Rechtsprechung
LAG Sachsen, 29.03.2007 - 2 Sa 847/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Personalratsmitglieds auf den Differenzlohn nach unterbliebener Beförderung wegen einer Personalratstätigkeit; Zulässigkeit einer Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds "wegen" seiner Freistellung; ...
- Judicialis
BAT-O § 8 Abs. 1 Satz 1; ; BAT-O § 19; ; DÜG § 1; ; SächsPersVG § 8; ; SächsPersVG § 46 Abs. 5; ; BPersVG § 8; ; BPersVG § 46
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Differenzlohnklage einer freigestellten Personalrätin bei Abbruch des Bewerbungsverfahrens; Wahrheitspflicht bei Frage nach weiterer Freistellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 20.07.2005 - 8 Ca 1105/05
- LAG Sachsen, 29.03.2007 - 2 Sa 847/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96
Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch
Auszug aus LAG Sachsen, 29.03.2007 - 2 Sa 847/05
Auf entsprechende Maßnahme des Arbeitgebers zur Erfüllung dieses Gebots hat das freigestellte Personalratsmitglied nach der zu §§ 8, 46 BPersVG ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - EzA Art. 33 GG Nr. 20) einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch.Deshalb kann danach ein Personalratsmitglied, das ohne seine Freistellung in eine höhere Position aufgestiegen wäre, den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der Differenz zwischen seiner derzeitigen und einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen (BAG vom 29.10.1998 a. a. O.).
Ungeachtet einer Benachteiligung in einem konkreten Stellenbesetzungsverfahren kann ein freigestelltes Personalratsmitglied einen Zahlungsanspruch aus §§ 8, 46 Abs. 5 SächsPersVG (zu §§ 8, 46 BPersVG vgl. BAG vom 29.10.1998 a. a. O.) auch darauf stützen, dass der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf frei werdende oder neu zu schaffende Stellen befördert und das freigestellte Personalratsmitglied wegen seiner Freistellung davon ausnimmt.
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94
Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über …
Auszug aus LAG Sachsen, 29.03.2007 - 2 Sa 847/05
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat seit je her für Einstellungen ein Fragerecht des Arbeitgebers anerkannt, als dieser ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (BAG vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - EzA § 123 BGB Nr. 41).