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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06   

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https://dejure.org/2007,10585
LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06 (https://dejure.org/2007,10585)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.2007 - 2 Sa 819/06 (https://dejure.org/2007,10585)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 2007 - 2 Sa 819/06 (https://dejure.org/2007,10585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters anhand des Merkmals der persönlichen Abhängigkeit; Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses bei Ausübung der Tätigkeit eines Programmgestalters im Rundfunkbereich; Erstreckung der ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 621; ; BGB § 621 Nr. 1; ; BGB § 621 Nr. 5; ; BGB § 621 Ziff. 5; ; BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1 § 621 Nr. 1; ArbGG § 5
    Freies Dienstverhältnis eines Rundfunkmitarbeiters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06
    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (vgl. BAG vom 19.01.2000, 5 AZR 644/98 = BAGE 93, 218).

    Bei Programm gestaltenden Mitarbeitern kann entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehend den inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (vgl. BAG vom 19.01.2000, 5 AZR 644/98 = BAGE 93, 218).

  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06
    Die Rundfunkfreiheit erstreckt sich auf das Recht der Rundfunkanstalten, dem Gebot der Vielfalt der zu vermittelnden Programminhalte auch bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Mitarbeiter Rechnung zu tragen, die bei der Gestaltung der Programme mitwirken sollen (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 18.02.2000, 1 BvR 491/93 = EzA GG Art. 5 Nr. 25).
  • ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14

    Kameramann, Arbeitnehmereigenschaft, wirtschaftliche Abhängigkeit, persönliche

    Widersprechen sich Vereinbarungen und tatsächlichen Durchführung ist letztere maßgebend (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2007-2 SA 819/06-, Juris; BAG 29.08.2012-10 AZR 499/11-Rn. 14, 15 ständige Rechtsprechung).
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