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LAG Hamburg, 30.03.2004 - 2 Sa 96/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Vorliegens eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Insolvenzsicherung; Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers wegen unterlassener Insolvenzsicherung; Ausgestaltung der Pflichten eines Arbeitgebers zur Sicherstellung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 03.09.2003 - 16 Ca 49/03
- LAG Hamburg, 30.03.2004 - 2 Sa 96/03
- BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.1982 - VI ZR 33/81
Nichtentrichtung von Arbeitgeberanteilen
Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2004 - 2 Sa 96/03
Stets muss in umfassender Würdigung des Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, geprüft werden, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden mit allen damit zugunsten des Geschädigten gegebenen Beweiserleichterung zu knüpfen (BGHZ 84, 312, 314). - Drs-Bund, 18.12.2001 - BT-Drs 14/7944
Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2004 - 2 Sa 96/03
Dem entspricht es, dass der Gesetzgeber bewusst auf eine Sanktion für die Verletzung der Norm des § 7 d) SGB IV verzichtet hat (Bundestagsdrucksache 14/7944 vom 18.12.2001 - Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung nach § 7 d) SGB IVüber die Vereinbarungen zur Absicherung von Wertguthaben und zu Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Insolvenzrechts, Seite 15).
- BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. März 2004 - 2 Sa 96/03 - wird zurückgewiesen. - LAG Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 17 Sa 56/05
Zur Haftung des Geschäftsführers einer inzwischen insolventen Arbeitgeberin wegen …
Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers lässt sich deshalb nicht allein darauf stützen, der Arbeitgeber habe eine eventuelle Verpflichtung aus § 7 d Abs. 1 SGB IV verletzt (im Ergebnis ebenso LAG Hamburg, Urteil vom 30.03.2004, 2 Sa 96/03, Juris; LAG Hamm, Urteil vom 06.05.2004, 8 Sa 2220/03, Juris).