Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2015

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2317
LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15 (https://dejure.org/2016,2317)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15 (https://dejure.org/2016,2317)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 2 SaGa 1/15 (https://dejure.org/2016,2317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streikmaßnahmen, Betriebsgelände, Unterlassungsanspruch, einstweilige Verfügung

  • IWW

    Artikel 9 Abs. 3 GG, Art. 13 Abs. ... 1, 14 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 533 Nr. 1 ZPO, §§ 823 Abs. 1 BGB, 1004 BGB, § 945 ZPO, § 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 13 GG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Güterabwägung zwischen Streikrecht der Gewerkschaft und Hausrecht der Arbeitgeberin; Unbegründeter Eilantrag zur Untersagung von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Arbeitgeberin

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 9 Abs 3 GG, Art 13 GG, § 935 ZPO
    Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streikmaßnahmen; Betriebsgelände; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung; Entscheidungen in Urteilsverfahren

  • rechtsportal.de

    Güterabwägung zwischen Streikrecht der Gewerkschaft und Hausrecht der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Streikmaßnahmen der Gewerkschaft ver.di auf dem Betriebsgelände von Amazon Pforzheim werden nicht untersagt

  • heise.de (Pressemeldung, 24.02.2016)

    Gewerkschaft erzielt Erfolg im Streit über Streik bei Amazon

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände - und ihre Untersagung per einstweiliger Verfügung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streikmaßnahmen der Gewerkschaft ver.di auf dem Betriebsgelände von Amazon Pforzheim werden nicht untersagt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersagung im einstweiligen Verfüfungsverfahren nur bei offenkundig rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung im einstweiligen Verfüfungsverfahren nur bei offenkundig rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Arbeitskampf bei Amazon in Pforzheim

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Berlin, 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Eilantrags auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Der Antragsgegnerin wird es, bis zum Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung in dem beim Arbeitsgericht B. anhängigen Hauptsacheverfahren (41 Ca 15029/15) unbeschadet des Rechts der Antragstellerin, die Rechtswidrigkeit einer konkreten Streikmaßnahme aus sonstigen Gründen geltend zu machen, untersagt, Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin (A. Str. ..., ... P.) zwecks Durchsetzung eines Anerkennungstarifvertrages mit dem als Anlage AST 5 bezeichneten Inhalt durchzuführen.

    Hilfsweise zu 2: Der Antragsgegnerin wird es, bis zum Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung in dem beim Arbeitsgericht B. anhängigen Hauptsacheverfahren (41 Ca 15029/15) unbeschadet des Rechts der Antragstellerin, die Rechtswidrigkeit einer konkreten Streikmaßnahme aus sonstigen Gründen geltend zu machen, untersagt, nach Ausübung des arbeitgeberseitigen Hausrechts gegenüber dem Streikleiter Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin (A. Str. ..., ... P.) zu zwecks Durchsetzung eines Anerkennungstarifvertrages mit dem als Anlage AST 5 bezeichneten Inhalt durchzuführen.

    Hilfsweise zu 3: Der Antragsgegnerin wird es, bis zum Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung in dem beim Arbeitsgericht B. anhängigen Hauptsacheverfahren (41 Ca 15029/15), unbeschadet des Rechts der Antragstellerin, die Rechtswidrigkeit einer konkreten Streikmaßnahme aus sonstigen Gründen geltend zu machen, untersagt, Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin (A. Str. ..., ... P.) zwecks Durchsetzung eines Anerkennungstarifvertrages mit dem als Anlage AST 5 bezeichneten Inhalt durchzuführen, soweit diese in einem Radius von 100 m oder weniger vor dem Haupteingang (sogenannter "Banana Tower") stattfinden.

