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   LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07   

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LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07 (https://dejure.org/2008,13147)
LAG München, Entscheidung vom 26.06.2008 - 2 Sa 963/07 (https://dejure.org/2008,13147)
LAG München, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 2 Sa 963/07 (https://dejure.org/2008,13147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterrichtung über Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen den Betriebsübergang erst 13 Monate nach Information über den Betriebsübergang; Anforderungen an die Unterrichtung über einen Betriebsübergang; Notwendigkeit einer Unterrichtung des Arbeitnehmers auch über die mittelbaren Folgen eines Betriebsübergangs; ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613 a Abs. 5; ; BGB § 613 a Abs. 6

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    Außerdem verbiete es der Grundsatz des Vertrauensschutzes, das im Urteil des BAG vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05 neu postulierte Kriterium der Mitteilung der Anschrift des Betriebserwerbers rückwirkend anzuwenden; hilfsweise sei das Verfahren gemäß § 234 EG dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

    Deshalb müssen dem Arbeitnehmer zumindest schlagwortartig die unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang mitgeteilt werden, die sich im Falle seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken können (BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05 - NZA 07, 682; BAG vom 13.7.2006 - 8 AZR 305/05 - NZA 06, 1268).

    Zum anderen teilt die Kammer die Auffassung der Beklagten nicht, das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 13.7.2006 (8 AZR 305/05 - NZA 2006, 1268) über das Gesetz hinausgehende Erfordernisse für die Information des Arbeitnehmers aufgestellt.

  • LAG München, 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    Dieses Ergebnis deckt sich mit Entscheidungen anderer Kammern des Landesarbeitsgerichts (z.B. Urteil vom 21.5.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 28.5.2008 - 5 Sa 891/08; Urteil vom 4.6.2008 - 11 Sa 886/07), deren Ausführungen in diesem Urteil teilweise übernommen werden.

    c) Unter den gegebenen Umständen kann dahin gestellt bleiben, ob das Fehlen einer Anschrift des Sitzes der Betriebsübernehmerin einen widerspruchsrelevanten Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß § 613 a Abs. 5 BGB beinhaltet und ob insoweit eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof angezeigt wäre (s. hierzu ausführlich LAG München - 4 Sa 1181/07 sowie LAG Düsseldorf vom 29.4.2008 - 6 Sa 148/08).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts beruht vielmehr auf einer Auslegung des § 613 a Abs. 5 BGB (ähnlich LAG München vom 21.5.2008 - 4 Sa 1181/07).

  • LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 886/07

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    Dieses Ergebnis deckt sich mit Entscheidungen anderer Kammern des Landesarbeitsgerichts (z.B. Urteil vom 21.5.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 28.5.2008 - 5 Sa 891/08; Urteil vom 4.6.2008 - 11 Sa 886/07), deren Ausführungen in diesem Urteil teilweise übernommen werden.

    Zumindest überwiegt vor dem bezeichneten Hintergrund das Interesse des Vertrauensschutzes der Beklagten nicht das Interesse des Klägers an der Ausübung seines Widerspruchsrechts (ebenso LAG München vom 17.4.2008 - 4 Sa 1063/07 und vom 4.6.2007 - 11 Sa 886/07).

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    Deshalb müssen dem Arbeitnehmer zumindest schlagwortartig die unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang mitgeteilt werden, die sich im Falle seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken können (BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05 - NZA 07, 682; BAG vom 13.7.2006 - 8 AZR 305/05 - NZA 06, 1268).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (BAG, Urteil vom 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 - BB 2008, 1342).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    Dies hatte zur Folge, dass die Monatsfrist zur Erklärung des Widerspruchs (§ 613 a Abs. 6 BGB) nicht in Lauf gesetzt wurde (BAG vom 13.7.2006 - 8 AZR 303/05 - NZA 06, 1273).
  • LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil der erkennenden Kammer vom 12.10.2006 (2 Sa 990/05 - BB 2007, 502) bezieht, wird darauf hingewiesen, dass der dort zu entscheidende Fall nicht mit dem vorliegenden vergleichbar ist.
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    c) Unter den gegebenen Umständen kann dahin gestellt bleiben, ob das Fehlen einer Anschrift des Sitzes der Betriebsübernehmerin einen widerspruchsrelevanten Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß § 613 a Abs. 5 BGB beinhaltet und ob insoweit eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof angezeigt wäre (s. hierzu ausführlich LAG München - 4 Sa 1181/07 sowie LAG Düsseldorf vom 29.4.2008 - 6 Sa 148/08).
  • LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 963/07
    Zumindest überwiegt vor dem bezeichneten Hintergrund das Interesse des Vertrauensschutzes der Beklagten nicht das Interesse des Klägers an der Ausübung seines Widerspruchsrechts (ebenso LAG München vom 17.4.2008 - 4 Sa 1063/07 und vom 4.6.2007 - 11 Sa 886/07).
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