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   LAG Köln, 29.11.1995 - 2 Sa 843/95   

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https://dejure.org/1995,3763
LAG Köln, 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 (https://dejure.org/1995,3763)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 (https://dejure.org/1995,3763)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. November 1995 - 2 Sa 843/95 (https://dejure.org/1995,3763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung; Arbeitnehmer; Private Nutzung; Firmenfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 616, 812 Abs. 1, §§ 814, 818 Abs. 3, § 993
    Dienstfahrzeug: Umfang des Rechts zur privaten Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 986 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 537/92

    Schadensersatz - entgangene Nutzung eines PKW

    Auszug aus LAG Köln, 29.11.1995 - 2 Sa 843/95
    Das Halten eines PKW ist heute allgemein üblich und stellt einen nicht unbedeutenden Geldwert dar; dementsprechend fließt nach der Verkehrsanschauung die - auch steuerpflichtige - PKW-Nutzung in die Gehaltsbemessung ein (BAG, Urteil vom 23.6.1994 - 8 AZR 537/92 -, NZA 1994, 1128 m.w.N.).

    Die Beklagte bewegt sich damit an der unteren Grenze möglicher Forderungen (dazu BAG, Urteil vom 23.6.1994 - 8 AZR 537/92 -, aaO.).

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Köln, 29.11.1995 - 2 Sa 843/95
    Der gegenteiligen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 16.3.1994 - 10 AZR 669/92 -, EzA BGB § 611 - Gratifikation, Prämie - Nr. 111, die eine tarifvertragliche Gratifikationsregelung betraf, deren Grundsätze aber wohl auch auf einzelvertragliche Gratifikationsregelungen übertragbar sind, kann sich das Berufungsgericht nicht anschließen.
  • BAG, 27.11.1959 - 1 AZR 355/57

    Urlaubsgeldzurückzahlung

    Auszug aus LAG Köln, 29.11.1995 - 2 Sa 843/95
    Auch die Berufung auf den Fortfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB ist gegenüber dem auf eine Rückzahlungsklausel gestützten Anspruch der Beklagten unzulässig (Stahlhacke/Bachmann/Bleistein/Berscheid, aaO., § 5 Rdn. 53 m.N.; BAG, Urteil vom 27.11.1959 - 1 AZR 355/57 -, EzA BGB § 611 - Urlaub Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des

    Im Fall der Erkrankung des Arbeitnehmers endet das Recht zur Privatnutzung - vorbehaltlich einer abweichenden Parteivereinbarung - mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums (entgegen LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - juris und im Anschluss an LAG Köln 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

    Für eine ausdrücklich oder konkludent vereinbarte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Sachbezug auch dann weiterhin zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer wegen Ablaufs des Entgeltfortzahlungszeitraums nach längerer Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt mehr beanspruchen kann, ist allerdings der Arbeitnehmer darlegungspflichtig (LAG Köln 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

    aa) Der vom Kläger angeführte Gesichtspunkt, dass sich der Arbeitnehmer darauf verlässt, bei Bedarf einen PKW zur Verfügung zu haben, und diesen bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit möglicherweise wegen medizinischer Erfordernisse, zum Beispiel häufigeren Arztbesuchen, benötigt, führt nicht dazu, eine konkludente Vereinbarung dahingehend annehmen zu können, dass der Arbeitgeber nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums zur Gewährung der Privatnutzung des Dienstwagens verpflichtet bleibt (so auch LAG Köln 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

    Ist der Anspruch auf Überlassung einer Werkwohnung Teil der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wird schon die Auslegung der Parteivereinbarungen regelmäßig ergeben, dass der Arbeitnehmer nicht nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums zum Auszug verpflichtet ist (LAG Köln 24.05.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB).

  • ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22

    Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne

    Anders als etwa bei einem Dienstwagen, der unmittelbar als Gegenleistung für geleistete Dienste gewährt wird und daher ohne anderweitige Abrede selbstverständlich das Schicksal des Entgeltanspruchs teilt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - juris; LAG Köln, Urt. v. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - juris), finanziert bei dem hier vorliegenden Modell der Arbeitnehmer die Nutzung des Fahrrads faktisch selbst aus dem ohnehin geschuldeten Einkommen.
  • ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08

    Anspruch auf Dienstwagennutzung nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

    Mit dem Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums endete somit auch der Anspruch auf die Naturalvergütung der privaten Nutzungsüberlassung des Dienstfahrzeugs (ebenso: LAG Köln, Urteil vom 29.11.1995, 2 Sa 843/95, NZA 1996, S. 986; LAG Köln, Urteil vom 22.06.2001, 11 (6) Sa 191/01, NZA-RR 2001, S. 523).
  • LAG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 Sa 522/10

    Entziehung des zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs bei andauernder

    Deshalb hat der Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ende des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) den Firmen-Pkw entschädigungslos zu entziehen (LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 51 a. a. O.; LAG L. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE § 611 BGB Nr. 8; LAG L. 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - NZA-RR 2001, 523; ErfK/Preis, 10. Aufl. 2010, § 611 BGB Rz. 523; zur a. A. neigend LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - Rz. 36 - 38).

    Eine solche Vereinbarung kann auch konkludent getroffen werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 54 a. a. O.; LAG L. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    War die Beklagte weder vertraglich noch nach dem Gesetz dazu verpflichtet, der Klägerin den Firmen-Pkw ab 01.12.1996 zu überlassen und die damit verbundenen Aufwendungen zu ersetzen, hatte diese auch kein Recht zum weiteren Besitz des Pkw's. Sie mußte ihn deshalb auf Verlangen an die Beklagte zurückgeben (ähnlich LAG Köln NZA 1996, 986 für den Fall der Überschreitung des Entgeltfortzahlungszeitraumes; Meier, NZA 1997, 298, 299; Nägele, NZA 1997, 1196, 1200).
  • LAG Nürnberg, 15.12.1997 - 2 (5) Sa 1187/96

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit mehrer Abmahnungen und einer

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  • LAG Hamm, 06.11.2002 - 18 Sa 838/02

    Abmahnung, Abgeltung von Urlaubsvergütung, Dienstwagen, Privatnutzung,

    Das Recht zur privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs endet grundsätzlich mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums, sofern sich aus der Parteivereinbarung nichts Abweichendes ergibt (vgl. z.B. LAG Köln, Urteil vom 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - NZA 1996, 986).
  • LAG Köln, 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01

    Arbeitsvertraglich vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten

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