    Hilfsweise zu 4: Der Antragsgegnerin wird es bis zum Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung in dem beim Arbeitsgericht B. anhängigen Hauptsacheverfahren (41 Ca 15029/15), unbeschadet des Rechts der Antragstellerin, die Rechtswidrigkeit einer konkreten Streikmaßnahme aus sonstigen Gründen geltend zu machen, untersagt, nach Ausübung des arbeitgeberseitigen Hausrechts gegenüber dem Streikleiter Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin (A. Str. ..., ... P.) zwecks Durchsetzung eines Anerkennungstarifvertrages mit dem als Anlage AST 5 bezeichneten Inhalt durchzuführen, soweit diese in einem Radius von 100 m oder weniger vor dem Haupteingang (sogenannter Banana Tower) stattfinden.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 juris Rn. 49; Sächsisches LAG 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 juris Rn. 93; LAG Köln 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 juris Rn. 7; Däubler-Bertzbach aaO § 24 Rn. 21; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, aaO, § 65 Rn. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rn. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 113 jeweils mwN).

    Hier ist eine Interessenabwägung der beteiligten Parteien vorzunehmen, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 juris Rn. 49 ; Däubler-Bertzbach aaO § 24 Rn. 23; Germelmann, aaO, Rdnr. 114 mwN).

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Die Kammer ist deshalb der Auffassung, dass das grundrechtsfreundlich auszuübende Hausrecht der Verfügungsklägerin (vgl. BAG 25. Januar 2005-1 AZR 607 50/03-juris Rn. 26, BAG 20. September 2009 - 1 AZR 972/08 - juris Rn. 57) dazu führt, dass diese jedenfalls Streikmaßnahmen auf den Betriebsparkplätzen zu dulden hat, die sich lediglich in einem Zureden zur Streikteilnahme erschöpfen.
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieses Zwecks mittels eines Hausverbots durchzusetzen (BGH 20. Januar 2006 - V ZR 134/05 - juris Rn. 7).
  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 juris Rn. 49; Sächsisches LAG 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 juris Rn. 93; LAG Köln 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 juris Rn. 7; Däubler-Bertzbach aaO § 24 Rn. 21; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, aaO, § 65 Rn. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rn. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 113 jeweils mwN).
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf ist nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zulässig (BAG 17. Mai 2011-1 AZR 473/09-Juris, Rn. 45; in der Literatur z. B. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rdnr. 9 mwN.; Däubler-Bertzbach Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 24 Rn. 8 mwN.).
  • LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 juris Rn. 49; Sächsisches LAG 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 juris Rn. 93; LAG Köln 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 juris Rn. 7; Däubler-Bertzbach aaO § 24 Rn. 21; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, aaO, § 65 Rn. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rn. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 113 jeweils mwN).
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Streikrecht der Lokführer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Ein solcher als Globalantrag zu wertender Antrag ist grundsätzlich zulässig (BAG 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 -juris Rn. 16).
  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 juris Rn. 49; Sächsisches LAG 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 juris Rn. 93; LAG Köln 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 juris Rn. 7; Däubler-Bertzbach aaO § 24 Rn. 21; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, aaO, § 65 Rn. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rn. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 113 jeweils mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin wies das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 24.02.2016 (2 SaGa 1/15) zurück.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16

    Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage -

    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist, dass die Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes oder der einzelnen Arbeitskampfmaßnahmen dargelegt und glaubhaft gemacht wird (LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 SaGa 1/15; LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa1/09).

    Angesichts der bloß verminderten Richtigkeitsgarantie des Eilverfahrens und seines bloß summarischen Prüfungsumfangs ist jedoch eine offenkundige Rechtswidrigkeit zu fordern (LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 SaGa 1/15 - Däubler/Bertzbach Arbeitskampfrecht 3. Aufl. Kap. 24 Rn. 21).

    Vielmehr müssen schon erhebliche und unverhältnismäßige wirtschaftliche oder sonstige Schäden durch die rechtswidrigen Kampfmaßnahmen eintreten, die das Eingreifen durch das Gericht notwendig erscheinen lassen (LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 SaGa 1/15; LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09; Germelmann/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 62 Rn. 114).

