Rechtsprechung
LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 4, 16 BetrAVG, § 315 BGB
Betriebsrentenanpassung, Versorgungsschuldner, Gestaltungsklage - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.10.2011 - 16 Ca 10531/10
- LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Köln, 07.10.2011 - 16 Ca 10531/10
Auszug aus LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.10.2011 - 16 Ca 10531/10 - abgeändert und die Klage auf Kosten des Klägers vollständig abgewiesen.
- LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13
Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gestaltungsklage; …
Dies ist regelmäßig dasjenige Arbeitgeberunternehmen, bei dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Renteneintritts beschäftigt war (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12).Das Berufungsgericht folgt dabei im Ergebnis, weitgehend aber auch in der Begründung, einer Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12, welche eine vergleichbare Sachverhaltskonstellation betrifft.
Damit macht der Kläger geltend, dass die Leistungsbestimmung nunmehr nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB das Gericht durch Urteil treffen soll (LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12).
Hinzukommt, dass eine befreiende Übernahme der Versorgungsverpflichtungen der G /W gegenüber dem Kläger durch die Beklagte im Zweifel nur unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG möglich gewesen wäre (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12 ).
Zudem wäre ein Schuldbeitritt im Zweifel auch auf den Inhalt beschränkt, dass die Beklagte sich verpflichtet, für die originären Zahlungsverpflichtungen der GKB/W - auch im Außenverhältnis - einzustehen, ohne damit gleichzeitig in vollem Umfang in die Position des Versorgungsschuldners einzutreten, der die Ermessungsentscheidung nach § 16 BetrAVG zu treffen hat (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12 ).
Die beiden Leistungsbestimmungsverpflichteten hätten in diesem Fall als notwendige Streitgenossen gemeinsam verklagt werden müssen (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12), was aber nicht geschehen ist.
- LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15
Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente
Mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013 (2 Sa 817/12) ist seine Klage insgesamt abgewiesen worden.Das Berufungsgericht schließt sich dem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013 (2 Sa 817/12), wonach die Klage auf Anpassung zu diesen Stichtagen als unbegründet abgewiesen wurde, an.