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   LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08   

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https://dejure.org/2008,13951
LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08 (https://dejure.org/2008,13951)
LAG München, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 Sa 9/08 (https://dejure.org/2008,13951)
LAG München, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 Sa 9/08 (https://dejure.org/2008,13951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - unangemessene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten zum Studiengang "Sparkassenbetriebswirt/Sparkassenbetriebswirtin"; Verstoß gegen § 307 BGB infolge vertraglicher Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Beendigung des ...

  • hensche.de

    Fortbildungskosten

  • Judicialis

    BGB § 307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; TVöD-S § 5.1 Abs. 5, 6
    Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten im Sparkassenbereich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06

    Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat

    Auszug aus LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08
    Im Urteil vom 5.6.2007 (9 AZR 604/06) habe das Bundesarbeitsgericht eine Bindungsdauer von drei Jahren beim Lehrgang zum Sparkassenbetriebswirt als wirksam angesehen.

    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u.a. die Dauer der Ausbildung und die Wertigkeit der erlangten Befähigung zu vergleichen, ohne dass es hierbei auf starre Grenzen ankäme (BAG vom 5.6.2007 - 9 AZR 604/06 - zitiert nach Juris).

    Im Übrigen wird bei der Prüfung, ob Fortbildungs- und Bindungsdauer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, auf die Bindung nach dem Abschluss der Fortbildungsmaßnahme abgestellt (z.B. Urteil des BAG vom 5.6.2007 aaO).

  • ArbG München, 28.11.2007 - 4b Ca 12127/07

    Ausbildungskosten, Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08
    Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung seiner Berufung im Übrigen wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.11.2007 - 4 b Ca 12127/07 F - abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.11.2007, Az.: 4 b Ca 12127/07 F, wird aufgehoben.

  • LAG Köln, 08.09.1994 - 10 Sa 555/94

    Ausbildungskosten; Rückzahlungsklausel

    Auszug aus LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08
    Hier bleibe dem Arbeitgeber zur Sicherung seiner Interessen praktisch nur die Möglichkeit, beiderseits die (ordentliche) Kündigung auszuschließen (Urteil vom 8.9.1994 - 10 Sa 555/94).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08
    Vielmehr wird eine sprachlich und inhaltlich teilbare Klauselfassung vorausgesetzt, die ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden kann (BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, 1043).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08
    Eine Rückzahlungsklausel muss die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschreiben, dass für den Arbeitgeber keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (BAG vom 31.8.2005 - 5 AZR 545/04 - NZA 2006, 324).
  • BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74

    Ausbildungsbeihilfen - Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten -

    Auszug aus LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08
    Im Urteil vom 20.2.1975 (5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Vereinbarung befasst, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtete, bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Ablegung der Prüfung die bis dahin entstandenen Ausbildungskosten zu erstatten.
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Mai 2008 - 2 Sa 9/08 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675

    Angemessenheit der Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Die Qualifikation als Sparkassenbetriebswirt ist Zugangsvoraussetzung für die Eingruppierung in den gehobenen Sparkassendienst - Entgeltgruppe 9 bis 11 TVöD-Sparkassen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.1.2011 - 3 AZR 621/08 -, DB 2011, 1338 ff., RdNr. 36; LAG München, Urteil vom 8.5.2008 - 2 Sa 9/08 - ).
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