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   LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08   

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LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08 (https://dejure.org/2009,20325)
LAG München, Entscheidung vom 02.04.2009 - 2 Sa 794/08 (https://dejure.org/2009,20325)
LAG München, Entscheidung vom 02. April 2009 - 2 Sa 794/08 (https://dejure.org/2009,20325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BetrAVG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Betriebsrentenanpassung im Konzern; Berücksichtigung der Ertragskraft von Tochtergesellschaften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08
    Das Arbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (Urteile vom 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368 sowie vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155) und diese zutreffend auf den vorliegenden Fall angewendet.

    Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn zwischen dem Versorgungsschuldner und dem herrschenden Unternehmen ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag besteht, wenn die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich von der Konzernmuttergesellschaft geführt werden oder wenn auf die Belange des abhängigen Versorgungsschuldners keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht wurde (BAG vom 04.10.1994 aaO; BAG vom 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - NZA 1997, 1111; ErfK/Steinmeyer § 16 BetrAVG Rn. 37 ff).

    Das im Konzernrecht geltende Trennungsprinzip für juristische Personen findet auch im Betriebsrentenrecht Anwendung (BAG vom 04.10.1994 aaO).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08
    Das Arbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (Urteile vom 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368 sowie vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155) und diese zutreffend auf den vorliegenden Fall angewendet.

    Der Kläger stellt den Ausgangspunkt der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht in Frage, nämlich, dass der Arbeitgeber eine nach dem Kaufkraftverlust gerechtfertigte Anpassung der Versorgungsbezüge ablehnen kann, wenn es ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und aus dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG vom 17.04.1996 aaO).

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08
    In einem Urteil vom 10.02.2009 (3 AZR 727/07 - Pressemitteilung) hat das Bundesarbeitsgericht außerdem angenommen, auf die schlechte wirtschaftliche Lage der Konzernmuttergesellschaft oder des Gesamtkonzerns könne es nur dann ankommen, wenn am Anpassungsstichtag ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in den nächsten drei Jahren die im Konzern bestehenden Schwierigkeiten auf das Tochterunternehmen durchschlagen.
  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08
    Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn zwischen dem Versorgungsschuldner und dem herrschenden Unternehmen ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag besteht, wenn die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich von der Konzernmuttergesellschaft geführt werden oder wenn auf die Belange des abhängigen Versorgungsschuldners keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht wurde (BAG vom 04.10.1994 aaO; BAG vom 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - NZA 1997, 1111; ErfK/Steinmeyer § 16 BetrAVG Rn. 37 ff).
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