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   LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12   

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https://dejure.org/2013,53424
LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12 (https://dejure.org/2013,53424)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.10.2013 - 2 Sa 817/12 (https://dejure.org/2013,53424)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 2 Sa 817/12 (https://dejure.org/2013,53424)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Köln, 07.10.2011 - 16 Ca 10531/10
    Auszug aus LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.10.2011 - 16 Ca 10531/10 - abgeändert und die Klage auf Kosten des Klägers vollständig abgewiesen.
  • LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gestaltungsklage;

    Dies ist regelmäßig dasjenige Arbeitgeberunternehmen, bei dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Renteneintritts beschäftigt war (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12).

    Das Berufungsgericht folgt dabei im Ergebnis, weitgehend aber auch in der Begründung, einer Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12, welche eine vergleichbare Sachverhaltskonstellation betrifft.

    Damit macht der Kläger geltend, dass die Leistungsbestimmung nunmehr nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB das Gericht durch Urteil treffen soll (LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12).

    Hinzukommt, dass eine befreiende Übernahme der Versorgungsverpflichtungen der G /W gegenüber dem Kläger durch die Beklagte im Zweifel nur unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG möglich gewesen wäre (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12 ).

    Zudem wäre ein Schuldbeitritt im Zweifel auch auf den Inhalt beschränkt, dass die Beklagte sich verpflichtet, für die originären Zahlungsverpflichtungen der GKB/W - auch im Außenverhältnis - einzustehen, ohne damit gleichzeitig in vollem Umfang in die Position des Versorgungsschuldners einzutreten, der die Ermessungsentscheidung nach § 16 BetrAVG zu treffen hat (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12 ).

    Die beiden Leistungsbestimmungsverpflichteten hätten in diesem Fall als notwendige Streitgenossen gemeinsam verklagt werden müssen (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12), was aber nicht geschehen ist.

  • LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 190/15

    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

    Mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013 (2 Sa 817/12) ist seine Klage insgesamt abgewiesen worden.

    Das Berufungsgericht schließt sich dem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013 (2 Sa 817/12), wonach die Klage auf Anpassung zu diesen Stichtagen als unbegründet abgewiesen wurde, an.

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