  • ArbG Berlin, 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15

    Unterlassungsanspruch - Streikmaßnahmen auf Firmenparkplatz

    In Bestätigung der Vorinstanz wies das LAG Baden-Württemberg in zweiter Instanz mit Urteil vom 24.02.2016 (2 SaGa 1/15) einen im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgten Antrag der Klägerin gegen die Gewerkschaft auf Untersagung ab, Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände zwecks Durchsetzung eines Anerkennungstarifvertrages durchzuführen.
  • ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17

    Streik - Rechtmäßigkeit und Unterlassung einer Blockade

    Soweit die zu untersagenden Blockademaßnahmen nur beispielhaft bestimmt sind ("insbesondere"), führt dies nicht zur Unzulässigkeit, sondern ggf. zur Unbegründetheit des Globalantrags, wenn er auch nur einen Fall erfasst, in dem die geltend gemachte Rechtsverletzung nicht gegeben ist (vgl. dazu im vorliegenden Zusammenhang zuletzt etwa LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 SaGa 1/15 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 103, LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16 - BeckRS 2016, 73979, auch dokumentiert bei juris, jeweils mwN.).

    Zu beachten ist dann vielmehr auch, dass das von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Streikrecht der Verfügungsbeklagten auch das Recht der streikbeteiligten Arbeitnehmer und Gewerkschaftsfunktionäre (Streikposten)umfasst, Arbeitswillige zur Solidarität mit den Streikenden und zur Streikteilnahme überreden zu dürfen, solange es beim zulässigen gütlichen Zureden und bei Appellen an die Solidarität bleibt (vgl. auch dazu etwa LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016, aaO., mwN.).

    Nach zutreffender Auffassung, der auch die Kammer folgt, ist allerdings im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) im summarischen Eilverfahren grundsätzlich zu verlangen, dass die Streikmaßnahme offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. dazu auch etwa LAG Hessen 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - dokumentiert bei juris, LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59, LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016, aaO., jeweils mwN.).

  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

    Das von Art. 9 Abs. 3 gewährleistete Streikrecht umfasst auch das Recht der am Streik beteiligten Arbeitnehmer und Gewerkschaftsfunktionäre, Arbeitswillige zur Solidarität überreden zu dürfen (LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 -2 SaGa 1/15- Rn. 54).
  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23

    Streik - einstweilige Verfügung - Unterlassung - Streikziel - gemeinsamer Antrag

    Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen verbundenen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach überwiegend vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (LAG BaWü 3.8.2016, 4 SaGa 2/16, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 107; LAG BaWü 24.2.2016, 2 SaGa 1/15, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 103 = ZTR 2016, 527; LAG Sachsen 2.11.2007, 7 SaGa 19/07, NZA 2008, 59 Ls. 1; ähnlich ErfK/Linsenmaier 23. AufL Art. 9 GG Rn. 228), während die Gegenmeinung es ausreichen lässt, dass die Streikmaßnahme (lediglich) rechtswidrig sei (vgl. GMP/Schleusener, ArbGG, 10. AufL, § 62 Rn. 113; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 5. AufL Rn. J.20).
  • ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 24/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur

    Weniger stark wird eingegriffen, wenn lediglich die Rechtswidrigkeit einzelner Kampfhandlungen im Rahmen der einstweiligen Verfügung geltend gemacht wird (vgl. LAG Baden-Württemberg 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15 mwN.).
  • ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 23/23

    Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen -

    Weniger stark wird eingegriffen, wenn lediglich die Rechtswidrigkeit einzelner Kampfhandlungen im Rahmen der einstweiligen Verfügung geltend gemacht wird (vgl. LAG Baden-Württemberg 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15 mwN.).
  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 9/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur

    Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen verbundenen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach überwiegend vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (LAG BaWü 3.8.2016, 4 SaGa 2/16, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 107; LAG BaWü 24.2.2016, 2 SaGa 1/15, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 103 = ZTR 2016, 527; LAG Sachsen 2.11.2007, 7 SaGa 19/07, NZA 2008, 59 Ls. 1; ähnlich ErfK/Linsenmaier 23. Aufl. Art. 9 GG Rn. 228), während die Gegenmeinung es ausreichen lässt, dass die Streikmaßnahme (lediglich) rechtswidrig sei (vgl. GMP/Schleusener, ArbGG, 10. Aufl., § 62 Rn. 113; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 5. Aufl. Rn. J.20).
  • ArbG Nürnberg, 31.01.2018 - 5 Ga 24/18

    Warnstreiks der IG Metall

    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist, dass die Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes oder der einzelnen Arbeitskampfmaßnahmen dargelegt und glaubhaft gemacht wird (vgl. LAG BadenWürttemberg v. 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15, juris).
  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 8/23

    Unbegründete einstweilige Verfügung hinsichtlich der Untersagung eines Streiks

  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23

    Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen -

  • ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17

    Klage auf Unterlassung von Streikmaßnahmen

  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18

    Inhalt und Umfang eines Notdienstes während eines Arbeitskampfes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7899
LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15 (https://dejure.org/2015,7899)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15 (https://dejure.org/2015,7899)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 2 SaGa 1/15 (https://dejure.org/2015,7899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 60 Abs 1 BGB
    Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Wettbewerb während des Arbeitsverhältnisses - außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • IWW

    § 626 BGB, § ... 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 935, 940 ZPO, § 60 Abs. 1 HGB, § 74 Abs. 2 HGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.06.1972 - 2 AZR 345/71

    Teilsuspendierung - Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15
    Die Weigerung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden ( BAG 15. Juni 1972 - 2 AZR 345/71 - Rn. 18, AP BGB § 628 Nr. 7 ).
  • LAG Hamm, 04.09.2012 - 14 SaGa 9/12

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung; Frage des Rechtsmissbrauchs; Einstweilige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15
    Das ist nach dem glaubhaft gemachten Vortrag des Verfügungsbeklagten, der nach allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit seiner Kündigung im einstweiligen Verfügungsverfahren die Last der Darlegung und Glaubhaftmachung trägt ( LAG Hamm 04. September 2012 - 14 SaGa 9/12 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 38 ), nicht der Fall.
  • LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während

    Davon ist vorliegend nach dem glaubhaft gemachten Vortrag der Verfügungsbeklagten, die nach allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit ihrer Kündigung im einstweiligen Verfügungsverfahren die Last der Darlegung und Glaubhaftmachung trägt (LAG Hamm 04. September 2012 - 14 SaGa 9/12 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 38; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 2 SaGa 1/15 -, Rn. 70, juris), auszugehen.
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2023 - 12 Sa 262/23

    Vertragliches Wettbewerbsverbot; Nebentätigkeit; Unterlassung von Wettbewerb nach

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15 für eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers; s. dazu auch LAG Hamm 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15, juris) führt dazu zutreffend Folgendes aus: "Die Auffassung der Verfügungsklägerin, dass der Arbeitnehmer so lange an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden sei, bis über die Wirksamkeit einer von ihm ausgesprochenen Eigenkündigung durch rechtskräftiges Urteil entschieden sei, ist unzutreffend.
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2022 - 12 SaGa 11/22

    Unzulässige Konkurrenztätigkeit nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Dauer

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.02.2015 - 2 SaGa 1/15 für eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers; s. dazu auch LAG Hamm 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15, juris) führt dazu zutreffend Folgendes aus: "Die Auffassung der Verfügungsklägerin, dass der Arbeitnehmer so lange an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden sei, bis über die Wirksamkeit einer von ihm ausgesprochenen Eigenkündigung durch rechtskräftiges Urteil entschieden sei, ist unzutreffend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht