Rechtsprechung
LAG Köln, 15.12.2003 - 2 Sa 816/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
Private E-Mails, Computeranlage, Beleidigung, Auflösungsantrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1, 9, 10 KSchG
Private E-Mails, Computeranlage, Beleidigung, Auflösungsantrag - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; Kündigung wegen des Kopierens von Erinnerungsfotos; Schreibens privater E-Mails als Kündigungsgrund; Missbrauch der arbeitgeberseitigen Computeranlage; Sinn und Zweck der Vergabe von Passworten; ...
- kanzlei.biz
Private Nutzung der betrieblichen Computeranlage
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rewis.io
- kanzlei.biz
Private E-Mails im Betrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1; KSchG § 9; KSchG § 10
Kündigung wegen privater E-mail-Korrespondenz - private E-Mails, Computeranlage, Beleidigung, Auflösungsantrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Private Emails am Arbeitsplatz - Kündigung
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Privatnutzung des Firmencomputers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Chefsekretärin beleidigt Chef in privater E-Mail - Das rechtfertigt keine Kündigung des Arbeitsvertrags
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Firmen-PC: Privatnutzung meist statthaft
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Beleidigende Äußerungen in privater E-Mail
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Empfehlungen für den Arbeitgeber - Private E-Mail- und Internet-Nutzungam Arbeitsplatz möglichst ausschließen
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 22.05.2003 - 3 Ca 4348/02
- LAG Köln, 15.12.2003 - 2 Sa 816/03
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 527
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Köln, 15.12.2003 - 2 Sa 816/03
Anders als in der Entscheidung des BAG vom 10.10.2002 (2 AZR 418/01 der Betrieb 2003 Seite 1797) ist damit das Bekanntwerden ihrer negativen Äußerungen der Klägerin jedenfalls nicht zurechenbar.