Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106 S 1 GewO, § 242 BGB, § 315 BGB
Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung - unbillige Versetzung - unzumutbare Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzumutbare Weisung der Arbeitgeberin zur auswärtigen Arbeitsaufnahme nach Rücknahme einer Kündigung
- Betriebs-Berater
Unbillige Weisung wegen unzumutbarer Pendelzeit
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung - unzumutbare Pendelzeit von 3 1/2 Stunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbillige Weisung; außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung; unzumutbare Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden
- rechtsportal.de
GewO § 106 S. 1
Unzumutbare Weisung der Arbeitgeberin zur auswärtigen Arbeitsaufnahme nach Rücknahme einer Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unbillige Weisung des Arbeitgebers bei Pendelzeit von 3 1/2 Stunden
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unbillige Weisung des Arbeitgebers wegen unzumutbarer Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Wenn der Arbeitsweg zu weit ist
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Pendelzeit von dreieinhalb Stunden ist unzumutbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuweisung eines 170 km entfernten Arbeitsplatzes unwirksam
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Unzumutbare Pendelzeiten
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 21.06.2017 - 4 Ca 676/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - zitiert nach juris, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, ist der Arbeitnehmer nach §§ 106 S. 1 GewO; 315 BGB nicht - auch nicht vorläufig - an eine Weisung gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt.Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, unterliegt dies der Ausübungskontrolle gem. §§ 106 S. 1 GewO; 315 Abs. 3 S. 1 BGB (BAG 18.10.2017 - a.a.O., Rz. 27 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11
Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17
Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 412/11 - AP Nr. 22 zu § 106 GewO, Rz. 34 bis 35;… BAG 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - EzA § 106 GewO Nr. 11, Rz. 29 bis 30 jeweils m.w.N.).Der Pflicht, diese betriebliche Notwendigkeit zu schildern, ist die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. dazu nur BAG 26.09.2012 - 10 AZR 412/11 -, aaO., Rz. 36 m.w.N.) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht nachgekommen.
- BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10
Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten
- BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11
Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 965/17
Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (…BAG 26.09.2012 - 10 AZR 412/11 - AP Nr. 22 zu § 106 GewO, Rz. 34 bis 35; BAG 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - EzA § 106 GewO Nr. 11, Rz. 29 bis 30 jeweils m.w.N.).