.
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - 2 Sa 793/06
Ohne eine erkennbare Festlegung kann nämlich nicht beurteilt werden, ob der Sachgrund der Vertretung tatsächlich vorliegt oder nur vorgeschoben ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 15.02.2006,7 AZR 232/05 in NZA 2006, 781).