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   LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10   

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https://dejure.org/2010,58304
LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10 (https://dejure.org/2010,58304)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.11.2010 - 2 Sa 979/10 (https://dejure.org/2010,58304)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. November 2010 - 2 Sa 979/10 (https://dejure.org/2010,58304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Abmahnung, Kündigung: Stalking, Stalking, Kündigung: Fristlos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Eine Abmahnung ist deshalb dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Annahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 a.a.O.; BAG Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG und vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98, AP Nr. 11 zu § 15 BBiG).

    Selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs kann es danach Fälle geben, in denen eine Abmahnung nicht ohne Weiteres entbehrlich erscheint (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung, KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 264 m.w.N.).

    Dies gilt etwa, wenn dem Arbeitnehmer zwar die Verbotswidrigkeit seines Verhaltens Anreichend klar ist, er aber Grund zu der Annahme haben durfte, der Arbeitgeber würde dieses nicht als ein so erhebliches Fehlverhalten werten, dass dadurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stünde (BAG vom 23. Juni 2009 a.a.O.).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Deshalb wird erst nach einer Abmahnung die erforderliche Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass sich der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht vertragsgetreu verhalten werde (vgl. BAG vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Eine solche Situation ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer eindeutig nicht gewillt ist, sich vertragsgerecht zu verhalten, was wiederum der Fall ist, wenn er seine Vertragsverletzungen hartnäckig und uneinsichtig fortsetzt, obwohl er die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens kennt (vgl. BAG vom 4. Juni 1997 a.a.O.).

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Leistungsbereich liegen, wobei dies für jede Kündigung gilt, die wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen werden soll, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen kann, wenn also eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; BAG vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, AP Nr. 149 zu § 626 BGB und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Deshalb wird erst nach einer Abmahnung die erforderliche Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass sich der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht vertragsgetreu verhalten werde (vgl. BAG vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Eine Abmahnung ist deshalb dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Annahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 a.a.O.; BAG Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG und vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98, AP Nr. 11 zu § 15 BBiG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2009 - 3 Sa 357/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Belästigung von Kolleginnen -

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Zwar hat der Arbeitgeber ein legitimes Interesse daran, deutlich zu machen, dass er den ihm gegenüber seinen Beschäftigten obliegenden Würde- und Integritätsschutz ernst nimmt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 3. November 2009 - 3 Sa 357/09, dokumentiert in juris).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Eine Abmahnung ist deshalb dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Annahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 a.a.O.; BAG Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG und vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98, AP Nr. 11 zu § 15 BBiG).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Leistungsbereich liegen, wobei dies für jede Kündigung gilt, die wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen werden soll, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen kann, wenn also eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; BAG vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, AP Nr. 149 zu § 626 BGB und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Leistungsbereich liegen, wobei dies für jede Kündigung gilt, die wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen werden soll, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen kann, wenn also eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; BAG vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, AP Nr. 149 zu § 626 BGB und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Leistungsbereich liegen, wobei dies für jede Kündigung gilt, die wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen werden soll, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen kann, wenn also eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; BAG vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, AP Nr. 149 zu § 626 BGB und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. November 2010 - 2 Sa 979/10 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 31. März 2010 - 7 Ca 3503/09 - abgeändert und festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des beklagten Landes vom 13. November 2009 nicht aufgelöst worden ist.
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.02.2017 - 16 Ca 5933/16

    Dauernde Flugdienstuntauglichkeit; Betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Ein derartiger Grund ist gegeben, wenn bei verständiger Betrachtungsweise der Wunsch des Arbeitnehmers nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses berechtigt erscheint, was bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen des Arbeitsverhältnisses anzunehmen ist ( vgl. nur Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 03. November 2010 - 2 Sa 979/10 -, juris, Rn. 36, m. w. N. ).
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